IV. Aktuelle Rechtsschutzfälle

Neben zahlreichen Anfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Systempflege und den immer wiederkehrenden Anfragen im Zusammenhang mit vorzeitigen Pensionierungen stehen nach wie vor folgende Anfragen an das Sekretariat im Zentrum:

In letzter Zeit (wieder) gehäuft haben sich sodann Anfragen im Zusammenhang mit einer längerdauernder Arbeitsunfähigkeit. Das baselstädtische Personalgesetz sieht diesbezüglich grundsätzlich eine Sperrfrist von 365 Tagen vor, in denen das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber nicht gekündigt werden darf. Diese Sperrfrist gilt gemäss der Lehre und der Gerichtspraxis jedoch nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit generell und nicht nur auf den bisherigen Arbeitsplatz bezieht. Liegt eine Arbeitsunfähigkeit nur am bisherigen Arbeitsplatz vor, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis bereits vor Ablauf der Sperrfrist kündigen. Freilich gilt es in diesen Fällen die Gesamtsituation und insbesondere den Grund für die Krankschreibung zu beachten, kann doch in vielen Fällen die Krankheit auch durch das Verhalten des Arbeitgebers (bspw. in Form einer Verletzung der Fürsorgepflicht) bedingt sein. Ist dies der Fall, kann eine Kündigung ebenfalls missbräuchlich sein.

 

Daten 2018

Ordentliche Mitgliederversammlung: noch offen

Pensionierten-Ausflug: Donnerstag, 7. Juni 2018 (ganztags)

Pensionierten-Stamm:
Dienstag, 30. Januar 2018
Dienstag, 20. März 2018
Dienstag, 19. Juni 2018
Dienstag, 14. August 2018
Dienstag, 16. Oktober 2018
Dienstag, 4. Dezember 2018

jeweils im Restaurant Stadtkeller,
Marktgasse 11 (zwischen Schifflände und Fischmarkt), ab 15.00 Uhr bis ca. 17.30 Uhr

 

 

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