Auch im Jahre 2019 war der Baselstädtische Angestellten-Verband (BAV) in den verschiedensten Bereichen des Anstellungsverhältnisses für das Staatspersonal des Kantons Basel-Stadt tätig. Neben den wiederum zahlreichen individuellen rechtlichen Anfragen gehörten die punktuelle Verbesserung der Anstellungsbedingungen der Kantonsangestellten, das Lohnprojekt Systempflege, der Gesamtarbeitsvertrag für die Spitäler sowie die Sparmassnahmen der Universität Basel zu den Haupttätigkeitsfeldern des Verbandes. Im Fokus des Vorstandes des BAV standen sodann auch in diesem Jahr die Entwicklungen in der Pensionskasse Basel-Stadt.

I. Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt)

Im Rahmen der Sozialpartnerschaft ist der BAV Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt). Der BAV wurde in der AGSt auch in diesem Jahr durch seinen Vizepräsidenten, Andreas Reyes, vertreten, der zugleich als Vizepräsident der AGSt amtet. Als Mitglied der AGSt setzte sich der BAV auch im Jahr 2019 dafür ein, dass dem Kantonspersonal ein Teuerungsausgleich gewährt wird, nachdem ein solcher im letzten Jahr mit knappem Abstimmungsresultat vom Grossen Rat bewilligt wurde. Gemäss Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt ist ein Teuerungsausgleich für das Jahr 2020 budgetiert. Der Entscheid über das Geschäft liegt letztlich allerdings in der Budgetkompetenz des Grossen Rats. Die entsprechenden Grossratssitzungen finden am 18. und 19. Dezember 2019 statt und somit erst nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe.

Die AGSt erarbeitet zurzeit eine Strategie für zukünftige Forderungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Staatsangestellten. Dabei sind in diesem Jahr im Rahmen der Sozialpartnergespräche bereits folgende Forderungen bei der Regierung deponiert worden:

  • 2% Reallohnerhöhung
  • Job-Ticket für den ÖV
  • Lunch-Checks für Vergünstigungen Verpflegung

Die AGSt wird die vorerwähnten Forderungen weiterverfolgen und versuchen, diese im Verlaufe des Jahres 2020 zu realisieren.

Im Rahmen des vom Regierungsrat initiierten Projekts «Human Resources Management» (HRM 2020) arbeitet die AGSt insbesondere in zwei Teilprojekten (neues MAG, Lebenszyklusorientiertes HRM) direkt in den Arbeitsgruppen mit, um die für die Arbeitnehmer wichtigen Aspekte einzubringen. Oft war im Rahmen des AGSt-Plenums auch in diesem Jahr das nach wie vor nicht abgeschlossene Lohnprojekt Systempflege (vgl. hierzu Ziff. II unten) Thema. Zudem beschäftigte sich die AGSt in diesem Jahr mit diversen weiteren Themen aus dem Personalbereich, wie etwa Betrieblicher Gesundheitsschutz im Arbeitsbereich, Lohngleichheit etc.

II. Lohnprojekt Systempflege

Der BAV hat in den letzten Jahren sowohl in der ZV Info als auch in den Jahresberichten mehrfach über das Lohnprojekt Systempflege und die – insbesondere aufgrund der langen Dauer der Einspracheverfahren – damit verbundenen Probleme berichtet. Ein Grossteil der vom BAV betreuten Einspracheverfahren konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden. In vereinzelten Verfahren ist jedoch nach wie vor kein Einspracheentscheid ergangen oder es ist ein Rekurs am Verwaltungsgericht hängig. Insgesamt kann jedoch festgehalten werden, dass die Einspracheverfahren in diesem Jahr stark vorangetrieben wurden und es kann davon ausgegangen werden, dass bis zum Ende des Jahres in der grossen Mehrheit der ursprünglich rund 900 anhängig gemachten Einpracheverfahren ein Einspracheentscheid ergangen sein wird.

III. Pensionskasse Basel-Stadt

Am 12. November 2019 hat die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) bekannt gegeben, dass der Verwaltungsrat beschlossen hat, den technischen Zinssatz aufgrund des tiefen Zinsniveaus per 1. Januar 2020 von 2,50 Prozent auf 2,25 Prozent zu senken. Dies unter Berücksichtigung der Vorgabe, den empfohlenen technischen Zinssatz in einem Zeitraum von längstens 7 Jahren zu erreichen. Letztmals hatte die PKBS mit Wirkung auf den 1. Januar 2019 den technischen Zinssatz von 3,0 auf 2,5 Prozent gesenkt. Die Senkung per 1. Januar 2020 um die nächsten 0,25 Prozentpunkte führt zu einem entsprechenden Anstieg der Rentenkapitalien, welcher gemäss Mitteilung der PKBS durch die bisher gute Performance finanziert sei. Die laufenden Rentenleistungen, die geltende Umwandlungssatzregelung sowie die bis am 31. Dezember 2021 wirksame Übergangslösung sind gemäss Mitteilung der PKBS von diesen Anpassungen nicht betroffen. Weitere Schritte seien jedoch in Prüfung, über welche die PKBS im Verlaufe des Jahres 2020 informieren will.

Auch wenn die PKBS über weite Strecken des Jahres 2019 weniger als auch schon im Fokus stand, hat sich der Vorstand des BAV stets intensiv mit der Thematik befasst. Es ist offensichtlich, dass das gesamte Vorsorgewesen eine der grossen Herausforderungen der nächsten Jahre unserer Gesellschaft sein und bleiben wird. Der BAV hat sich deshalb längst zum Ziel gesetzt, dieses Thema prioritär zu behandeln und sich in den entsprechenden Gremien einzubringen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.