KI in der Verwaltung

Falls Sie das Thema KI in der Verwaltung anspricht und sie mehr darüber erfahren möchten, dann könnte Sie unsere diesjährige Fachtagung vom 07.-08. November in Brunnen interessieren. Wir werden dieses während zwei Tagen intensiv vertiefen. Anmeldungen können bereits jetzt getätigt werden an samuel.blapp@oeffentlichespersonal.ch.

Gesetzgebung betreffend KI
Es ist unterdessen klar, dass die alltäglichen und arbeitstechnischen Chancen durch künstliche Intelligenz bahnbrechend und nicht mehr aufzuhalten sein werden, weil deren Chancen um ein Vielfaches grösser sind als deren Risiken. Dennoch ist es notwendig, dass diese Risiken identifiziert und staatlich reguliert werden. In der Schweiz wurde entsprechendes Recht noch nicht gesetzt.

Die EU hingegen hatte im vergangenen Dezember bereits ein solches Gesetz finalisiert: Den sogenannten EU AI Act. Dieser sieht vor die KI-basierten Anwendungen (z.B. Software und andere Programme) in drei Stufen einzuteilen, was die Rechte und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger betrifft: 1.) minimales Risiko, 2.) hohes Risiko, 3.) unannehmbares Risiko. Je nachdem wie ein Programm in diese drei Kategorien eingeteilt wird, muss es unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Mehr dazu erfahren Sie in den folgenden Zeilen.

Anwendungen von KI in der Verwaltung
Als mögliche Hauptanwendungsbereiche in der Verwaltung können die Kommunikation mit Kundinnen und Kunden, Übernahme von Routineaufgaben sowie das Übersetzen identifiziert werden. Als konkretes Beispiel kann dazu das Verarbeiten, Übersetzen und Beantworten von Anträgen genannt werden. Dabei kann KI vor allem dort eingesetzt werden, wo grosse Datenmengen verarbeitet werden müssen.

Das Ziel dabei ist das Arbeitnehmenden zu entlasten, damit sich diese komplexeren Aufgaben widmen können. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass durch die neuen KI-Kollegen dem sich zuspitzenden Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst, neue Studien in der Schweiz gehen von 130’000 fehlenden Arbeitnehmenden bis 2030 aus, entgegengewirkt werden kann.

Grenzen der Anwendung von KI
Vorsicht gegenüber dem KI-Kollegen ist allerdings dort angezeigt, wo es um individuelle Anfragen geht, bei der keine Standardantwort zur Lösung führt oder diese unangemessen ist. So lernen die KI-Modelle anhand der bisherigen Daten und gesellschaftlichen Gegebenheiten. Sie verwenden Informationen aus dem Internet also auch Meinungen aus den Kommentarspalten von Facebook oder Zeitungen. Jeder von uns weiss, dass diese das sind, als was sie sich geben: persönliche Meinungen, die oftmals faktenbasierte Argumentation vermissen lassen.

So kann es sein, dass die Antworten nicht den Bedürfnissen einer bestimmten Person entsprechen, sondern lediglich das wiedergeben, was die Mehrheit denkt oder dachte, auf falschen Aussagen basieren oder auch diskriminierende Inhalte haben. Einer jungen Frau, die sich über Berufsmöglichkeiten bei einem KI-Programm orientiert, könnten so beispielsweise vorwiegend Berufe wie Coiffeuse oder Kosmetikerin vorgeschlagen werden, obwohl es heute auch Arbeitnehmerinnen in naturwissenschaftlichen Arbeitsbereichen gibt.

Daher fällt die Verwendung von KI-Programmen im Bereich, der den Verlauf des Lebens einer Person betrifft wie bei der Berufswahl, gemäss dem EU AI Act in die Kategorie des hohen Risikos. In dieser Kategorie müssen abgegebene Informationen protokolliert werden, Ergebnisse nachvollziehbar sein und die Nutzerinnen und Nutzer über die Verwendung von KI informiert werden. Programme und andere Anwendungen, die die Sicherheit und Rechte von Menschen, Umwelt und Demokratie bedrohen, sind in der EU gänzlich verboten.

KI Gesetzgebung in der Schweiz: Fortschritt ermöglichen aber Grenzen definieren
Die Klassifizierung einer KI-Anwendung sowie die daraus resultierende Notwendigkeit zur Dokumentation können gemäss Kritikern auch zu mehr Bürokratie führen und die Effizienzvorteile der KI wieder zunichtemachen. Daher gilt es auch beim in der Schweiz bevorstehenden Gesetzgebungsprozess zwischen dem Schutz der Bevölkerung und dem Gewährleisten der bestmöglichen effizienten Nutzung dieser neuen technologischen Möglichkeiten abzuwägen.