Aus dem Vorstand

Leider muss ich den Jahresbericht 2015 mit einer schlechten Nachricht aus dem Vorstand des Verbands beginnen. Anfang September 2015 hat unser ehemaliger Präsident und aktueller Verbandssekretär Martin Arn einen schweren Hirnschlag erlitten. Nach einer ersten sehr schwierigen Zeit, unmittelbar nach dem Vorfall, befindet sich Martin nun zum Glück auf dem Weg der Besserung. Leider sind aktuell noch Beeinträchtigungen vorhanden, trotzdem blickt Martin mit viel Zuversicht und Mut in die Zukunft. Seit Ende November 2015 wohnt Martin in einer Rehabilitationseinrichtung in Tschugg, in welcher er die nötigen Therapiemöglichkeiten nutzen kann.

Auch auf diesem Weg wünschen wir Martin gute Besserung und viel Zuversicht, auch Silvia wünschen wir weiterhin viel Kraft auf dem gemeinsamen Weg der Genesung.

Zur Personalvorsorgekasse

Noch mehr als im Jahr zuvor war die Personalvorsorgekasse (PVK) das Hauptthema unserer Verbandstätigkeit im 2015. Wegen der politisch definierten Fristen rückte der geforderte Primatwechsel stark in den Fokus unserer Verbandsarbeit.

Im März 2012 war im Stadtrat eine Motion erheblich erklärt worden, die vom Gemeinderat verlangt, bis Ende März 2016 ein Reglement vorzulegen, das den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat der Personalvorsorgekasse vorsieht (Primatwechsel).

Bevor wir in die Verhandlungen mit dem Gemeinderat einstiegen, erstellten wir einen Forderungskatalog. Dieser wurde am 18. November 2014 an einer gemeinsamen Mit-gliederversammlung von vpod und PVSB beschlossen und an den Gemeinderat wei-tergereicht.

Wir gehen von den Bedingungen für Beiträge und Renten aus, die per 1.1. 2015 bei der PVK gelten.

  • Für uns muss ein Leistungsziel von 61.2% bei einer Pensionierung mit 63 Jahren auch im Beitragsprimat erreicht werden. Dies muss schriftlich und verbindlich festgeschrieben werden.
  • Bei einem Primatwechsel erscheint uns eine Ausfinanzierung auf 100% zum Zeitpunkt des Primatwechsels notwendig.
  • Die Wertschwankungsreserven von 21.9% müssen aufgebaut werden und zum Zeitpunkt des Primawechsels gedeckt sein.
  • Zur Übergangsgeneration gehören alle Personen, die zum Zeitpunkt des Pri-matwechsels bei der Stadt Bern, bei Bernmobil, bei Energie Wasser Bern und den weiteren angeschlossenen Firmen angestellt sind. Bei ihnen muss die Initialgutschrift aufgrund des Leistungsziels von 61,2 % mit 63 Jahren festgesetzt werden.
  • Die Risikoleistungen bleiben im Leistungsprimat.

Wir haben zudem immer klar formuliert, dass es nach der vom Stadtrat am 16. Oktober 2014 beschlossenen Ausfinanzierung grundsätzlich keine Änderungen am Reglement über die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern braucht. Es sollte vorerst einmal abgewartet werden, bis alle Massnahmen zu wirken beginnen, dies insbesondere, weil die Übergangsfristen bis 2018 dauern. Es entspricht jedoch auch unserem Grundsatz, auf Diskussionen einzutreten und den sozialpartnerschaftlichen Austausch zu pflegen.

Darum nahmen wir im Jahr 2015 an vier internen Arbeitsgruppensitzungen mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Vertretern teil und brachten unsere Anliegen ein.

Ebenfalls zeigten wir unser geplantes Vorgehen als Verband transparent auf. Von Anfang an war eine erneute Mitgliederversammlung PVSB / vpod vorgesehen, um dort den Mitgliederbeschluss zur Vernehmlassungsantwort demokratisch festzulegen. Aufgrund der sehr guten Verhandlungsergebnisse und des Umstands, dass unsere Forderungen im Vernehmlassungsentwurf alle eingearbeitet wurden, konnten wir am 26.01.2016 mit einen fast einstimmigen Beschluss unsere Vernehmlassungsantwort verabschieden. Darin haben wir die folgenden Punkte nochmals beschrieben:

Der definierte Forderungskatalog zusammen mit dem Gemeinderatsbeschluss ist von zentraler Bedeutung und für unsere Beurteilung des Resultats entscheidend. Uns erscheint die aktuell vorliegende Totalrevision ausgewogen und für alle Beteiligten tragbar. Die zukünftigen Risiken aller Beteiligten werden beachtet, und der Ausfinanzierungsprozess bleibt ungestört. Für die Personalverbände ist es entscheidend, dass die vorliegende Revision als Gesamtpaket betrachtet wird. Würden beispielsweise nachträglich die beschlossenen Ausfinanzierungsmodalitäten verändert, müssten wir auf die sofortige Behebung der Unterdeckung und die Ausfinanzierung der Wertschwankungsreserven bestehen, was sehr hohe Kosten verursachen würde. Ein Primatwechsel darf nicht zu einer Verschlechterung des Rentenziels mit 63 Jahren führen, und wir stimmen einer Veränderung nur zu, wenn der Verfassungsauftrag auf eine Weiterführung des bisherigen Lebensstandards – wie jetzt angedacht – auch für die tieferen Einkommen wieder erfüllt wird.

Anfang 2016 werden die Vernehmlassungsresultate vorliegen. Auch der Terminplan für die politische Debatte dieses wichtigen Geschäfts wird bekannt sein. Sehr gespannt und für weitere Schritte gut vorbereitet, erwarten wir die Entwicklung dieses Geschäfts.

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