2. Standespolitik, Arbeit in den einzelnen Verbänden

Bern
Teuerung Teuerungsausgleich von 2% per 01.01.2023. Die EWB kann ihren Mitarbeitenden einen Teuerungsausgleich von 2,9% ab 01.04.2023 ausbezahlen.
Der Rechnungsabschluss 2022 fällt positiv aus und wesentlich besser als budgetiert.

Referendum wegen der Teilrevision des städtischen Personalreglements
Der Berner Stadtrat hat am 18. August 2022 ein teilrevidiertes Personalreglement verabschiedet, das die Anstellungsbedingungen der städtischen Angestellten deutlich verbessert. Dagegen wurde das Referendum ergriffen und es kommt nun zu einer Volksabstimmung.
Der Gemeinderat will die städtischen Anstellungsbedingungen verbessern. Er legte dem Stadtrat eine Teilrevision des Personalreglements vor. Diese sieht unter anderem die Aufhebung der privatrechtlichen Anstellung, ein Krankentaggeld von neu maximal zwei Jahren oder eine flexiblere Ausgestaltung des Teuerungsaus-gleiches vor.
Die Stadt kennt bis anhin sowohl die Anstellungsform des öffentlich-rechtlichen als auch des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses. Letzteres kommt primär für be-fristete Anstellungen oder solche im Stundenlohn zum Zug und wird in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) geregelt. Aus Gründen der Rechtsgleichheit sowie Rechtssicherheit sollen zukünftig alle Mitarbeitenden öffentlich-rechtlich angestellt sein.
Bei Krankheit und Unfall beträgt der Lohnfortzahlungsanspruch heute 360 Tage innerhalb von 540 Tagen. Mit dieser Regelung ist die Stadt auf dem Arbeitsmarkt nicht konkurrenzfähig. Der Gemeinderat beantragt, die maximale Dauer der Lohnfortzahlung auf neu 720 Tage zu erhöhen, wobei der Lohn während 360 Tagen zu 100 % und während weiteren 360 Tagen zu 90 % entrichtet wird.
Neu soll erstmals nach zehn Jahren eine Treueprämie entrichtet werden und danach alle zehn statt alle fünf Jahre. Die anteilmässige Ausrichtung einer Treueprämie beim Altersrücktritt sowie bei der Beendigung des Anstellungsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit, Tod, Stellenaufhebung oder Ausgliederung entfällt. Damit wird eine Sparmassnahme aus dem Finanzierungs- und Investitionsprogramm (FIT) II umgesetzt.
Basis für den Teuerungsausgleich zur Erhaltung der Kaufkraft der städtischen Mitarbeitenden bildet auch zukünftig der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK). Unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, der finanziellen Lage der Stadt und der effektiven Entwicklung der Teuerung soll diese neu aber ohne Berücksichtigung des bisherigen Schwellenwerts von 1 % ausgeglichen werden können.
Heute beginnt ein Anstellungsverhältnis bei der Stadt mit einem befristeten Probeverhältnis. Nach dessen Ablauf wird über die definitive Anstellung entschieden. Dies bedeutet einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Kommt es zu keiner Anstellung, ist die rechtlich korrekte Form der Beendigung heute zudem unklar. Das befristete Probeverhältnis soll deshalb für alle städtischen Angestellten inklusive Kader durch eine Probezeit von sechs Monaten ersetzt werden.

KOBE (Kooperation Ostermundigen – Bern)
Ostermundigen und Bern streben eine Fusion an. Aktuell kann sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung zu den Verhandlungsergebnissen äussern. Unter dem Titel «Kooperation Bern» klärten die Gemeinden Bern, Bolligen, Bremgarten, Frauenkappelen, Kehrsatz und Ostermundigen Möglichkeiten vertiefter Zusammenarbeit ab. Nach der Erstellung einer Machbarkeitsstudie und einer breit geführten Konsultationsphase entschieden sich Bern und Ostermundigen Ende 2020, Fusionsverhandlungen aufzunehmen.

Ende 2021 haben die Gemeinderäte von Ostermundigen und Bern die sogenannten «Eckpunkte der Fusion» verabschiedet. Dabei ging es unter anderem um strukturelle Fragen wie die zukünftige Ausgestaltung des Gemeinderats, des Stadtrats und der Stadtteilpartizipation nach der Fusion.
Am 22. Oktober 2023 findet die Volksabstimmung statt. Bei einem zustimmenden Entscheid der Stimmbevölkerung beider Gemeinden tritt die Fusion am 1. Januar 2025 in Kraft. Anschliessend folgt eine längere Integrationsphase.
Wie das betroffene Personal von Ostermundigen und Bern weiterbeschäftigt wird, ist zurzeit noch zu wenig geklärt.

Diverses
• Arbeitsrechtschutz: Vollkosten, bisheriger Rechtschutz bei KV wurde gekündigt.
• Die 114. Hauptversammlung hat am 28. März 2023 stattgefunden.
• Kolinda Kropf wurde von der Versammlung mit Applaus als neue Präsidentin des PVSB gewählt.

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