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Öffentliches Personal Schweiz (ZV) trifft sich regelmässig mit der Parlamentarischen Gruppe für Arbeit, die sich auf nationaler Ebene im Bereich Arbeitsrecht einsetzt. Das ist mit Blick auf das Personalrecht des Bundes und das Obligationenrecht wichtig, weil hier Weichenstellungen auch für das kantonale und kommunale Recht erfolgen (Nachvollzug). Dieser Anlass, der am 6. Juni 2023 im Hotel Schweizerhof in Bern stattfand, ermöglicht einen direkten Austausch zwischen dem ZV und den Politiker*innen.
Diese Veranstaltung war eine hervorragende Möglichkeit, sich mit den Parlamentarier*innen zu verknüpfen und ihnen die Anliegen der Arbeitnehmenden zu präsentieren. So sitzt man bei dieser Veranstaltung im Sinne des Wortes mit ihnen an einem Tisch. Darüber hinaus sei aber auch erwähnt, dass die Veranstaltung den Parlamentarier*innen die Möglichkeit bot, ausserparlamentarische Interessenvertreter*innen persönlich kennenzulernen, mit den sie sich oftmals nur Fernduelle liefern. Das Thema der Veranstaltung war trefflich für die gegenwärtige Diskussion bezüglich sich verändernder Arbeitsbedingungen gewählt. So konnte ein bunter Strauss an Vertreter*innen aus unterschiedlichen und gegensätzlichen Positionen ihre Argumente präsentieren.
Wissenschaftlicher Hintergrund
Die Professorin Frau Dr. Danuser legte dazu mit ihrem Vortrag «Wann Arbeit krank macht und was kann die Politik tun» den wissenschaftlichen Grundstein mit Zahlen, die sie aus französischen Umfragen ausgewertet hatte. Dabei war es ihr wichtig zunächst den Begriff «Arbeit» zu definieren. Sie argumentierte, dass nicht nur das, was wir für den Erwerb von Geld/Lohn tun eine Arbeit ist, sondern auch jene Tätigkeiten, die damit verbunden sind wie z.B. der Arbeitsweg oder aber andere Formen von Arbeit, für welche wir keinen Lohn beziehen, z.B. Haushaltsarbeit, Betreuungsarbeit (Kinder, ältere oder beeinträchtigte Personen), Eigenleibesarbeit (Fitness, intellektuelle und emotionale Entwicklungsarbeit, eine chronische Krankheit in Schach halten) sowie auch ehrenamtliche Tätigkeiten in Verbänden und Vereinen. Sie führte weiter aus, dass zunächst eine der gerade erwähnten Arbeiten für eine Person belastend sein kann, während sie für eine andere Person kaum belastend ist. So kann zum Beispiel die Lohnarbeit für eine Person aufgrund der Arbeitsbedingungen sehr belastend sein, auch wenn sie darüber hinaus weitere Arbeiten wie z.B. Kinderbetreuung und Hausarbeit ausführt, die sie wenig belasten. Schlussendlich resultiert daraus dennoch eine chronische Überbelastung, wenn sie diese Überbelastung nicht durch genügende Regenerationszeit kompensieren kann, so dass sie krank wird. Dieses «krank werden» kann sich physisch, psychisch und kognitiv zeigen.
Was sind gute Arbeitsbedingungen
Wie kann man nun sicherstellen, dass die Grundvoraussetzungen, d.h. die Bedingungen der für den Lebensunterhalt notwendigen Lohnarbeit, gut sind, so dass wir mehr Kapazität haben für die anderen zwingend zu erledigenden Arbeiten wie z.B. Haushaltführen, Fitness, emotionale Entwicklung, die uns je nach dem mehr belasten? Prof. Danuser nennt folgende vier Punkte, die die Internationale Organisation für Arbeit (ILO) definiert hat: 1.) gute Arbeit ist gut (fair) bezahlte Arbeit, 2.) gute Arbeit ist sichere Arbeit (Kündigungsschutz, keine Leiharbeit, keine atypischen Verträge), 3.) gute Arbeit ist menschengerechte Arbeit (Gefährdungsfreiheit, Begrenzung der Belastung, Vereinbarkeit von Beruf/Privatleben), 4.) gute Arbeit bietet Möglichkeiten der Weiterbildung und des Aufstiegs. Sie ergänzt diese vier Punkte um jenen der Arbeitszeit. So soll das Ziel der Regelung der Arbeit jenes sein, dass die Erwerbstätigen über lange Zeit leistungsfähig, belastbar und zufrieden sind. Nun zeigen, dass vor allem die Arbeitszeit ein zentrales Element der Steuerung der Arbeitsbelastung und Beanspruchung ist. Die Häufung des Auftretens von diversen Krankheiten (metabolisches Syndrom, Herz-Kreislaufkrankheiten, Krebs etc.) steht in Verbindung mit einer zeitlichen Überbelastung wie z.B. unregelmässige Schichtarbeit, hohe Anzahl Wochenarbeitsstunden, reduzierte Erholungsphasen, zu kurze Pausen. Eine australische Studie hat herausgefunden, dass nicht nur die Gefahr für die Gesundheit, sondern auch Arbeitsfehler und Unfälle bei mehr als 39 Stunden Wochenarbeitszeit für den Erwerb massiv steigt. Dabei muss diese Zahl noch nach unten angepasst werden, je mehr eine Person z.B. Haushalts-, Betreuungs oder Eigenleibesarbeiten, zu erledigen hat. Prof. Danuser sieht daher folgende vier dringenden Handlungspunkte: 1.) die Politik muss die Arbeitszeitbegrenzung besser gesetzlich regeln, 2.) die Politik muss die Verbesserung der Arbeitsbedingungen gesetzlich verankern, so dass 3.) die anderen Tätigkeiten (Haushalt etc.), die notwendig sind und auch als Arbeit gelten, aber nicht monetär vergolten werden, in den Lebensentwurf jeder Person integriert werden kann; 4.) die Datenlage und Forschung im Bereich Arbeit und Gesundheit muss vertieft werden. Für weitergehende Lektüre empfiehlt sie ihr Buch «Homo Laborans» (Versus Verlag; ISBN 978-3-03909-264-2).
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