Bargeld statt Ferien?

Eine Arbeitnehmerin machte geltend, sie habe ihre Ferien vor Ende ihres befristeten Arbeitsverhältnisses wegen Krankheit nicht beziehen können. Das Verwaltungsgericht Zürich hatte zu beurteilen, ob ihr Ferienguthaben ausbezahlt werden muss.

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Kein Arbeitsverhältnis ohne Unterschrift

Im Kanton Graubünden war das Bestehen eines öffentlichen Dienstverhältnisses strittig. Die Klägerin vertrat die Ansicht, es habe aufgrund des konkludenten Verhaltens der Gemeindevertreter ein Arbeitsverhältnis bestanden. Die Gemeinde hingegen war der Auffassung, dass die Klägerin ihre Leistungen ehrenamtlich erbrachte. Das Verwaltungsgericht hatte zu beurteilen, ob ein Anstellungsverhältnis entstanden war oder nicht.

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