Überbrückungsrente

Höhe der Überbrückungsleistungen

Die Höhe der Überbrückungsleistungen entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Die Berechnung entspricht damit grundsätzlich derjenigen für die Ergänzungsleistungen, unterscheidet sich davon aber in zwei Punkten:

  • Die Pauschale für den allgemeinen Lebensbedarf ist bei der Überbrückungsleistung 25% höher als bei den Ergänzungsleistungen; damit werden insbesondere die Krankheits- und Behinderungskosten abgegolten;
  • Die Überbrückungsleistung ist nach oben begrenzt; Mit Fr. 43 762 pro Jahr für Alleinstehende und Fr. 65 644 pro Jahr für Ehepaare beträgt die Obergrenze den 2,25-fachen Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf der Ergänzungsleistungen.

Ausblick

Rund 2 600 Personen werden jährlich im Alter von 60 Jahren ausgesteuert. Das Bundesamt für Sozialversicherungen geht davon aus, dass sich die Anzahl Anspruchsberechtigter nach einer Einführungsphase auf durchschnittlich rund 4 400 Personen pro Jahr einpendelt.

Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen sowohl dessen finanzielle Auswirkungen sowie dessen Effekt auf die Arbeitslosigkeit und die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen evaluiert werden. Über Umsetzung und Wirkung des Gesetzes hat der Bundesrat dem Parlament Bericht zu erstatten und aufgrund der in den fünf Jahren gesammelten Erfahrungen Anpassungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe vorzubringen, sofern es der Zweck des Gesetzes, nämlich die soziale Absicherung älterer Ausgesteuerter zu verbessern, erfordert.

6 Kommentare “Überbrückungsrente

  1. Wie sieht es mit geschiedenen Frauen aus, die währed vielen Jahren zu Hause die Betreuungsaufgaben wahr genommen haben und dadurch nicht insgesammt auf 20 Jahre eigene Berufstätigkeit kommen. Und mit 50 Jahren noch eine Lehre absolviert haben?

  2. Guten Tag

    Ich bin seit drei Jahren ausgesteuert und bin jetzt 55 Jahre geworden. Wie verhält sich dies mit der KLausel der 5 Jahre Beitragspflicht nach dem 55 Jahrestag?

    2. Frage; muss der Wohnsitz in der Schweiz sein für eine Ueberbrückungsrente?

  3. Guten Morgen
    Wie sieht es aus wenn ich bereits vor 2 Jahren ausgesteuert wurde? Bin jetzt 61 Jahre, habe ich dann auch Anspruch auf diese Überbrückungsrente?

    Danke für Ihre Antwort.

    Freundliche Grüsse
    Dagnar Zumstein

    1. Sehr geehrter Herr Suter

      Personen, die ab dem 1. Januar 2021 ausgesteuert werden, können ab Datum der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes einen Anspruch auf ÜL geltend machen.
      Eine Anmeldung für Überbrückungsleistungen ist noch nicht möglich. Der Bund wird die Anmeldeformulare zusammen mit einem Merkblatt veröffentlichen.
      Der Bundesrat wird das Gesetz voraussichtlich auf den 1. Juli 2021 in Kraft setzen.

      Freundliche Grüsse

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