IV. Verselbständigte Spitäler USB, Universitäre Altersmedizin FELIX PLATTER und UPK

Gemäss den Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft hätten das Universitätsspital Basel (USB) und das Kantonsspital Baselland (KSBL) per 1. Januar 2020 zum sogenannten Universitätsspital Nordwest (USNW) in Form einer Aktiengesellschaft fusioniert werden sollen. Im Rahmen der Volksabstimmungen vom 10. Februar 2019 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Landschaft den Staatsvertrag über das gemeinsame Spital zwar mit 66,63 Prozent angenommen, die Stimmenden im Kanton Basel-Stadt haben ihn jedoch mit 55,95 Prozent abgelehnt. Damit kam die Spitalfusion nicht zustande und ist vorerst kein Thema mehr. Bereits im laufenden Jahr zeigte sich deutlich, dass das USB nun vermehrt Kooperationen mit Privatkliniken eingeht.

Die von den beiden Kantonsregierungen beabsichtigte Spitalfusion hat die Verantwortlichen des BAV insbesondere im Jahr 2018, aber auch noch zu Beginn des Jahres 2019 stark in Anspruch genommen. Seit einer Kickoff-Sitzung im April 2018 war der BAV, vertreten durch das Vorstandsmitglied Werner Weisskopf und den Sekretär Steven Hürlimann, als Teil der Arbeitnehmer-Delegation damit beschäftigt, mit den Arbeitgebervertretern einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für das geplante Universitätsspital Nordwest auszuhandeln. Aufgrund des Nicht-zustande-Kommens der Spitalfusion ist der Abschluss eines neuen Gesamtarbeitsvertrages hinfällig geworden und der am 1. Januar 2016 in Kraft getretene GAV gilt somit auch für einen Grossteil der Mitarbeitenden des USB weiterhin.

Gemäss den Rückmeldungen, die der BAV erhalten hat, sind die Mitarbeitenden des USB grossmehrheitlich erleichtert, dass es nicht zur Spitalfusion gekommen ist. Die Spitalfusion hätte für die Mitarbeitenden des USB auf verschiedenen Ebenen diverse nicht restlos geklärte Veränderungen mit sich gebracht.

Auch im laufenden Jahr sind die im GAV vorgesehen Lohngespräche geführt worden. Der BAV war dabei in der Person des Vorstandsmitglieds Werner Weisskopf vertreten. Es hat sich einmal mehr gezeigt, dass es sich dabei nicht um effektive Lohnverhandlungen, sondern lediglich um Lohngespräche handelt. Die Personalverbände werden in Bezug auf die von den Spitalleitungen und Verwaltungsräten vorgesehenen Lohnanpassungen (Gesamtbetrag und Verteilschlüssel) vor dem definitiven Entscheid zwar angehört, können jedoch nicht mitentscheiden. Entsprechend unbefriedigend sind die Ergebnisse der Lohngespräche aus Sicht der Personalverbände ausgefallen.

Im Rahmen der Sitzungen der paritätischen GAV-Kommission, anlässlich welchen der BAV auch in diesem Jahr durch Werner Weisskof vertreten war, konnten diverse das Anstellungsverhältnis betreffende Themen erörtert werden, wie zum Beispiel, dass die Umkleidezeit des Personals als Arbeitszeit angerechnet werden soll. Als Mitglied der Arbeitgebervertretung setzt sich der BAV dafür ein, dass diesbezüglich eine gerechte Lösung gefunden wird.

Neu werden die Personalverbände ab dem Jahr 2020 im USB, in der Universitären Altersmedizin FELIX Platter (UAFP), in den UPK sowie im Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) alternierend sogenannten GAV-Sprechstunden durchführen. Im Rahmen dieser Sprechstunden haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit, den anwesenden Verbandsvertretern Fragen rund um den GAV resp. den Kollektivvertrag (UKBB) und zum Anstellungsverhältnis im Allgemeinen zu stellen. Der BAV wird im Jahr 2020 an folgenden Daten in den entsprechenden Spitälern vor Ort sein:

USB   07.05.2020 11.30–13.30 Uhr
UPK  09.01. 2020 / 05.11.2020 11.30–13.30 Uhr
UAFP  12.03.2020 11.30–13.30 Uhr
UKBB   06.02.2020 / 24.09.2020 11.30–13.30 Uhr

 

V. Universität Basel

Die Universität Basel wird von den beiden Halbkantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft getragen. Die Zusammenarbeit ist in einem Staatsvertrag geregelt und es werden Leistungsperioden definiert. Dabei haben die Personalverbände kein Mitspracherecht. Mit den Parlamentsbeschlüssen der Trägerkantone zur Leistungsperiode 2018 bis 2021 wurde die Universität Basel verpflichtet, das Ausgabenniveau bis 2021 zu senken und gleichzeitig unvermeidliche Mehrkosten durch Sparmassnahmen abzufangen. Die Einsparungen von total 80 Millionen Franken werden von der Universität mit einem Bündel von Massnahmen umgesetzt und treffen das Personal in verschiedener Hinsicht. Einerseits ist der Spardruck und die damit verbundenen Unsicherheiten im Arbeitsalltag deutlich spürbar; die Belastung steigt. Andererseits wurde im Oktober 2018 öffentlich kommuniziert, dass den Mitarbeitenden der Universität – anders als den Angestellten der Verwaltung der beiden Trägerkantone – für das Jahr 2019 weder ein Stufenanstieg noch ein Teuerungsausgleich gewährt wird. Als Reaktion auf diese Mitteilung hat der BAV zusammen mit dem VPOD Region Basel im Oktober 2018 zunächst eine Protestnote verfasst und sodann im November 2018 eine Petition an den Universitätsrat lanciert, die am 17. Dezember 2018 übergeben wurde.

Wie die Sozialpartner im Februar 2019 zur Kenntnis nehmen mussten, hat auch die vorerwähnte Petition den Universitätsrat nicht dazu bewogen, auf die beschlossenen Massnahmen zurückzukommen. Der BAV und der VPOD Region Basel haben daraufhin in Erwägung gezogen, die zweimal pro Jahr stattfindenden Sozialpartnergespräche mit der Universitätsleitung zu sistieren. Schliesslich kamen die Sozialpartner jedoch überein, dass dieser Kontakt nicht abgebrochen werden sollte. Den Verbänden wurde in Aussicht gestellt, dass der Universitätsrat als Kompensation die von der Personalverbänden u.a. geforderte Streichung der kumulierten Negativteuerung diskutieren würde. Ein Entschied ist diesbezüglich bis dato jedoch nicht gefallen. Immerhin kann davon ausgegangen werden, dass den Mitarbeitenden für das Jahr 2020 sowohl der Stufenanstieg als auch ein Teuerungsausgleich gewährt wird. Der Universitätsrat wird über dieses Geschäft jedoch erst anlässlich seiner Sitzung vom 19. Dezember 2019 abschliessend befinden.

Weitere aktuelle Personalthemen konnten im Rahmen der beiden sozialpartnerschaftlichen Gespräche zwischen den Personalverbänden und der Universitätsleitung erörtert werden, wobei der BAV durch das Vorstandsmitglied Dr. Markus Dürrenberger vertreten war.

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