Reformziele verfehlt– Wieso die BVG Reform abzulehnen ist

Die 140’000 Unterschriften, die innert kürzester Zeit für das Referendum gegen die BGV-Reform gesammelt wurden, zeigen die grosse Unzufriedenheit mit den Beschlüssen des Parlaments. Eine Mehrheit unserer PK-Netz Mitgliederverbände hat diese bereits seit März 2023 über die Dachverbände SGB und Travail.Suisse im Rahmen des Referendums bekämpft. Die meisten weiteren Mitgliederverbände haben sich nun auch mit der Reformvorlage befasst und sprechen sich ebenso deutlich gegen die Reform aus. Es freut uns sehr, dass nun auch Öffentliches Personal Schweiz mit an Bord ist und die Nein Parole beschlossen hat. Denn auch für die Mitglieder von Öffentliches Personal Schweiz, die in öffentlich-rechtlichen Kassen versichert sind, bringt die Reform keine Vorteile. Ihre Umwandlungssätze sind in den letzten zehn Jahren bereits massiv gesenkt worden. Nun soll mit der Senkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes der Spielraum für weitere Senkungen noch vergrössert werden.

Was will die Reform?
Die Reform soll das Rentenniveau insgesamt erhalten, hatte sich der Bundesrat als Ziel gesetzt. Die vom Parlament im März 2023 verabschiedete Reform verfehlt dieses Ziel nun allerdings deutlich. Die beschlossenen Massnahmen sind weder bedarfsgerecht noch zielgerichtet.
• Bei einer im Obligatorium versicherten 50-jährigen Person, die CHF 70’000 pro Jahr verdient, fallen monatlich CHF 100 mehr Beiträge an und gleichzeitig wird ihre spätere Rente pro Monat um CHF 127 gekürzt.
• Bei einem Einkommen von CHF 88’200 steigen die Lohnbeiträge um CHF 42, dafür muss eine monatliche Renteneinbusse von CHF 271 hingenommen werden.
• Ausserdem steigen durch die deutliche Senkung des Koordinationsabzuges insbesondere für Angestellte in Tieflohnbranchen die Lohnbeiträge massiv an. Trotz den höheren Beiträgen gibt es für diese Versicherten unter dem Strich keine Verbesserung, denn die etwas höheren Renten aus der 2. Säule führen direkt zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen. Ein sozialpolitisches Armutszeugnis!

Gründe gegen die Reform
Ist die Reform für viele Versicherte nachteilig, ist sie für die Pensionskassen unfair. Die Finanzierung der individuellen Rentenzuschläge an die Versicherten und der Zuschüsse des Sicherheitsfonds an die Pensionskassen ist noch sehr unklar. Einige Kassen werden vom Sicherheitsfonds Zuschüsse erhalten, andere nicht. Der Pensionskassenverband ASIP spricht von einer äusserst komplexen Lösung und von einer massiven Erhöhung der Verwaltungskosten. Trotzdem hat er die Ja-Parole gefasst, was in der Branche einiges Kopfschütteln auslöste. Dieses Ja entspricht einer politischen statt einer fachlichen Beurteilung der Geschäftsführenden – und nicht von den paritätischen Organen der Pensionskassen. Vielen paritätischen Organen bereiten nämlich die Durchführungsprobleme und der drohende unverhältnismässige Bürokratieaufwand Bauchschmerzen. Höhere Verwaltungskosten will niemand. Auch die Kammer der Pensionskassen-Experten SKPE hat erkannt, dass die konkrete Umsetzung erhebliche zusätzliche Verwaltungskosten verursacht und dass das System des Ausgleichs sein Ziel verfehlt, weshalb sie die Vorlage ablehnt.

Das PK-Netz setzt sich für die Interessen der Versicherten in der 2. Säule ein. Die 2. Säule ist Teil der Sozialversicherung und sie muss zusammen mit der AHV das verfassungsmässige Leistungsziel erreichen. Die vorliegende BVG-Reform leistet dazu keinen Beitrag.

Eliane Albisser
PK-Netz Geschäftsführerin

Das PK-Netz wurde von 13 Gewerkschaften und Personalverbänden 2010 als Verein gegründet, um arbeitnehmerseitige Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte von Pensionskassen zu vernetzen und ihnen ein gezieltes Weiterbildungsangebot anzubieten.