Im Coaching die Berufung gefunden

Interview mit Peter Tröhler, Fachexperte Personalentwicklung, Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern (GS-EDI), Bern

Herr Tröhler, was arbeiten Sie?

Ich arbeite als Coach und nehme als Experte Abschlussprüfungen von KV-Lernenden ab, bin in der Validierung von Bildungsleistungen und der eidg. Berufsprüfung von Direktionsassistentinnen und -assistenten tätig.

Wie war Ihr beruflicher Werdegang?

Mein beruflicher Werdegang ist ein bisschen wild. Ursprünglich hatte ich Hochbauzeichner gelernt. Anschliessend habe ich berufsbegleitend die kaufmännische Ausbildung nach Art. 41 Bundesgesetz über die Berufsbildung (heute Art. 32 BBG) abgeschlossen und mich danach zum eidg. dipl. Kaufmann in Korrespondenz und Administration weitergebildet, ein Berufsbild, das es heute nicht mehr gibt. Anschliessend habe ich die höhere Fachprüfung als Betriebsausbildner gemacht und ganz zum Schluss eine Coaching-Ausbildung. Vor knapp zweieinhalb Jahren habe ich das ordentliche Pensionsalter erreicht.

Aber Sie arbeiten trotzdem noch weiter?

Ja, ich arbeite mit einem – nicht lachen! – 5 %-Pensum für das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern (GS-EDI) u. a. als Coach.

Wo haben Sie vor Ihrer ordentlichen Pensionierung gearbeitet?

Meine letzte Anstellung war im Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern in der Personal-, Organisations- und Kulturentwicklung als stellvertretender Leiter. In dieser Funktion war ich unter anderem auch Berufsbildner für die Lernenden und zuständig für die Berufsbildung auf Stufe Departement.

Was genau gehörte zur Ihren Aufgaben?

Wir haben für alle Stufen Ausbildungsveranstaltungen konzipiert und durchgeführt. Ich habe unzählige Kursunterlagen erstellt und gestaltet; ein wichtiger Teil war ebenfalls die Berufsbildung. In diesem Bereich bin ich noch immer als Prüfungsexperte engagiert – allerdings nicht mehr in der Branche Bundesverwaltung, sondern in der Branche Dienstleistung und Administration.

Seit gut fünf Jahren mache ich ausserdem Validierungen von Bildungsleistungen und korrigiere schriftliche Arbeiten in der Muttersprache (Deutsch) an den eidg. Berufsprüfungen für Direktionsassistentinnen und -assistenten.

Was bedeutet «Validierung von Bildungsleistungen»?

Berufstätige, die meist älter als 25 Jahre sind und über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung verfügen, können ihre Kompetenzen validieren lassen, um das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Kaufmann/Kauffrau zu erlangen. Sie müssen hierzu ein persönliches Dossier mit verschiedenen beruflichen Handlungskompetenzen erarbeiten. Dieses Dossier bewerten wir als Experten/Expertinnen und vergleichen es mit dem Qualifikationsprofil des angestrebten Abschlusses. Im Anschluss daran findet ein so genanntes Validierungsgespräch statt. In diesem Vertiefungsgespräch geht es darum, allfällige Unklarheiten aus den erarbeiteten Handlungskompetenzen im Dossier zu besprechen und allenfalls zu beseitigen. Sobald die Kandidatinnen/Kandidaten alle erforderlichen Kompetenzen nachweisen können, wird ihnen der entsprechende Ausweis ausgestellt.

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