Gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle

Kita-Initiative

Im März 2022 wurde eine Initiative zur familienergänzenden Kinderbetreuung lanciert. Die Kita-Initiative soll dafür sorgen, dass genügend bezahlbare Kita-Plätze zur Verfügung gestellt werden und dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert wird. In den letzten 19 Jahren wurde bereits einiges getan – dies zeigt der kürzlich erschienene Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Sind die geschaffenen Betreuungsplätze und deren finanzielle Förderung genug oder braucht es zusätzlich die Kita-Initiative?

Die Initiative will sicherstellen, dass die familienergänzende Kinderbetreuung für alle Familien in der Schweiz zugänglich und zahlbar ist. Heute sind sowohl das Angebot wie auch die Kosten von Kitaplätzen und weiteren Angeboten der Kinderbetreuung (Tagesfamilien, Kinderbetreuung an Schulen) stark vom Wohnort abhängig. Vor allem in städtischen Gebieten wurden Kita-Plätze ausgebaut. Damit haben sich Unterschiede bezüglich Kosten und verfügbaren Plätzen akzentuiert. Die Initiative sieht eine flächendeckende Lösung vor und will dafür sorgen, dass grundsätzlich jedes Kind in der Schweiz Anspruch auf einen Kita-Platz oder ein vergleichbares Betreuungsangebot hat. Dies, sofern die Eltern ihre Kinder familienergänzend betreuen lassen wollen. Zusätzlich will die Initiative die Arbeitsbedingungen der Betreuungsfachpersonen verbessern.

Kantone und Gemeinden haben in den letzten Jahren unterschiedliche Modelle für die familienergänzende Kinderbetreuung entwickelt. Die Initiative schlägt deshalb kein fixes Modell vor, sondern verpflichtet die Kantone, für ein ausreichendes, bezahlbares, bedarfsgerechtes Angebot von guter Qualität zu sorgen. Es steht ihnen frei, ob sie zum Beispiel nur Kitas ausbauen wollen oder auch auf Angebote von Tagesfamilienorganisationen setzen.

Die Initiative will in der Verfassung den Grundsatz verankern, dass jedes Kind einen Anspruch auf familienergänzende Kinderbetreuung hat, sofern die Eltern dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen. Die Kantone werden verpflichtet, dieses Angebot zu schaffen (Art. 1). Um sicherzustellen, dass der nötige Ausbau nicht von den Finanzen der Wohngemeinde oder des Wohnkantons abhängt, übernimmt der Bund zwei Drittel der Kosten (Art. 4). Falls die Kantone fünf Jahre nach Annahme der Initiative das Angebot nicht geschaffen haben, verpflichtet sie der Bund dazu (Art. 5). Er erlässt in diesem Fall Mindestrichtlinien zur Qualität der Betreuung, den Arbeitsbedingungen und weiteren Anforderungen (Art. 2, 3 und 5). Die Initiative sieht vor, dass die Kantone Beiträge von den Eltern verlangen können, das aber nicht müssen. Die Elternbeiträge dürfen in keinem Fall mehr als zehn Prozent des Einkommens übersteigen. So wird die familienergänzende Kinderbetreuung für alle erschwinglich (Art. 5).

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