CORONAVIRUS … wie weiter?

Leserbrief

Leserbrief zum Artikel «Coronavirus … wie weiter?» in der ZV Info Mai 2020

Als über 40 Jahre im öffentlichen Dienst tätiger Angestellter durfte ich Ende des vergangenen März, zu Beginn der Corona-Verordnung und deren ungewissen Auswirkungen, in die Pension übertreten. Einige Jahre war ich Mitglied des Bündner Staatspersonalverbandes und habe dadurch das ZV Info von Öffentliches Personal Schweiz zugestellt erhalten. In der Ausgabe vom Mai 2020 war der Leitartikel von Dr. Michael Merker erschienen, welcher mich zum Verfassen der nachfolgenden Zeilen veranlasst hat.

Die einleitenden Zeilen betr. der Ehrlichkeit der Politik kann ich grundsätzlich nachvollziehen und unterstützen. Die nachfolgenden Ausführungen über die den öffentlichen Dienst bestreffenden Details erstaunen mich jedoch sehr: So wird beanstandet, dass der Ausstieg nicht autoritär durch den Bundesrat verordnet werde, so wie er dies bei der Einführung der Notverordnung vollzogen habe. Zwischen den Zeilen ist zu entnehmen, dass Parlamente, Kantone und Gemeinden dazu nicht fähig wären und dass dies zu unterschiedlichen Lösungen führe. Als Beispiel wird die Situation an den Schulen angeführt. Dabei wird nicht erwähnt, dass die Schulhoheit gemäss Verfassung grundsätzlich bei den Kantonen (und den Gemeinden) liegt.

Die Grundsätze der Differenzierung und Verhältnismässigkeit blieben bei der Einführung der Notverordnung(en) auf der Strecke – es ist daher aus meiner Sicht korrekt und angebracht, wenn beim Ausstieg dem föderalistischen Grundpfeiler unseres Staates und der Subsidiarität Nachachtung gezollt wird. Es ist daher absolut nicht notwendig, dass sich die Kantone auf gemeinsame Lösungen einigen müssen. Im Gegenteil können diese ihre aktuelle Lage auf ihrem Gebiet besser abschätzen als eine zentrale Verwaltung in Bern. Dasselbe gilt für den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben.

Zu den Massnahmen: Gemäss Verfasser werde das Homeoffice in der Verwaltung Realität bleiben müssen, da sich der öffentliche Dienst räumlich nicht verdoppeln könne. Auch dies eine Ausführung ohne jegliche Differenzierung. Für Mitarbeiter in Einzelraumbüros oder in grossen Räumlichkeiten besteht absolut kein Grund für das Arbeiten zu Hause. Es kann nicht sein, wie in unserem Kanton geschehen, dass sich ganze Verwaltungsabteilungen nach Hause verabschieden und für den Bürger nicht mehr (am Arbeitsplatz) präsent sind oder Verwaltungsgebäude abgeschlossen werden. Wir wurden dazu erzogen, dass die Verwaltung (vor allem in Notlagen) für die Einwohner auch persönlich erreichbar ist. Telefon und Mails sind dazu keine Alternative!

Abschliessend ist erkennbar, dass der Verfasser das Heil in ausserordentlichen Lagen in zentralistischen Lösungen sieht. Zugegebenermassen macht ein Virus vor einer Kantonsgrenze nicht Halt. Anderseits sind nicht alle Kantone im gleichen Umfang betroffen. Es sollte im erlebten Fall deshalb legitim sein, dass z. B. der Kanton Tessin oder die Welschschweizer schärfere Massnahmen vorsehen können, als dies in der Ostschweiz erforderlich ist. Der öffentliche Dienst an der Front d. h. im Gesundheitswesen, im Bereich der Sicherheit, an den Schulen, in den Ver- und Entsorgungsbetrieben, im ÖV und auf den Strassen hat aus meiner Sicht trotz der von oben verfügten Einschränkungen gut funktioniert – allen gilt dafür unser Dank. Danke auch für die Ausführungen von Präsident Urs Stauffer in der gleichen Ausgabe, welcher diese Leistungen auch fundiert und sachlich anerkennt.

Hans Peter Thöny, Schiers

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