Im Pfalzkeller in St. Gallen begrüsste der Präsident des SGKGP, Benno Lindegger, am 17. September 2020 die Anwesenden zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2020. Der Anlass erfolgte zeitlich verzögert, Stichwort Corona. Der SGKGP hatte jedoch beschlossen, der Pandemie mit einem tauglichen Schutzkonzept zu trotzen. Einerseits sollte der persönliche Kontakt mit den Mitgliedern gerade in Krisenzeiten funktionieren. Anderseits und vor allem stand der Wechsel im Präsidium des SGKGP an. Dieses Traktandum alleine rechtfertigte die physische Durchführung der Mitgliederversammlung. Die Teilnehmerzahl war deutlich geringer als in den Vorjahren, aber dennoch dem Anlass würdig.

Gäste waren Regierungsrat Marc Mächler, Vorsteher des Finanzdepartementes, Andrea Schöb, Präsidentin der Personalverbändekonferenz dem Dachverband der Personalverbände im Kanton St. Gallen, und Reto Antenen, Politexperte des TVO, als Gast für das «Rahmenprogramm».

Zentrales Element in der Mitgliederversammlung ist der Jahresbericht des Präsidenten mit folgenden hier ausgewählten Inhalten:

Zum Personal: Die Finanzkommission wollte die Mittel für die vorgesehenen Lohnanpassungen im Jahr 2020 von 0,8% auf 0,4% kürzen. Die Personalverbände appellierten im Vorfeld an die Mitglieder des Kantonsrats, davon abzusehen. Seit zehn Jahren habe es keine Reallohnerhöhung und seit 8 Jahren keinen Teuerungsausgleich gegeben. Der Kantonsrat folgte der Finanzkommission nicht und erhöhte sogar die Mittel für die Lohnmassnahmen im Jahre 2020 auf 1,6%.

Im Februar 2019 wurde das private Beratungsunternehmen perinnova compensation GmbH mit der Durchführung einer Lohngleichheitsprüfung in der kantonalen Verwaltung beauftragt. Dabei wurden nur jene Löhne untersucht, deren Stelle einer Referenzfunktion des neuen Lohnsystems zugewiesen ist. Mit der Prüfung sollte festgestellt werden, ob im untersuchten Bereich Lohngleichheit oder Lohndiskriminierung vorliegt. Es sollte also der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern ermittelt werden, der einzig auf das Geschlecht und nicht auf objektive Merkmale zurückzuführen ist.

Für den der Lohngleichheitsprüfung unterzogenen Bereich der Verwaltung des Kantons St. Gallen mit insgesamt 4’383 Mitarbeitenden (1’931 weiblich und 2’452 männlich) ergab die Prüfung, dass Frauen bei sonst gleichen Voraussetzungen 2,4% weniger verdienen als Männer. Dieser Wert liegt unter der Toleranzschwelle von 5%. Somit kann gemäss dem Beratungsunternehmen davon ausgegangen werden, dass «keine begründete Vermutung einer systematischen Lohndiskriminierung vorliegt».

Kommentar des SGKGP: Diese Feststellung des Beratungsunternehmens, basierend auf einer Toleranz von immerhin 5%, lässt im Detail viel Raum für Interpretationen!

Indikatorenmessung 2019: Die Personalbefragung wurde vom 29. Oktober bis 8. Dezember 2019 durchgeführt. Von 6’067 Mitarbeiten beteiligten sich 3’679 an der Befragung, also 61%. Dies ist der höchste Teilnahmewert seit der ersten Befragung im Jahre 2003.

Die Ergebnisse daraus sind:

  • 69% versprechen sich keine Veränderung aus der Befragung! Fazit SGKGP: Wozu braucht es überhaupt eine Befragung?
  • Die generelle Arbeitszufriedenheit ist gegenüber 2015 leicht gesunken, erreicht aber mit über 80% einen hohen Wert. Bei den Mitarbeiterinnen bleibt sie mit 4,8 konstant, bei den Mitarbeitern sinkt sie von 4,8 auf 4,6. Der Rückgang der Zufriedenheit zeigt sich unabhängig von einer Führungsfunktion.
  • Bei den ausgewählten Themen zeigen die Antworten zum neuen Lohnsystem NeLo eine eher kritische Einschätzung. So bestehen Zweifel an der angemessenen Berücksichtigung der Leistungen und an der Flexibilität der Vorgesetzten.

Orts- und zeitunabhängiges Arbeiten bzw. Homeoffice: Per 1. Juli 2020 wurde im Kanton St. Gallen die Dienstanweisung über orts- und zeitunabhängiges Arbeiten eingeführt. Diese Massnahme ist ein Ergebnis aus der Corona-Krise. So sollen die Erfahrungen zu den neuen Arbeitsformen aus der Corona-Krise zu einer «neuen Normalität» werden. Wegweisend sind folgende Bestimmungen:

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