Der Fall ist krass

Bei den Glarner Sozialversicherungen gehen die Wellen hoch. Öffentliches Personal Schweiz setzt sich für einen Mitarbeitenden ein, der im Alter von 59 Jahren bei besten Arbeitszeugnissen auf die Strasse gestellt wurde – infolge Reorganisation. Dabei laufen den Glarner Sozialversicherungen die Leute davon. Das Thema führt zu heftigen Reaktionen in Presse, Radio und Politik.

Öffentliches Personal Schweiz hat unter dem Titel «aggressiver Arbeitgeber Staat» den Missstand zur Sprache gebracht, dass einzelne öffentliche Arbeitgeber neuerdings externe Anwälte beschäftigen, um die Angestellten im Kündigungsverfahren auch kostenmässig in die Knie zu zwingen.

Wir haben beanstandet, dass es an der Fairness fehlt, wenn der öffentliche Arbeitgeber, obwohl er über alle juristischen Ressourcen verfügt, kostenpflichtig externe Anwälte beschäftigt, die dann der ehemalige Mitarbeitende auch noch bezahlen muss. Als ein Beispiel wurde ein Verfahren im Kanton Glarus genannt, bei dem ein 59-jähriger Mitarbeiter, selbst Glarner, in Glarus wohnhaft und seit langer Zeit ohne Beanstandungen für den Kanton tätig, einfach entlassen wurde mit der Begründung, es werde reorganisiert, seine Stelle gäbe es nicht mehr.

Der Fall ist krass, weil der Arbeitgeber im Verfahren jedes Feingefühl vermissen liess.

Die Darstellung hat zu Reaktionen in Presse, Radio und der Politik geführt. Die «südost-schweiz» titelte auf der Front des Glarner Bundes: «Personalverband prangert den Kanton Glarus an – Verband öffentliches Personal Schweiz kritisiert den Kanton Glarus als aggressi-ven Arbeitgeber». Neben der Südostschweiz meldete sich auch das Radio Zentralschweiz bei Öffentliches Personal Schweiz (ZV) und wollte Näheres wissen.

Auch für die Glarner SP war der Artikel in der ZV Info Anlass, um in einer Interpellation der Regierung Fragen zu stellen; die SP ist der Auffassung, dass der im Artikel geschilderte Sachverhalt nicht akzeptabel sei.

In der «südostschweiz am Wochenende» war am vergangenen Wochenende auf der Front zu lesen: «Exodus bei den Glarner Sozialversicherungen» und unter dem Titel «Bloss weg hier» wurde ausgeführt, dass der kantonalen Sozialversicherung die Leute reihenweise davonlaufen und darunter auch die Kunden leiden.

Bekannt ist: Der ehemalige Mitarbeitende war für die Glarner Sozialversicherungen tätig, und dies seit 16 Jahren. Aus dem Artikel ergibt sich auch, dass die SP bereits vor drei Wochen eine Interpellation zu den Zuständen bei den Glarner Sozialversicherungen eingereicht hatte; das Betriebsklima sei schlecht und viele Angestellte würden ihre Stelle verlassen, so hätten seit 2017 allein in der Abteilung Invalidenversicherung 35% des Personals die Stelle gewechselt. Solche Zahlen machen uns Sorgen. Wir fragen uns auch, ob bei dieser Fluktuation für den entlassenen 59jährigen Mitarbeitenden (aus Gründen der «Reorganisation») tatsächlich keine Stelle mehr frei war. Das ist wenig wahrscheinlich.

In der Zwischenzeit wurde weiter bekannt, dass der entlassene Mitarbeitende bereits im Frühling dieses Jahres beim Departement Volkswirtschaft und Inneres und bei der Aufsichtsbe-hörde der Glarner Sozialversicherungen eine Aufsichtsanzeige eingereicht hatte, weil die Glarner Sozialversicherungen dem Mitarbeitenden damals eröffnet hatten, er werde aus dem Amt entfernt, darüber sei nicht mehr zu diskutieren, man könne nur noch über Geld und Zeit reden.

Dies soll erfolgt sein, obwohl der Glarner noch im Zwischenzeugnis vom 15. Februar 2017 wie folgt qualifiziert worden war: hervorragende Leistungen und tadelloses Verhalten. Das ist nur sehr schwer verständlich.

In der Aufsichtsanzeige wurde gesagt, dass die bundesgerichtliche Rechtsprechung an die Entlassung eines 59-jährigen Mitarbeitenden infolge Reorganisation und Umstrukturierung hohe Anforderungen stellt. Sie ist nur als letzte Massnahme zulässig und natürlich nur dann,

  • wenn tatsächlich eine Reorganisation vorliegt,
  • diese Reorganisation legitime Zwecke verfolgt,
  • und die Reorganisation tatsächlich geeignet ist, einen erheblichen Beitrag zur Erreichung des Reorganisationsziels zu erreichen,
  • und die Entlassung der einzig mögliche Weg ist, das Ziel zu erreichen,
  • und keine andere Aufgabe ersichtlich ist, die der Mitarbeitende übernehmen könnte.

Darum haben sich die Glarner Sozialversicherungen wenig gekümmert. Auch darum nicht, dass das Bundesgericht wiederholt entschieden hat, dass auf ältere Arbeitnehmende bei Umstrukturierungen (sofern überhaupt vorhanden) besondere Rücksicht genommen werden muss.

Noch erstaunlicher ist, dass dann der Präsident der Aufsichtskommission Sozialversicherungen Glarus auf die ausführliche Aufsichtsanzeige (acht Seiten) des verzweifelten Mitarbeiters mit einem schlichten Zwei-Zeiler antwortetet (!), nämlich wie folgt: Im Namen der Aufsichtskommission der Sozialversicherungen Glarus informiere ich Sie, dass die Aufsichtskommission auf «Nichteintreten» entschieden hat.

Das war alles. Das war tatsächlich alles.

Öffentliches Personal Schweiz (ZV) macht sich Sorgen. Wir setzen uns dafür ein, dass Mitar-beitende fair behandelt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass man auf die Argumente eines Mitarbeitenden eingeht. Wir setzen uns dafür ein, dass ein Mitarbeitender, der lange für den Staat tätig war, beste Zeugnisse hatte und kurz vor der Pensionierung steht und am Arbeitsort in Glarus lebt, anständig behandelt wird. Ein Zweizeiler genügt hierfür nicht.

 

 

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