Gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle

Im März 2022 wurde eine Initiative zur familienergänzenden Kinderbetreuung lanciert. Die Kita-Initiative soll dafür sorgen, dass genügend bezahlbare Kita-Plätze zur Verfügung gestellt werden und dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert wird. In den letzten 19 Jahren wurde bereits einiges getan – dies zeigt der kürzlich erschienene Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Sind die geschaffenen Betreuungsplätze und deren finanzielle Förderung genug oder braucht es zusätzlich die Kita-Initiative?

Die Initiative will sicherstellen, dass die familienergänzende Kinderbetreuung für alle Familien in der Schweiz zugänglich und zahlbar ist. Heute sind sowohl das Angebot wie auch die Kosten von Kitaplätzen und weiteren Angeboten der Kinderbetreuung (Tagesfamilien, Kinderbetreuung an Schulen) stark vom Wohnort abhängig. Vor allem in städtischen Gebieten wurden Kita-Plätze ausgebaut. Damit haben sich Unterschiede bezüglich Kosten und verfügbaren Plätzen akzentuiert. Die Initiative sieht eine flächendeckende Lösung vor und will dafür sorgen, dass grundsätzlich jedes Kind in der Schweiz Anspruch auf einen Kita-Platz oder ein vergleichbares Betreuungsangebot hat. Dies, sofern die Eltern ihre Kinder familienergänzend betreuen lassen wollen. Zusätzlich will die Initiative die Arbeitsbedingungen der Betreuungsfachpersonen verbessern.

Kantone und Gemeinden haben in den letzten Jahren unterschiedliche Modelle für die familienergänzende Kinderbetreuung entwickelt. Die Initiative schlägt deshalb kein fixes Modell vor, sondern verpflichtet die Kantone, für ein ausreichendes, bezahlbares, bedarfsgerechtes Angebot von guter Qualität zu sorgen. Es steht ihnen frei, ob sie zum Beispiel nur Kitas ausbauen wollen oder auch auf Angebote von Tagesfamilienorganisationen setzen.

Die Initiative will in der Verfassung den Grundsatz verankern, dass jedes Kind einen Anspruch auf familienergänzende Kinderbetreuung hat, sofern die Eltern dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen. Die Kantone werden verpflichtet, dieses Angebot zu schaffen (Art. 1). Um sicherzustellen, dass der nötige Ausbau nicht von den Finanzen der Wohngemeinde oder des Wohnkantons abhängt, übernimmt der Bund zwei Drittel der Kosten (Art. 4). Falls die Kantone fünf Jahre nach Annahme der Initiative das Angebot nicht geschaffen haben, verpflichtet sie der Bund dazu (Art. 5). Er erlässt in diesem Fall Mindestrichtlinien zur Qualität der Betreuung, den Arbeitsbedingungen und weiteren Anforderungen (Art. 2, 3 und 5). Die Initiative sieht vor, dass die Kantone Beiträge von den Eltern verlangen können, das aber nicht müssen. Die Elternbeiträge dürfen in keinem Fall mehr als zehn Prozent des Einkommens übersteigen. So wird die familienergänzende Kinderbetreuung für alle erschwinglich (Art. 5).

Schaffung neuer Betreuungsplätze

In den letzten 19 Jahren wurden gesamthaft 62 623 Betreuungsplätze geschaffen, 37 119 in Kindertagesstätten und 25 504 in Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung. Insgesamt wurden 396,9 Millionen Franken an Finanzhilfen ausbezahlt.

Auffallend ist, dass fast die Hälfte aller Kindertagesstätten angaben, dass sie nicht alle Anmeldungen berücksichtigen können, obschon sie nicht zu 100% ausgelastet sind. Insbesondere hängt dies mit den fehlenden Plätzen für Babys und den «falschen» Betreuungszeiten zusammen.

Die Auswertung hat ergeben, dass bei neu geschaffenen Kindertagesstätten rund 80% aller Plätze belegt sind. Bei der schulergänzenden Betreuung liegt die Auslastung bei 76 bzw. 81%.

Kindertagesstätten

In Kindertagesstätten werden hauptsächlich Kinder im Alter von zwei bis vier Jahren (58%) und jünger (34%) betreut. Dabei besuchen 35% der Kinder die Kita an zwei Tagen pro Woche, 22% an drei Tagen und 21% an einem Tag pro Woche. 71% der Kinder werden den ganzen Tag und 27% den halben Tag betreut. Selten (2%) ist hingegen die stundenweise Betreuung.

