Altersvorsorge wie weiter – ein neuer Generationenvertrag

Erinnern Sie sich noch an die Abstimmungsvorlage Altersvorsorge 2020? Die Vorlage wurde zwischen den Polen links und rechts richtig gehend aufgerieben. Und (fast) alle, die gegen die Vorlage antraten, taten dies mit der Ansage, eine bessere, nachhaltigere Lösung zu bringen. Viel Konkretes hat man noch nicht gehört. Wird auch schwierig, weil das Paket Altersvorsorge 2020 an sich ein gutes, ausgewogenes Gesamtkonzept darstellte, ohne übertriebenen Anspruch, eine Lösung auf immer und ewig zu sein.

Es ist klar, eine neuerliche Vorlage Altersvorsorge 2030 (?) oder so ähnlich wird nur eine Chance haben, wenn es gelingt, die letzten Volksabstimmungen über die Vorsorgeeinrichtungen richtig zu interpretieren und das, was eine Bevölkerungsmehrheit will und was nicht, entsprechend berücksichtigt. Ich masse mir nicht an, des Volkes Wille zu kennen. Aber meines Erachtens sind folgende Lehren zu ziehen:

  1. Man/frau will keine Mehrleistungen in der ersten Säule, man/frau will eine auch langfristig stabile AHV.
  2. Man/frau will in der zweiten Säule keine Umverteilungseffekte. Die gesprochenen Renten basieren auf dem Kapital, das bis zur Pensionierung angespart worden ist.
  3. Zugesprochene Renten müssen zu 100 Prozent finanziert sein aus Ersparnis plus bestenfalls einem risikolosen Zins (heute 0-1 Prozent!).
  4. Man/frau will, dass die jährlichen Vermögenserträge gleichmässig auf Aktive und Pensionierte verteilt werden.
  5. Man/frau will ein existenzsicherndes Ersatzeinkommen im Alter.

Diee gute Frage lautet natürlich: wie könnte man das alles unter einen Hut bringen? Ich beginne mal end of pipe und würde fragen, was ist das wichtigste Ziel? Ich denke mal, das ist die wirtschaftliche Sicherheit im Alter. Das wichtigste Ziel der Rentenreform Altersvorsoge 2020 war die Sicherung der Rentenhöhe (60 Prozent des letzten versicherten Lohns). Was macht den Unterschied? Die gescheiterte Rentenreform war ausschliesslich auf die erste und zweite Säule fokussiert. Für die wirtschaftliche Sicherheit im Alter sind stabile Leistungen aus der ersten und zweiten Säule selbstverständlich eine primäre Voraussetzung. Ich muss gar nicht gross vorrechnen, was das Ergebnis aus einer Umsetzung der Punkte 1-4 bedeuten würde; basierend auf viel tieferen Umwandlungssätzen würden tiefere Basisrenten resultieren, die in guten Jahren etwas aufgepeppt würden, aber wirklich rechnen könnte man damit nicht, weil bekanntlich nicht jedes Erntejahr ein ertragreiches ist. Aber: es gibt noch weitere, ganz entscheidende Faktoren, die zur wirtschaftlichen Sicherheit im Alter beitragen. Ich denke da an das freiwillige Sparen, vor allem aber denke ich an die Lebenshaltungskosten und dabei speziell an die Steuerbelastung, an die Gesundheitskosten, die Mietkosten, an die im Vergleich zum Ausland hohen Lebensmittelpreise usw.. Wenn man also die wirtschaftliche Sicherheit im Alter nicht nur über das Ersatzeinkommen aus der ersten und zweiten plus allenfalls dritten Säule gewährleisten kann und will, braucht es einen gesamtheitlicheren Ansatz, in dem zumindest auch die Steuer- und die Gesundheitspolitik, aber eigentlich alle Politikbereiche, die einen direkten Einfluss auf unsere Lebenshaltungskosten haben können, miteinbezogen sein müssen.

Anlässlich der Fachtagung Brunnen letzten Herbst haben wir im Plenum einen ersten, gesamtheitlicheren Ansatz für die Weiterentwicklung der Altersvorsorge erarbeitet. An der Delegiertenversammlung am 4. Mai 18 wurde beschlossen, die Vorlage weiter zu konkretisieren. Aus meiner Sicht ist es jetzt wichtig, dass Öffentliches Personal Schweiz (ZV) eine klare Haltung im Hinblick auf eine neue Revisionsvorlage formuliert und die aus seiner Sicht wichtigsten Anliegen auch an prominenter Stelle einbringt. Und ich bitte den Vorstand, dies auch deutlich vernehmbar zu machen.

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