Künstliche Intelligenz und Arbeitsrecht

Stellungnahme des Zentralverbands Öffentliches Personal Schweiz zur Verwendung künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz

Öffentliches Personal Schweiz ist parteipolitisch neutral und setzt sich für ein faires und zeitgemässes Arbeitsrecht ein. Er begrüsst die Chancen, die die künstliche Intelligenz für die Arbeitnehmenden z.B. zur effizienteren Erledigung monotoner Arbeiten mit sich bringt.

Dennoch sieht er Handlungsbedarf bezüglich des Arbeitnehmerschutzes und des Mitwirkungsrechts. So setzen immer mehr Firmen sogenannte ADM (Automated Decision Making) Systeme ein. Dies sind Programme, die anhand künstlicher Intelligenz automatisiert Vorentscheidungen für die Arbeitnehmenden treffen und an sie weitergeben. Dazu ist es notwendig, dass diese Systeme alle Arbeitsschritte der Arbeitnehmenden konstant überwachen und sämtliche Daten des Arbeitsalltags (z.B. versandte E-Mails, Telefonate) sammeln und auswerten. Darauf basierend und auf vorprogrammierten Daten werden den Arbeitnehmenden die nächsten Arbeitsschritte vorgegeben z.B. bei der Vorselektion bei Rekrutierung von Personal; den zu erledigenden Arbeiten rsp. die Vorgehensweise dabei.

Daher fordert Öffentliches Personal Schweiz, dass

  • das Datenschutzgesetz auf die sogenannten ADM Systeme ausgeweitet wird, damit Arbeitnehmenden durch die Arbeitgebenden von Gesetzes wegen informiert werden, welche Daten über sie gesammelt werden.
  • das Mitwirkungsgesetz (SR 822.14) überarbeitet wird und dazu unter anderem Art. 9 anhand der unter 1. genannten Forderung zum Datenschutz ergänzt werden.
  • unter Art. 10 die Möglichkeiten zur besonderen Mitwirkung bei den Angelegenheiten der Digitalisierung und insbesondere die Mitwirkung bei der Verwendung künstlicher Intelligenz zu ergänzen ist.

Durch diese Massnahmen sollen die Arbeitnehmenden die Möglichkeit erhalten, ihren Arbeitsplatz aktiv mitzugestalten. Öffentliches Personal Schweiz ist überzeugt, dass die Stärkung des Mitwirkungsrecht jeden Arbeitsplatz attraktiver macht und auch die Arbeitgebenden davon profitieren, wenn die Arbeitnehmenden wissen, wie solche Systeme funktionieren. Denn so können die Arbeitnehmenden die Entscheidungen der KI einschätzen und anhand der eigenen Erfahrung überprüfen und optimieren. Dieses Zusammenspiel mit künstlicher Intelligenz führt zu effizienteren Prozessen. Mit der Forderung nach mehr Einbeziehung der Arbeitnehmenden in die Prozessgestaltung geht auch die Forderung nach mehr Freiheiten bezüglicher der Gestaltung der eigenen Arbeit als Ganzes einher. Dies fordert mehr Verantwortung von den Arbeitnehmenden, aber garantiert auch einen höheren Zufriedenheitsfaktor.