Phänomen Homeoffice: Herausforderungen und Chancen für die Arbeitswelt

Sessionsveranstaltung der Parlamentarischen Gruppe für Arbeit vom 8. September 2020

Aspekte des Gesundheitsschutzes

Gesundheitsschutz bedeutet, Risiken zu analysieren, diese möglichst zu reduzieren und Massnahmen zu ergreifen, damit ein Gleichgewicht zwischen Belastungen und Ressourcen besteht. Belastungen können bei den einzelnen Mitarbeitenden unterschiedliche Folgen nach sich ziehen; sie werden unterschiedlich wahrgenommen und nicht jeder verfügt im selben Masse über die notwendigen Ressourcen, um negative Folgen zu minimieren.

So lässt sich erklären, weshalb dieselben Arbeitsbelastungen nicht immer zu denselben Ergebnissen führten – sei es bezogen auf die Arbeit, sei es bezogen auf die Gesundheit. Es zeigt sich, dass Arbeitnehmende, die über einen längeren Zeitraum Belastungen ausgesetzt sind und nur über ungenügende arbeitsbezogene und/oder individuelle Ressourcen verfügen, gesundheitlich gefährdet sind. Die schweizerische Rechtsordnung verlangt aber, dass Arbeitgeber alles Zumutbare zum Schutz der Gesundheit aller seiner Arbeitnehmenden unternimmt. Ein Untätigbleiben kommt dabei nicht in Frage, und die Pflicht gebietet auch, dass auf die unterschiedlichen Persönlichkeiten der Mitarbeitenden und ihre Resilienz Rücksicht genommen wird.

Juristische Erkenntnisse

In der Schweiz sind generell abstrakte Normen, die Homeoffice regeln, eher selten – ganz anders als etwa in den Niederlanden. Mit Hinweis auf die Privatsphäre der Mitarbeitenden wird in der juristischen Literatur eine Pflicht zu Homeoffice aufgrund einer einseitigen Weisung des Arbeitgebers verneint. Das ist nur eine Frage, die eine gesetzgeberischen Klärung nötig hat.

Immerhin dies hat COVID19 auch aufgezeigt: Es besteht (auch) auf Bundesebene arbeitsrechtlicher Handlungsbedarf.

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