Streit um den Apfelbaum

Versicherungen

Über Bäume entbrennen immer wieder Nachbarschaftsstreitigkeiten. Die passende Versicherung deckt Schadenersatzansprüche bei Haftpflichtfällen.

Wer entfernt das Laub vom Apfelbaum des Nachbarn aus meinem Garten? Wer bezahlt den Schaden, wenn ein Ast meinen Gartenzaun beschädigt? Oder schlimmer noch: Wer haftet, wenn die Blätter auf meinen Vorplatz wehen und in der Folge jemand darauf ausrutscht und sich den Arm bricht?

Grund- und Werkeigentümerhaftpflicht

Der Eigentümer haftet für Schäden, die von seinen Immobilien verursacht werden. Grundlage dafür ist zum einen die vom Obligationenrecht geregelte Werkeigentümerhaftpflicht. Sie entsteht aus «fehlerhafter Anlage oder Herstellung» oder «mangelhafter Unterhaltung» eines Werks – also beispielsweise eines Hauses oder einer Strasse. Beispiel für mangelhaften Unterhalt ist ein loser Dachziegel, der herunterfällt und ein Auto beschädigt. Oder eben auch der von nassem Laub bedeckte Vorplatz, auf dem dann jemand ausrutscht.

Die im Zivilgesetzbuch geregelte Grundeigentümerhaftung umfasst weitere Schadenursachen. Sie regelt den Fall, dass ein Grundeigentümer sein Eigentumsrecht überschreitet und so ein anderer «geschädigt oder mit Schaden bedroht» wird. In diesem Fall kann der Geschädigte auf Beseitigung der Schädigung, auf Schutz gegen drohenden Schaden und auf Schadenersatz klagen. Dazu müssen die von der Grundstücknutzung des Schädigers ausgehenden Immissionen allerdings «übermässig» sein.

Verbliebenes Laub reicht hierfür nach geltender Rechtsprechung nicht aus und muss deshalb auch selbst beseitigt werden. Selbst wenn der Baum über die Grundstückgrenze hinausragt, darf er nur des Laubes wegen nicht gekappt werden. Und auch wenn das Laub auf dem rutschigen Vorplatz vom Baum des Nachbarn stammt, kann dieser nicht belangt werden.

Für den am Nachbarzaun verursachten Schaden durch einen Ast sind zwei Szenarien denkbar: Der Ast fällt bei einem Sturm auf den Zaun. Dann ist das «höhere Gewalt» und der Baumbesitzer nicht haftbar. War der Ast hingegen morsch, so wäre dies wiederum ein Beispiel für mangelhaften Unterhalt und Haftung aus Werkeigentümerhaftpflicht – hier haftet der Baumbesitzer. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Wurzeln des Baumes den Sitzplatz im Nachbargarten beschädigen.

Privat- oder Gebäudehaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen

Die Schäden aus Immobilien können gravierend sein. Eine Privat- oder Gebäudehaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzforderungen und beinhaltet die rechtliche Verteidigung gegen ungerechtfertigte Forderungen.

Wer sein Einfamilienhaus (oder sein Haus mit maximal drei Wohnungen) selbst bewohnt und keine Geschäftsräume hat (privates Bürozimmer ist kein Geschäftsraum), ist durch die Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich ausreichend geschützt. Alle anderen sollten eine Gebäudehaftpflichtversicherung abschliessen. Stockwerkeigentümer schliessen am besten gemeinsam eine Gebäudehaftpflichtversicherung ab. So entsteht im Schadenfall kein Streit darüber, wer den Schaden bezahlen muss.

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