Der langjährige Sekretär des Baselstädtischen Angestellten-Verbandes (BAV), Dr. Georg Schürmann, hat sein Amt per 30. Juni 2018 abgegeben. Seit dem 1. Juli 2018 fungiert MLaw Steven Hürlimann, Advokat, als Sekretär des BAV.

Nach nunmehr 15 Jahren im Amt und 18-jähriger Tätigkeit als selbständiger Anwalt hat sich Dr. Georg Schürmann entschlossen, eine berufliche Veränderung vorzunehmen: seit dem 1. August 2018 fungiert er als einer der GerichtspräsidentInnen beim Zivilgericht Basel-Stadt, womit auch die Beendigung der Tätigkeit als Sekretär des Baselstädtischen Angestellten-Verbandes (BAV) einherging.

Seit dem 1. Juli 2018 führt MLaw Steven Hürlimann, Advokat, die Sekretariatsgeschäfte des BAV. Er ist 34 Jahre und damit nahezu gleich alt wie der bisherige Sekretär war, als dieser das Amt übernommen hat. Steven Hürlimann ist seit dem Jahre 2014 in der gleichen Anwaltsgemeinschaft als Partner tätig, wie dies bereits sein Vor- und auch sein Vorvorgänger Dr. Claudius Alder waren. Somit wurde das jahrzehntelange Konzept des BAV, das Sekretariat in einer Anwaltskanzlei zu betreiben, beibehalten.

Vor seinem Eintritt in die Advokatur war Steven Hürlimann bei verschiedenen Gerichten in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie in der Advokatur als juristischer Volontär und – neben dem Studium – als Sportjournalist tätig. Gerade der Umstand des gleichbleibenden Domizils des Verbandes und der damit einhergehende «know-how-Transfer» vereinfachte die Übergabe des Sekretariats um ein Vielfaches und stellte sicher, dass die Beratung der Mitglieder ohne Lücke gewährleistet ist.

Nebst administrativen Aufgaben, der Vorbereitung (in Absprache mit dem Präsidenten oder Vizepräsidenten), Teilnahme und Protokollführung an Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen etc., der Führung der Verbandskorrespondenz, der regelmässigen Berichterstattung über die Verbandsgeschäfte in den einschlägigen Verbandsorganen und auf der Homepage des BAV sowie der Vertretung des BAV in sozialpartnerschaftlichen Gremien gehört zu den Hauptaufgaben des Verbandssekretärs die Beratung und Vertretung von Verbandsmitgliedern in anstellungsrechtlichen Angelegenheiten.

Das Rechtsschutzreglement des BAV sieht vor, dass der Sekretär des BAV – in seiner Funktion als selbständiger Anwalt – den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen zur Verfügung steht. Soweit Verbandsmitglieder vom Verband im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. rechtliche Verbeiständung benötigen, wird diese den Verbandsmitgliedern ebenfalls gewährt. Die hieraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des BAV. Ordentliche Verwaltungs- und Gerichtskosten inkl. Gebühren, die im Rahmen eines Rechtsschutzverfahrens anfallen, gehen jedoch in jedem Fall zu Lasten der betreffenden Verbandsmitglieder. In Rechtsfragen, die nicht das Anstellungsverhältnis betreffen, haben die Verbandsmitglieder die Möglichkeit, eine auf eine Stunde pro Kalenderjahr begrenzte unentgeltliche Rechtsauskunft einzuholen.

Mitglieder, welche neu in den Verband aufgenommen werden, haben in dem Falle, da sie vom Verband rechtliche Verbeiständung im Rahmen des Rechtsschutzes wünschen, neben dem ordentlichen Jahresbeitrag einen Selbstbehalt an die Rechtsschutzkosten zu leisten; die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich dabei nach dem zu erwartenden Aufwand und ist auf maximal vier Jahresbeiträge beschränkt.

 

Daten 2018

Pensionierten-Stamm:
Dienstag, 16. Oktober 2018
Dienstag, 4. Dezember 2018

jeweils im Restaurant Stadtkeller,
Marktgasse 11 (zwischen Schifflände und Fischmarkt), ab 15.00 Uhr bis ca. 17.30 Uhr

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