Pensionskasse

Der Primatwechsel wurde per 1.1.2016 vollzogen. Der Deckungsgrad wird Ende 2016 wohl noch knapp um 100% sein. Die aktuelle Performence lässt keine freudigen Ausblicke zu. Die Verwaltungskommission befasst sich deshalb bereits wieder mit Sanierungsmassnahmen. Die Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes stehen dabei im Vordergrund. Inwieweit sich die Arbeitgebenden an den Massnahmen zu beteiligen haben, ist in Prüfung.

Diverses

  • Im November 2015 haben wir an der vorgesehenen «Weisung über die Geschäfts-Mobiltelefonie und über private Telefone» Kritik geübt und Verbesserungsvorschläge gemacht. Anfangs Juli ging der überarbeitete Entwurf erneut in die Vernehmlassung. Erfreut durften wir feststellen, dass unsere Anregungen aufgenommen wurde und die nun vorliegende Weisung einfach, klar und praktikabel ist.
  • Die geselligen Anlässe Bouleturnier und Dartturnier sowie eine Besichtigung des neuen Betriebsgebäudes der Feuerwehr Stadt Bern wurden durchgeführt werden. Die Anlässe tragen viel zur Pflege der Kameradschaft bei.

Langenthal

(Meldung erhalten)

Lohnforderungen für das Jahr 2017

1% für individuelle, leistungsorientierte Gehaltsanpassung

Personalreglement

Die Totalrevision des Personalreglements konnte in der vorbereitenden Arbeitsgruppe im Herbst 2016 abgeschlossen und an den Gemeinderat zur Prüfung weitergeleitet werden. Anfang 2017 soll eine breite Vernehmlassung stattfinden bevor das Reglement zur Genehmigung in den Stadtrat (Parlament) geschickt wird.

Pensionskasse – Vom Leistungs- zum Beitragsprimat

Im Jahr 2015 erarbeitete der Stiftungsrat ein neues Pensionskassenreglement, welches für die Altersleistungen neu das Beitragsprimat (bisher: Leistungsprimat) und für die Risikoleistungen (Tod und Invalidität) das Leistungsprimat vorsieht (sogenanntes Duoprimat). Der Grund für den Wechsel im Bereich der Altersleistungen hängt mit den unterschiedlichen Systemen und der damit verbundenen Finanzierung der beiden Primate zusammen. Bei einem Systemwechsel vom Leistungs- ins Beitragsprimat ergeben sich für die aktiv versicherten Arbeitnehmenden wirtschaftliche Nachteile, und zwar wegen den unterschiedlichen Finanzierungssystemen der beiden Primate. Es ist vorgesehen, dass die der Pensionskasse der Stadt Langenthal angeschlossenen Arbeitgebenden eine einmalige individuelle Übergangseinlage für jede Person leisten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Reglements versichert ist und aus dem Systemwechsel den beschriebenen wirtschaftlichen Nachteil erfährt. Die einmalige Übergangseinlage ist so bemessen, dass sie, im Sinne einer Vergleichsrechnung am Tag vor dem Inkrafttreten des neuen Pensionskassenreglements, zusammen mit dem Alters-guthaben, den Sparbeiträgen und dem Projektionszins im neuen System zu einer Altersrente führt, die derjenigen entspricht, die sich nach dem bisherigen System im Rücktrittsalter 63 (neu 65) ergeben würde.
Die Stiftung Pensionskasse der Stadt Langenthal berechnete die einmalige Übergangseinlage, welche die Stadt Langenthal für ihre Arbeitnehmenden entrichten muss, auf CHF 2 382 000.00. Die Volksabstimmung bezüglich der Übergangseinlage erfolgt am 26./27. November 2016.

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