Gemeinsam stark

Jahresbericht 2015

ZV Info

Die ZV Info ist nach wie vor das wichtigste Kommunikationsmittel des Verbandes. Es erlaubt der Verbandsleitung und den Mitgliederverbänden die direkte Kommunikation mit all ihren Mitgliedern. Diese finden Artikel zu personalrelevanten und arbeitsplatzbezogenen Themen, Informationen zu Dienstleistungen des Verbandes sowie Erfahrungsberichte anderer Verbände.

Die ZV Info steht allen Mitgliederverbänden von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) für die Publikation verbandsinterner Informationen und Erfahrungsberichte zur Verfügung. Erster sparen Portokosten, letztere dienen dem verbandsübergreifenden Informationsaustausch in der gesamten Deutschschweiz.

Versicherungen

Die Versicherungsgruppe, präsidiert von Geschäftsleitungsmitglied Urs Graf, trifft sich regelmässig mit den Vertretern der Versicherungspartner. Diese erhalten Gelegenheit, den Geschäftsgang darzulegen sowie neue Produkte vorzustellen. Die Versicherungsgruppe überprüft ausserdem regelmässig die bestehenden Verträge, damit die Mitglieder von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) von guten Angeboten profitieren können.

Im Berichtsjahr sahen sich die Versicherungsgruppe und die Geschäftsleitung mit der Mitteilung der Sympany konfrontiert, dass der bis Herbst 2015 gewährte Rabatt auf 0 % gesenkt wird. Die entsprechend angepassten Rechnungen waren an die versicherten Mitglieder bereits vorgängig verschickt worden, ohne Information der Geschäftsleitung. Begründet hatte die Sympany ihre Entscheidung mit der Erinnerung der FINMA, dass Rabatte versicherungstechnisch gerechtfertigt sein müssen.   

Die Geschäftsleitung von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) ist mit dem Vorgehen der Sympany überhaupt nicht einverstanden, zumal diese die Mitglieder zeitgleich ohne vorgängige Absprache mit der Versicherungsgruppe oder Geschäftsleitung informierte. Verständlicherweise führte dies zu einer Verärgerung der Kunden, welche neu keine Vergünstigungen mehr erhalten.

Die Geschäftsleitung steht mit der Sympany in Kontakt bezüglich dem weiteren Vorgehen und möchte insbesondere eine Begründung der Anpassung der Rabattierung. Ein Geschäft, das die Geschäftsleitung auch im Jahr 2016 begleiten wird.

Rechtsschutzversicherung

Sparübungen, Leistungsabbau und Steuereinbussen führten im Berichtsjahr dazu, dass sich – insbesondere in der 2. Jahreshälfte – die rechtlichen Anfragen häufig um Kündigungen, Arbeitszeugnisse usw. drehten. Ein Zeichen, dass sich die Situation im öffentlichen Dienst verschärft hat und Mitglieder – trotz guter Leistung – unerwartet in eine arbeitsrechtliche Streitigkeit verwickelt werden. Die Anfragen haben gezeigt, dass jeder unabhängig von Dienstjahren, Leistung, Ausbildung betroffen sein kann.

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten aufgrund ungerechtfertigter Massnahmen oder Entlassungen können selten selbst aufgelöst werden und bedürfen meistens eines rechtlichen Beistands. Einzelne Verbände verfügen über einen eigenen Rechtsdienst, doch die meisten sind auf externe Hilfe angewiesen. Der Geschäftsleitung ist es deshalb ein Anliegen, dass sich die Verbandsmitglieder gegen die finanziellen Folgen solch arbeitsrechtlicher Streitigkeiten absichern. Die Versicherungslösung der AXA-ARAG bietet in diesen Fällen für verhältnismässig wenig Geld Schutz.

  • Die Vollkosten-Rechtsschutzversicherung deckt sowohl die vorprozessualen Beratungskosten als auch die allenfalls nachfolgenden Prozesskosten. Sie kostet Fr. 15.40 pro Mitglied und empfiehlt sich insbesondere, wenn ein Verband nicht über eine eigene Rechtsberatung verfügt.
  • Die Prozesskosten-Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten ab Einleitung eines Prozesses. Sie kostet pro Mitglied und Jahr Fr. 7.60. Sie ist insbesondere für Verbände mit eigener Rechtsberatung geeignet.

Die Versicherung wird für alle Aktivmitglieder eines Verbandes abgeschlossen. Je mehr Mitglieder von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) versichert sind, desto tiefer fällt die Prämie. Mitglieder von Verbänden, die sich dieser Versicherung angeschlossen haben, profitieren überdies von vergünstigten Prämien bei privaten Rechtsschutzversicherungen.

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