Der Baselstädtische Angestellten-Verband (BAV) nimmt seit jeher eine aktive Rolle in der Sozialpartnerschaft im Kanton Basel-Stadt ein. So vertritt der Verband Interessen seiner Mitglieder auf verschiedenen Ebenen und in diversen Gremien. Neben diesen Aufgaben der Sozialpartnerschaft gewährt der BAV seinen Mitgliedern einen unentgeltlichen Rechtsschutz in sämtlichen anstellungsrechtlichen Fragen und – in begrenztem Umfang – in den übrigen Rechtsgebieten.

I. Vertretung in verschiedenen Gremien

Ein wichtiger Teil der Sozialpartnerschaft ist der Einsitz von Arbeitnehmervertretern in verschiedenen Gremien, die sich mit dem Anstellungsverhältnis des baselstädtischen Staatspersonals befassen. Ein Teil der Sozialpartnerschaft wird von der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände (AGSt), welche bis vor Kurzem vom BAV präsidiert worden ist, ausgeübt. Daneben ist der BAV in folgenden Gremien durch Vorstandsmitglieder und/oder den Sekretär vertreten:

  • Verwaltungsrat Pensionskasse BS: Dora Weissberg
  • Personalrekurskommission (PRK): Christian Heim
  • AGSt und SPG: Andreas Baumann
  • Vorsorgekommission Pensionskasse BS (Staat): Roland Ruf
  • Vorsorgekommission Pensionskasse BS (UPK): Dr. Markus Dürrenberger
  • Vorsorgekommission Pensionskasse BS (USB): Werner Weisskopf
  • Überführungskommission (Systempflege): Christian Heim
  • Begutachtungskommission (BKPK): Christian Heim
  • Personalkommission Universitätsspital: Werner Weisskopf
  • Kassenkommission UVK: Dora Weissberg

II. Rechtsschutz in anstellungsrechtlichen Fragen

Das Rechtsschutzreglement des BAV sieht vor, dass der Sekretär des BAV den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen unentgeltlich zur Verfügung steht.

Soweit Verbandsmitglieder vom Verband im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. rechtliche Verbeiständung benötigen, wird diese den Verbandsmitgliedern vom Verbandssekretär gewährt, wobei der Verbandssekretär seit mehreren Jahrzehnten jeweils auch als selbständiger Anwalt tätig ist und somit über das nötige Fachwissen verfügt.

Mitglieder, welche neu in den Verband aufgenommen werden, haben in dem Falle, da sie vom Verband rechtliche Verbeiständung im Rahmen des Rechtsschutzes wünschen, neben dem ordentlichen Jahresbeitrag einen Selbstbehalt an die Rechtsschutzkosten zu leisten; die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich dabei nach dem zu erwartenden Aufwand und ist auf maximal vier Jahresbeiträge beschränkt.

III. Aktuelle Rechtsschutzfälle

Neben zahlreichen Anfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Systempflege – das Sekretariat betreut derzeit rund 100 Einspracheverfahren – und den Auswirkungen des seit anfangs 2016 in Kraft stehenden Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für die Spitäler stehen nach wie vor folgende Anfragen im Zentrum:

  • Massnahmen des Arbeitgebers:
    Zahlreiche Mitglieder fragen beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einem schriftlichen Verweis oder einer Änderung des Aufgabengebietes betroffen sind.
  • Anfragen betreffend der Vorsorgesituation:
    Gerade auf dem Hintergrund der kürzlich in Kraft getretenen Revision des Pensionskassengesetzes erfolgen einige Anfragen betreffend der Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung oder betreffend der Frage Rentenbezug oder Kapitalauszahlung.
  • Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
    Auch bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – ist regelmässig eine rechtliche Beratung angezeigt.

Immer wieder erfolgen Anfragen im Zusammenhang mit einer längerdauernder Arbeitsunfähigkeit. Das baselstädtische Personalgesetz sieht diesbezüglich grundsätzlich eine Sperrfrist von 365 Tagen vor, in denen das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber nicht gekündigt werden darf. Diese Sperrfrist gilt gemäss der Lehre und der Gerichtspraxis jedoch nur dann, wenn sich die Arbeitsunfähigkeit generell und nicht nur auf den bisherigen Arbeitsplatz bezieht. Liegt eine Arbeitsunfähigkeit nur am bisherigen Arbeitsplatz vor, ist der oder die Betroffene jedoch ansonsten arbeitsfähig, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis bereits vor Ablauf der Sperrfrist kündigen. Freilich gilt es, in diesen Fällen die Gesamtsituation und insbesondere den Grund für die Krankschreibung zu beachten, kann doch in vielen Fällen die Krankheit auch durch das Verhalten des Arbeitgebers (bspw. in Form einer Verletzung der Fürsorgepflicht) bedingt sein. Ist dies der Fall, kann eine Kündigung ebenfalls missbräuchlich sein.

IV. Übriger Rechtsschutz

Ebenfalls rege genutzt wird der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, beim Anwalt des Verbandes einmal pro Jahr eine unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten Angelegenheiten einzuholen. Im Vordergrund stehen dabei Anfragen aus den Bereichen Vertrags-, Familien- und Erbrecht.

Dr. Georg Schürmann
Sekretär des BAV, Advokat

Daten 2016

Ordentliche Mitgliederversammlung BAV:   19. Mai 2016

Pensionierten-Ausflug: Donnerstag, 26. Mai 2016 (ganztags)

Pensionierten-Stamm:

Dienstag, 21. Juni 2016
Dienstag, 16. August 2016
Dienstag, 11. Oktober 2016
Dienstag, 6. Dezember 2016

jeweils im Restaurant Stadthof,

Gerbergasse 84 (am Barfüsserplatz) im 1. Stock ab 15.00 Uhr bis ca. 17.30 Uhr

 

Neuwahlen an der Mitgliederversammlung

Anlässlich der Mitgliederversammlung vom 19. Mai 2016 (18.00h im Restaurant Centrino im Universitätsspital Basel) werden der Vorstand und der Beirat des BAV neu bestellt. Während sich der Grossteil der Vorstands- und Beiratsmitglieder für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stellt, ziehen sich die Präsidentin des BAV, Dora Weissberg und der Verantwortliche für das Ressort Finanzen, Christoph Wolf nach langjähriger aktiver Mitarbeit im Vorstand zurück und werden anlässlich der Mitgliederversammlung verabschiedet. Der Vorstand und der Beirat schlagen der Mitgliederversammlung für die Nachfolge für das Präsidentenamt den langjährigen Vizepräsidenten Dr. Gregor Thomi und für das Ressort Finanzen die bisherige Präsidentin des Beirates, Patrizia Bardelli vor; Nachfolgerin für die Präsidentschaft des Beirates soll Birgitte Wittlin werden.

 

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