d) Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten

Verletzt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter vertragliche oder gesetzliche Pflichten wiederholt oder begeht sie oder er eine schwere Pflichtverletzung, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis – bei der wiederholten Pflichtverletzung ebenfalls unter Auferlegung einer vorgängigen Bewährungsfrist – auflösen.

e) Strafbare Handlung

Begeht ein Mitarbeitender eine strafbare Handlung, welche nach Treu und Glauben mit einer korrekten Aufgabenerfüllung nicht vereinbar ist, kann das Arbeitsverhältnis ebenfalls gekündigt werden. Bei diesem Kündigungsgrund, welcher ebenfalls unter der ordentlichen Kündigung aufgeführt ist (d.h. mit einer Kündigungsfrist), stellt sich jeweils die Frage, ob nicht auch ein Grund für eine fristlose Auflösung vorliegt.

III. Verfahren bei einer Kündigung

Wird seitens des Arbeitgebers eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen, muss einer der vorgenannten Gründe vorliegen. Ist der oder die Betroffene mit der Kündigung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit eines Rekurses an die Personalrekurskommission des Kantons Basel-Stadt, wobei ein entsprechender Rekurs innert 10 Tagen nach Erhalt der Kündigungsverfügung anzumelden und – vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet – innert 30 Tagen schriftlich zu begründen ist. Ein angemeldeter und begründeter Rekurs hat bis zum Abschluss des Rekursverfahrens aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis für die Dauer des Rekursverfahrens mit sämtlichen Rechten und Pflichten andauert. Bei einem allfälligen Weiterzeug des Entscheides der Personalrekurskommission gilt diese aufschiebende Wirkung nicht mehr, kann aber je nach Sachverhalt beantragt und bewilligt werden.


Regierungs- und Grossratswahlen Basel-Stadt vom 23. Oktober 2016

Im Hinblick auf die anstehenden Regierungs- und Grossratswahlen veröffentlichen wir in der vorliegenden Ausgabe der ZV Info die Namen der uns gemeldeten BAV-Mitglieder, die auf einer Liste in den Grossen Rat kandieren, ohne diesbezügliche parteipolitische Empfehlungen abzugeben. Die Zusammenstellung soll den Stimmberechtigten erleichtern, die BAV-Mitglieder gezielt zu unterstützen.
Für den Grossen Rat kandidieren folgende BAV-Mitglieder:

  • Christian Heim, (SVP) Wahlkreis Riehen
  • Roland Ruf, (SVP) Wahlkreis Grossbasel-Ost
  • Otto Schmid, (SP), Wahlkreis Grossbasel-Ost, bisher

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