Balz Stückelberger hob bezugnehmend auf die Löhne noch hervor, dass die Löhne der Kaderangestellten, insbesondere bei der Staatsanwaltschaft, absolut nicht konkurrenzfähig seien. Dies könne auch mit dem Argument der Jobsicherheit nicht kompensiert werden. Deshalb sei es schwierig, teils gar unmöglich, gewisse Kaderpositionen beim Kanton adäquat zu besetzen.

Ein weiteres Mitglied des VSG ergänzte aus dem Publikum, dass eine solche Lohndifferenz nicht nur das Top Kader betreffe, sondern auch die Fachkräfte ab dem 35-sten Altersjahr. Meist bewürben sich nur Junge, die sich an einer Kantonsstelle ausbilden liessen, von den in diesem Alter guten Lohnbedingungen profitierten und danach schnell wieder gehen wollten, um in der Privatwirtschaft besser zu verdienen. Die Löhne der Fachkräfte im Kanton Basel-Landschaft lägen teilweise mindestens 30% tiefer als in der Privatwirtschaft.

Simon Habermacher forderte, dass gerade bei Kaderpositionen vermehrt darauf zu achten sei, Anreize zu schaffen, führe die Unzufriedenheit dieser Kadermitarbeitenden im Falle von Kündigungen oder vorzeitiger Pensionierung doch zu einem grossen Wissensverlust.

Dann wirft Simon Habermacher die Frage «Welchen Eindruck hat die Baselbieter Bevölkerung von den Staatsangestellten?» in die Runde. Regula Steinemann bemerkte dazu, dass ihr eine solche Beurteilung schwerfalle. Es sei doch so, dass vom Kanton viel geleistet werde, was aussen kaum oder gar nicht wahrgenommen werde. Beim Bürger könne deshalb auch durchaus der Eindruck vom schlafenden Beamten entstehen, weil sie keine Produkte herstellen würden. Obwohl vielen bewusst sei, was die Staatsangestellten leisten würden, könnte man zum Beispiel durch eine Imagekampagne eine konkretere Vorstellung von der tatsächlichen täglichen Arbeit und den vielen unterschiedlichen Aufgaben der Kantonsagestellten aufbauen.

Simon Habermacher ergriff diese Chance und informierte darüber, dass Öffentliches Personal Schweiz (ZV) genau dies anlässlich des 100-jährigen Bestehens getan, Interviews mit unterschiedlichen Angestellten in diversen Kantonen geführt und in einem umfassenden Buch zusammengefasst habe.

Balz Stückelberger ergänzte, dass die beste Werbung die Leistung selber sei. Wenn man erlebe, wie hochprofessionell zum Beispiel beim Pass- und Patentbüro oder auf der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) gearbeitet werde, könne niemand mehr von «Schlafbetrieben» reden. Die Leistung der Staatsangestellten sei sehr gut und es sei höchste Zeit, mit diesem schlechten Vorurteil aufzuräumen. Deshalb seien die eingangs erwähnten herabwürdigenden Äusserungen gegenüber den Staatsangestellten am Tag der Wirtschaft nicht zu verstehen und zu verurteilen. Er habe selbst zwar nicht an dieser Veranstaltung teilgenommen, aber ebenfalls davon gehört, dass das, was dort «abgegangen» sei, unter der Gürtellinie und sachlich nicht zu rechtfertigen gewesen sei.

Dies führt zur Frage: Was kann der Kanton tun, um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben oder zu werden? Für Regula Steinemann ist die Antwort darauf klar: «Nicht schlecht über die Kantonsangestellten reden.» Forderungen, wie jene, das Kündigungsrecht des Kantonspersonals sei an das OR anzupassen, trügen nicht dazu bei, das Bild vom «Beamten» zu verbessern. Im Gegenteil, man erwecke damit den Eindruck, es gäbe viele faule Eier, die man nicht loswerden könne, weil das Kündigungsrecht zu lasch sei. Dies stimme aber nicht. Einerseits habe der Kanton durchaus schon Mitarbeitenden wegen mangelnder Leistung gekündigt, andererseits entspräche die Mehrheit der Mitarbeitenden des Kantons diesem falschen Bild in Tat und Wahrheit ja auch nicht. Zudem hob Regula Steinemann hervor, dass sie Leistungslohn für eine schlechte Lösung halte, da er falsche Anreize setze, Lohndiskriminierung ermögliche und sich auf Frauen nachteilig auswirke. Zudem könne die Arbeitsleistung nicht immer bemessen werden. Insbesondere bei der Polizei, Richter- und Lehrerfunktionen sei dies kaum möglich.

Laut Balz Stückelberger lasse sich die Frage nach der Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber auf einen einfachen Nenner bringen. Sinnvolle Arbeit und gute Arbeitsbedingungen im Sinne von Autonomie und Vereinbarkeit von Familie und Beruf seien der Schlüssel.

Maritta Zimmerli erkannte grundsätzlich einen Widerspruch darin, dass es der Bevölkerung, wie von Regula Steinemann erwähnt, einerseits schwerfalle, in der Arbeit der Kantonsangestellten ein Produkt, also eine Leistung, zu erkennen, von den Initiantinnen und Initianten der Initiative der Baselbieter Steuerzahler andererseits aber die Einführung eines leistungsabhängigen Lohnsystems für die Staatsangestellten verlangt werde. Dieser (wohl nur scheinbare) Widerspruch fusse wohl auf der Hoffnung der Initiantinnen und Initianten, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welche in der Tätigkeit der Staatsangestellten schon keine Leistung erkennen können, von der Idee überzeugen liessen, dass die Einführung des Leistungslohns in der Kantonsverwaltung gezwungenermassen zu Einsparungen führen müsse.

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