Menschenrechte, Sozialdetektive und Hornkühe

Volksabstimmung vom 25. November 2018

Das Volk wird am 25. November 2018 auf Bundesebene wichtige Entscheide fällen. Das Abstimmungsresultat zur Selbstbestimmungsinitiative wird enorme Auswirkungen auf die Position der Schweiz im internationalen Verhältnis haben, dasjenige zur Überwachung von Versicherten auf die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen und das Resultat der Abstimmung auf das Tierwohl.

Die Vorstandsmitglieder und das Sekretariat haben ihre Meinungen und Gedanken zu den drei Volksinitiativen als Entscheidungshilfe für Unentschlossene zusammengetragen. Die Informationen des Bundes zu den einzelnen Initiativen sind unter https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20181125.html verfügbar. An der Umfrage haben sich nicht alle Vorstands- und Geschäftsleitungsmitglieder beteiligt, weshalb nachfolgend nur auf die im Sekretariat eingegangenen Antworten Bezug genommen wird.

Selbstbestimmungsinitiative

Die Selbstbestimmungsinitiative wird im Grundsatz abgelehnt, wobei ein Vorstandsmitglied die gegenteilige Meinung vertritt und Ja stimmen wird.

Befürwortend wird aufgeführt, dass die Bundesverfassung und die Schweizer Gerichte die grundlegenden Menschenrechte genügend schützt. Abgesehen vom zwingenden Völkerrecht solle das für die Schweiz geltende internationale Recht dem Volkswillen entsprechen und die Annahme der Initiative könnte in den Bereichen Lohnschutz und Arbeitssicherheit auch langfristig Vorteile bringen.

Die Gegner betonen die Bedeutung der internationalen Verträge, insbesondere für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Diese würden durch die Selbstbestimmungsinitiative in Frage gestellt, was die Position der Schweiz als verlässliche Partnerin in Rechtsfragen schwächen würde. Sie sehen den Schutz der Arbeitnehmenden nur durch eine Ablehnung der Selbstbestimmungsinitiative gewährleistet. Im Hinblick auf die Menschenrechte betonen die Gegner, dass deren internationale Garantie eine Selbstverständlichkeit sein sollte (jedoch erschreckenderweise nicht ist), weshalb die Schweiz als Land mit humanitärer Tradition keinesfalls ein Signal setzen sollte, welches sie schwächt.

Überwachung von Versicherten

Die Meinungen zu den Sozialdetektiven sind geteilt, wobei eine Mehrheit bei den Gegnern auszumachen ist. Dass Einzelne noch unentschieden sind, zeigt, dass die Abwägung der Interessen an einer Überführung von Sozialhilfebetrügern einerseits und am Schutz der Privatsphäre andererseits nicht einfach ist.

Die Befürworter begrüssen denn auch die abschreckende Signalwirkung auf potentielle Täter. Sie erinnern zudem daran, dass Sozialdetektive nur subsidiär eingesetzt werden, also wenn das Einholen alternativer Beweismittel nicht zu einem eindeutigen Ergebnis geführt hat. Die vom Bundesrat bereits zur Vernehmlassung vorgelegte Verordnung zeigt zudem, dass die Anforderungen an die Zulassung als Fachperson für eine Observation hoch sind. Führt die Observation zu einer Bestätigung des Leistungsbezugs, wird dort zudem ein positiver Effekt erkannt.

Die Kritiker bemängeln, dass durch die Gesetzesänderung eine Überwachung ohne richterlichen Beschluss möglich wird. Die Observation von öffentlichen Orten her selbst in privaten Räumen ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und geht ihnen klar zu weit. Obwohl das Anliegen, Sozialversicherungsbetrüger zu entlarven, berechtigt ist, dürfe es nicht dazu führen, dass die Grundrechte verletzt werden.

Hornkuh-Initiative

Bei der Hornkuh-Initiative ist eine Mehrheit bei den Befürwortern zu verzeichnen.

Wer sich für ein Nein entschieden hat, tat dies meist mit der Begründung, dass die Argumente der Initianten zwar nachvollziehbar sind und ihnen auch das Tierwohl am Herzen liegt, die Ablehnung der Initiative aber nicht dazu führt, dass nur noch Tiere ohne Hörner gehalten werden dürfen. Jeder Landwirt kann frei entscheiden, Tiere mit Hörnern zu halten – der Unterschied liegt einzig darin, dass sie dafür keine Subventionen erhalten.

Wer ein Ja in die Urne legt, betont, dass einer tierfreundlichen und naturnahen Haltung und den Bedürfnissen von Nutztieren mehr Beachtung geschenkt werden muss. Deshalb sollen Landwirte, denen das Wohl der Tiere am Herzen liegt und danach handeln, auch finanziell unterstützt werden.

1 Kommentar “Menschenrechte, Sozialdetektive und Hornkühe

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