Nach wie vor fällt auf, dass Auszubildende und Praktikantinnen/Praktikanten einen hohen Anteil ausmachen, das sind rund ein Drittel des gesamten Personals. 43% aller angestellten Personen verfügen (noch) über keine fachmännische Ausbildung. 63% der Kindertagesstätten wenden einkommensabhängige Tarife an, für 56% der dort betreuten Kinder wurde ein reduzierter Tarif gewährt.

Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung

In Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung werden vorwiegend Kinder zwischen sieben und zehn Jahren betreut, ihr Anteil beträgt knapp 50%. 31% der Kinder sind jünger als sieben Jahre und 18% sind 11 – 13 Jahre alt. Lediglich 3% sind ältere Kinder zwischen 14 und 16 Jahren.

Einen Tag pro Woche werden 29% der Kinder betreut, 27% an zwei Tagen und 18% an drei Tagen pro Woche. Auch hier haben 43% der angestellten Personen (noch) keine Fachausbildung vorzuweisen.

Einkommensabhängige Tarife werden von 77% der Einrichtungen angewandt, dabei wurde für 64% der dort betreuten Kinder ein reduzierter Tarif gewährt.

Ausgaben für familienergänzende Kinderbetreuung

Für Familien ist die Fremdbetreuung mit Kosten verbunden. Diese variieren je nach Alter, Betreuungstagen und Anzahl der Kinder, die betreut werden sollen.

Durchschnittlich belaufen sich die Kosten für Kindertagestätten und die schulergänzende Kinderbetreuung auf 536 Franken pro Monat und Haushalt.

Es zeigt sich, dass die Höhe dieser Ausgaben stark mit dem verfügbaren Einkommen zusammenhängt. Im Durchschnitt geben Familien des untersten Einkommensdrittels mit mindestens einem Kind unter vier Jahren 443 Franken pro Haushalt für die familienergänzende Kinderbetreuung aus. Die Ausgaben für Familien des obersten Einkommensdrittels belaufen sich auf 1454 Franken pro Monat und Haushalt.

Gemessen am Bruttoeinkommen beträgt der Anteil der Ausgaben für die familienergänzende Kinderbetreuung 5.4% für Familien des untersten Einkommensdrittels, 6.5% des mittleren Drittels und im obersten Drittel 6.9%.

Kosten pro Kind
Für die Betreuung in Kindertagesstätten oder in schulergänzenden Betreuungseinrichtungen bezahlen Haushalte pro Kind unter 13 Jahren durchschnittlich rund 465 Franken pro Monat.

Braucht es die Kita-Initiative?

Die nachfolgenden Ausführungen spiegeln nur meine eigene Erfahrung und Ansicht wider:

Als Kind einer alleinerziehenden Mutter, ohne Verwandte, die sie hätten unterstützen können, habe ich selbst Zeit bei Tagesmüttern und im Hort verbracht. Nicht immer war die Betreuung optimal. In meinem Fall gab es beispielsweise Tagesmütter, die nicht für die Betreuung von Kindern geeignet waren und es mutmasslich nur des Geldes wegen machten. Auch im Hort gab es Zeiten, an denen die Hortleiter/-innen überfordert zu sein schienen und zu wenig Zeit für die Kinder hatten – kein Wunder, wir waren auch teilweise sehr viele Kinder, die betreut werden mussten.

Ich möchte diese Zeit allerdings nicht missen, habe ich doch gelernt, was es heisst, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Ich hatte eine schöne Zeit mit all den «Gspändli», die ich kennen lernen durfte. Wir – Kinder aus jeglicher Herkunft, sei es kultureller oder finanzieller Natur – haben gelernt, zu teilen und für einander da zu sein.

Was es meiner Meinung nach braucht, sind genügende Betreuungsplätze und gut ausgebildetes Personal, das entsprechend entlöhnt wird. Viele Familien, insbesondere auch alleinerziehende Mütter und Väter, sind darauf angewiesen, dass sie ihre Kinder an einen Ort bringen können, bei dem sie wissen, dass ihre Kinder gut aufgehoben sind. Vor allem müssen diese Plätze auch bezahlbar sein. Es ist sicherlich kontraproduktiv, wenn ein Grossteil des erzielten Einkommens für die Kinderbetreuung ausgegeben werden muss. So gibt es bestimmt Elternteile, die auf eine Arbeitstätigkeit verzichten. Das ist meiner Ansicht nach sehr schade und schlecht für den Schweizer Arbeitsmarkt, gerade wenn man den Fachkräftemangel in vielen Branchen betrachtet.

Deshalb unterstütze ich die Kita-Initiative.

Was denken Sie, braucht es die Kita-Initiative, oder wäre eine andere Lösung besser geeignet? Lassen Sie es uns wissen!