Kennen Sie die Artikel 335d ff. des Obligationenrechts (OR)? Wenn nicht, sind Sie sicherlich nicht alleine. Als Aargauer Staatspersonalverband (ASPV) hätten wir auch nicht gedacht, dass wir im Zusammenhang mit den Anstellungsverhältnissen bei der Kantonalen Verwaltung damit in Kontakt kommen könnten. Am Donnerstag, 8. Juli 2021, wurde aber der ASPV darüber informiert, dass das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) im Zusammenhang mit der Redimensionierung des Contact Tracing Center (CONTI) eine Massenentlassung gemäss diesen Artikeln 335d ff. OR plant und das Konsultationsverfahren eröffnet hat.
Verwundert und irritiert nahm der ASPV zur Kenntnis, dass am darauffolgenden Montag, 12. Juli 2021, das DGS bereits mit einer offiziellen Kommunikation an die Medien trat, in der die Massenentlassung als unvermeidliche Tatsache dargestellt wurde. Der ASPV empfand dieses Vorgehen als äusserst befremdend, da das rechtlich verpflichtende Konsultationsverfahren erst gerade angelaufen war. Man musste dem DGS fast unterstellen, dass es nicht am Inhalt dieses Verfahrens, also am Ergebnis der Konsultation, interessiert war, wobei gerade dieses Verfahren als ein Pfeiler der Sozialpartnerschaft zu verstehen ist.
Nebst dem Vorgehen kritisierte der ASPV auch den Entscheid des DGS zu dieser Massenentlassung. Gemäss Informationen, welche dem ASPV vorliegen, handelt es sich um eine Vielzahl von Mitarbeitenden mit befristeten Verträgen bis zum 31. Dezember 2021. Dass diese Mitarbeitenden, welche in einer schwierigen Zeit sich bereiterklärt haben, den Kanton Aargau bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen, nun maximal 4 Monate vor dem Vertragsende entlassen werden, ist höchst fragwürdig. Selbst aus ökonomischer Sicht macht es keinen Sinn, wenn man bedenkt, welche Aufwendungen durch diese Massenentlassung auf den Kanton Aargau zukommen.
Es gibt grosse Zweifel, ob diese Kündigungen überhaupt rechtens sind, eine Flut von Klagen wird hier auf das DGS zukommen. Das DGS will der Aargauer Bevölkerung weismachen, dass diese Mitarbeitenden nicht mehr beschäftigt werden können. Gleichzeitig wird in der Medienmitteilung vom 9. Juli 2021 angekündigt, dass 500 Angehörige des Zivilschutzes bis Ende 2021 aufgeboten werden können, um das DGS zu unterstützen. Personen, welche notabene aus der Privatwirtschaft abgezogen werden, so an ihrem Arbeitsort fehlen werden und von der öffentlichen Hand bezahlt werden müssen.
Mit einer vorausschauenden Planung seitens DGS hätte das Ganze vermieden werden können und eine Massenentlassung wäre nicht notwendig. Am Ende sind es aber einmal mehr die Mitarbeitenden, welche diese Unzulänglichkeiten nun «ausbaden» müssen. Der ASPV kämpft gemeinsam mit der Personalkommission und den anderen Personalverbänden dafür, dass eine möglichst gute Lösung für die Betroffenen gefunden wird.
Am Ende muss man aber so oder so festhalten, dass alle verloren haben. Auch das DGS, welches sich als Arbeitgeber von einer ganz schlechten Seite zeigt. Es wird Jahre dauern, bis das Vertrauen seitens der Mitarbeitenden wiederhergestellt wird. Ob es das wert war?
Für uns als ASPV bleibt nur, ein Appell an Sie, liebe Leserinnen und Leser, zu richten: Motivieren Sie Ihre Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen dazu, einem Staatspersonalverband beizutreten. Zum einen natürlich, um die Arbeitnehmervertretung zu stärken, aber eben auch, um in solch schwierigen Zeiten von einer Arbeitsrechtsschutzversicherung sowie einem guten Rechtsbeistand zu profitieren.