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Der Baselstädtische Angestellten-Verband (BAV) nimmt seine Aufgaben durch verschiedene Organe und Personen wahr. Neben der Mitgliederversammlung und dem Sekretariat geschieht dies durch den Vorstand und den Beirat. Zusätzlich spielt der BAV eine aktive Rolle in der Sozialpartnerschaft im Kanton Basel-Stadt. So vertritt der Verband Interessen seiner Mitglieder auf verschiedenen Ebenen und in diversen Gremien.
Neben diesen Aufgaben der Sozialpartnerschaft gewährt der BAV seinen Mitgliedern einen unentgeltlichen Rechtsschutz in sämtlichen anstellungsrechtlichen Fragen und – in begrenztem Umfang – in den übrigen Rechtsgebieten.
I. Vorstand und Beirat
Der Vorstand des BAV besteht aus mehreren Personen, von welchen einzelne für bestimmte Ressorts verantwortlich sind. Per 1. Januar 2018 setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen:
- Dr. Gregor Thomi, Präsident
- Andreas Reyes Carpio, Vizepräsident
- Patrizia Bardelli, Finanzen
- Dr. Georg Schürmann, Sekretär
- Christian Heim, Ressort Personalrecht
- Prof. Edith Holsboer
- Ruth Wolf, Ressort Public Relation
- Christine Schneider
- Dr. Markus Dürrenberger, Ressort Versicherungen
- Werner Weisskopf
- Birgitte Wittlin, Präsidentin Beirat
II. Vertretung in verschiedenen Gremien
Ein wichtiger Teil der Sozialpartnerschaft ist der Einsitz von Arbeitnehmervertretern in verschiedenen Gremien, die sich mit dem Anstellungsverhältnis des baselstädtischen Staatspersonals befassen. Ein Teil der Sozialpartnerschaft wird von der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände (AGSt), welche seit letztem Jahr von Jean-Michel Héritier (FSS) präsidiert wird, ausgeübt. Daneben ist der BAV in folgenden Gremien durch Vorstandsmitglieder und/oder den Sekretär vertreten:
- Personalrekurskommission: Christian Heim
- AGSt und SPG: Andreas Reyes (Vizepräsident BAV)
- Verwaltungsrat Pensionskasse BS: Dora Weissberg
- Vorsorgekommission Pensionskasse BS (Staat): vakant
- Vorsorgekommission Pensionskasse BS (UPK): Dr. Markus Dürrenberger
- Überführungskommission (Systempflege): Christian Heim
- Einsitz im Vorstand der arb: Dr. Georg Schürmann (Sekretär)
- Arbeitnehmerdelegation GAV Spitäler: Werner Weisskopf, Dr. Georg Schürmann (Sekretär)
- Arbeitnehmerdelegation Universität: Dr. Markus Dürrenberger
- Arbeitnehmerdelegation IWB: Dr. Georg Schürmann (Sekretär)
- Personalkommission Universitätsspital: Werner Weisskopf
III. Rechtsschutz in anstellungsrechtlichen Fragen
Das Rechtsschutzreglement des BAV sieht vor, dass der Sekretär des BAV den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen unentgeltlich zur Verfügung steht. Soweit Verbandsmitglieder vom Verband im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. rechtliche Verbeiständung benötigen, wird diese den Verbandsmitgliedern vom Verbandssekretär gewährt, wobei der Verbandssekretär seit mehreren Jahrzehnten jeweils auch als selbständiger Anwalt tätig ist und somit über das nötige Fachwissen verfügt.
Ebenfalls rege genutzt wird der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, beim Anwalt des Verbandes einmal pro Jahr eine unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten Angelegenheiten einzuholen. Im Vordergrund stehen dabei Anfragen aus den Bereichen Vertrags-, Familien- und Erbrecht.
Mitglieder, welche neu in den Verband aufgenommen werden, haben in dem Falle, da sie vom Verband rechtliche Verbeiständung im Rahmen des Rechtsschutzes wünschen, neben dem ordentlichen Jahresbeitrag einen Selbstbehalt an die Rechtsschutzkosten zu leisten; die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich dabei nach dem zu erwartenden Aufwand und ist auf maximal vier Jahresbeiträge beschränkt.
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