Will eine Arbeitgeberin einem Mitarbeitenden wegen mangelnder Leistung oder unbefriedigendem Verhalten kündigen, entspricht es der Eigenart des öffentlichen Personalrechts, dass dem Arbeitnehmenden vorab die Möglichkeit einzuräumen ist, sich zu verbessern. Dazu ist ihm eine angemessene Bewährungsfrist anzusetzen. Ein Verzicht auf die Ansetzung einer Bewährungsfrist oder der vorzeitige Abbruch einer laufenden Frist ist nur ausnahmsweise möglich.
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«Der tut nix!»
Beamtenwitze halten sich hartnäckig, und selten wird der Ausdruck «Beamte» mit Tugenden wie Fleiss, Ausdauer oder Disziplin gleichgesetzt. Dies sicher zu Unrecht. Erstaunlich ist die Hartnäckigkeit der Vorurteile gegenüber Staatsangestellten aber insbesondere deswegen, weil es «die Beamten» in der Schweiz schon seit dem Jahr 2002 nicht mehr gibt. Mit Inkrafttreten des Bundespersonalgesetzes am 1. Januar …
mehrEs ist ein ruhiger Montagabend – oder doch nicht? Am Hauptbahnhof einer grösseren Stadt der Schweiz herrscht Unruhe. Inmitten des Getümmels steht eine Frau im Sport-Top. Auf ihren Hüften liegt ihr Waffengurt, und in ihren Händen hält sie ein Kleidungsstück. Es ist das Shirt ihrer Polizeiuniform. Dieses drückt sie in die klaffende Wunde eines Mannes. …
mehrRottweil und die Eidgenossen
Der regelmässige Gedankenaustausch zwischen Öffentliches Personal Schweiz und dem Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW) hat nun nicht nur eine lange Tradition, sondern wird auch wieder aktiv gelebt. Die Kenntnis von Problemen und Erfolgen, von gemeinsamen Regeln und völlig anderen Lösungen ist für beide Seiten ein Gewinn. Denn das Ziel ist für beide dasselbe: Erhalt eines guten öffentlichen …
mehr«Ich arbeite ab sofort nur noch Teilzeit!»
Was nach ausgewogener Work-Life-Balance klingt, hat gravierende Auswirkungen auf die Altersvorsorge. Wer sein Pensum reduzieren will, muss sich der Folgen seiner persönlichen Altersleistungen bewusst sein.
mehrDer Kündigungsschutz und der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall sind häufig Gegenstand von Anfragen rechtsuchender Mitglieder an das Sekretariat des Baselstädtischen Angestellten-Verbandes (BAV). Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die entsprechenden Regelungen im Anwendungsbereich des Personalgesetzes des Kantons Basel-Stadt geben.
mehrEinleitung/Rückblick/Allgemeines Wir starteten das Berichtsjahr 2019/2020 mit der an der letztjährigen Generalversammlung vom 23. Mai 2019 unter dem Traktandum Wahlen bestätigten, bewährten Vorstandscrew, noch weit weg von Corona, mit dem üblichen Elan. Die weiteren Details zur letztjährigen Generalversammlung konnten im Protokoll, welches in der ZV-Info und auch im Intranet publiziert wurde, nachgelesen werden. Der Vorstand …
mehrIm Pfalzkeller in St. Gallen begrüsste der Präsident des SGKGP, Benno Lindegger, am 17. September 2020 die Anwesenden zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2020. Der Anlass erfolgte zeitlich verzögert, Stichwort Corona. Der SGKGP hatte jedoch beschlossen, der Pandemie mit einem tauglichen Schutzkonzept zu trotzen. Einerseits sollte der persönliche Kontakt mit den Mitgliedern gerade in Krisenzeiten funktionieren. Anderseits …
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