Die KASPV hat dem Regierungsrat die den aktuellen Gegebenheiten entsprechenden Lohnforderungen im Januar und aktualisiert per Ende Mai 2023 mitgeteilt und ausführlich erläutert. Sowohl der Regierungsrat in seinen Anträgen als auch heute der Grosse Rat sind der detailliert begründeten und nachvollziehbaren Forderung nicht gefolgt. Die KASPV steht den regierungsrätlichen Anträgen, den Lohnbeschlüssen des Grossen Rats und somit den Auswirkungen auf die weitere sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit mit gemischten Gefühlen gegenüber.
Positiv zu würdigen ist, dass der Grosse Rat erstmalig die neuen Lohnbeschlüsse inklusive der in den Vorjahren teilweise vernachlässigten Systempflege gefällt und dabei die Teuerung berücksichtigt hat. Enttäuschend sind jedoch die gefällten Beschlüsse betreffend der Budgetmittel inkl. Lohnsystempflege und Teuerungsausgleich beim kantonalen Personal über 2.65% und bei den Lehrpersonen über 2.4%. Dadurch wird der in den Vorjahren aufgelaufene Lohnrückstand erneut hartnäckig ausgeklammert und keineswegs verkleinert.
Rückstand vergrössert sich fortlaufend
Bei den Löhnen des Staatspersonals und der Lehrpersonen wurden in den vergangenen Jahren mehrfach Nullrunden durchgeführt, was zu Lohnrückstand und entsprechendem Kaufkraftverlust geführt hat. Dieser beträgt gemäss Regierung aktuell weit über 4% im Vergleich zu den Nachbarkantonen und zum Bund sowie mindestens 2.5% zur Wirtschaft. Auch die letztjährigen Lohnbeschlüsse fielen ernüchternd aus: Die Staatsangestellten und Lehrpersonen im Kanton Zürich erhielten 2023 die volle Teuerung im Umfang von 3.5% ausgeglichen, den Mitarbeitenden in Nachbarkantonen und Bund wurden 2023 im Durchschnitt 0.7% höhere Löhne als den Aargauer Staatsangestellten und Lehrpersonen zugesprochen und auch in der Wirtschaft wurde die Teuerung praktisch flächendeckend ausgeglichen. Dadurch verliert der Kanton Aargau als Arbeitgeber zunehmend und nachhaltig an Attraktivität.
Die KASPV hätte nach den letztjährigen minimalsten Lohnbeschlüssen in der aktuellen Situation erwartet, dass der Regierungsrat eine Lohnerhöhung beantragt und der Grossen Rat eine Lohnerhöhung beschliesst, welche den Ausgleich der Teuerung, die Lohnsystempflege und einen Beitrag zum Aufholen des aufgelaufenen Lohnrückstands beinhaltet. Dies insbesondere, da die KASPV als spürbaren Verhandlungsbeitrag letztes Jahr das legitime Anliegen, die durch die Nullrunden der vergangenen Jahre eingefahrenen Lohnrückstände aufzuholen, für 2023 ausgesetzt hat. Augenscheinlich wurde dieser sozialpartnerschaftliche Schritt weder von der Regierung und auch vom Kantonsparlament nicht honoriert, was auf die künftigen Lohnverhandlungen Auswirkungen haben wird.