Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge:

Ei des Kolumbus oder Mogelpackung?

Erinnern Sie sich noch an die Abstimmungsvorlage Altersvorsorge 2020? Die Vorlage wurde zwischen den Polen links und rechts aufgerieben. Und (fast) alle, die gegen die Vorlage antraten, taten dies mit der Ansage, eine bessere, nachhaltigere Lösung zu bringen. Nun liegt der konkrete Antrag des Bundesrats vor. Was steckt da drin?

In seiner Botschaft ans Parlament beantragt der Bundesrat, das vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV), dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse entwickelte Modell zu übernehmen. Dieses sieht vor, den Umwandlungssatz von heute 6,8 auf
6 Prozent zu senken. Um die tieferen Renten infolge der Herabsetzung des Umwandlungssatzes (UWS) abzufedern, wird mit der Vorlage gleichzeitig ein Ausgleichsmechanismus eingeführt. Künftige Bezügerinnen und Bezüger von Alters- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge werden einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag erhalten.

Für eine Übergangszeit von 15 Jahren ist dessen Höhe im Gesetz festgelegt: Der Zuschlag beträgt für die ersten fünf Neurentner-Jahrgänge nach Inkrafttreten 200 Franken pro Monat, für die weiteren fünf Jahrgänge 150 Franken und für die letzten fünf Jahrgänge 100 Franken. Danach legt der Bundesrat den Betrag jährlich neu fest. Dieser Rentenzuschlag ist unabhängig von der Höhe der Rente und wird solidarisch über einen Beitrag von 0,5 Prozent auf dem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen bis 853 200 Franken (Stand 2020) finanziert.

Um die Vorsorge von Personen mit tiefem Einkommen zu verbessern, soll mit der Vorlage zudem der Koordinationsabzug von heute
24 885 auf 12 443 Franken gesenkt werden. Dadurch wird ein höherer Lohn versichert. Versicherte mit kleineren Löhnen, darunter insbesondere Frauen und Teilzeitbeschäftigte, erhalten so eine bessere soziale Absicherung gegen Alter und Invalidität. Der Entwurf sieht ausserdem vor, die Beitragsunterschiede zwischen jüngeren und älteren Versicherten zu verringern. Die Altersgutschriften werden angepasst und gegenüber heute weniger stark gestaffelt.

Neu gilt im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent auf dem BVG-pflichtigen Lohn; ab 45 Jahren beträgt die Altersgutschrift 14 Prozent. Damit werden die Lohnkosten für die Älteren gesenkt. Heute liegen die Altersgutschriften für Versicherte ab 55 Jahren bei 18 Prozent.

Mit der Reform BVG 21 soll das Leistungsniveau der obligatorischen beruflichen Vorsorge laut Bundesrat, im Gegensatz zu anderen Vorschlägen, insgesamt gehalten und für tiefere Einkommen sogar verbessert werden. Davon werden insbesondere viele Frauen profitieren.

Wie ist das Ganze zu werten? Die Ziele der Vorlage, nämlich die Finanzierung der beruflichen Vorsorge durch Senkung des Mindestumwandlungssatzes zu sichern und das Niveau der Altersleistungen zu erhalten sowie für Personen mit tieferen Einkommen und Teilzeitbeschäftigte zu verbessern, können mit der Vorlage BVG 21 wohl nur teilweise erreicht werden.

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