1. 100 Jahre VGSG

Am 27. März 2017 konnte der Verband des Glarner Staats- und Gemeindepersonals VGSG im Hotel Glarnerhof in Glarus seine 101. Hauptversammlung (HV) abhalten.
Der 1917 gegründete Verband konnte in diesem Jahr sein 100jähriges Bestehen feiern. An der Feier überbrachten der Regierungsrat und die drei Glarner Gemeinden ihre Grussbotschaften. Auch der Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV) war mit einer Delegation vertreten, was der VGSG sehr freute. Nachdem die statuarischen Geschäfte rasch abgehandelt wurden, hielt der Präsident Peter Stengele einen historischen Rückblick auf die letzten hundert Jahre. Der Vortrag wurde durch das VGSG Motto «wir bleiben dran – auf jeden Fall» beendet.

2. Konstitution des Vorstandes

An der Hauptversammlung (HV) 2017 mussten wir das Vorstandsmitglied Beat Aebli, Gemeindevertreter Glarus Süd, verabschieden. Der Vorstand besteht zurzeit aus acht Vorstandsmitgliedern und einem Präsidenten. Die Tätigkeiten sind in Ressorts gegliedert, was eine höchstmögliche Effizienz gewährleistet. Der Vorstand besteht zurzeit aus acht Personen und einem Präsidenten (drei Frauen und sechs Männer). Leider ist bislang nur die Gemeinde Glarus im Vorstand mit zwei Gemeindeangestellten vertreten. Bislang fehlen die Gemeindevertreter der Gemeinden Glarus Nord und Glarus Süd.

3. Lohnstrategie 2018 / Verhandlungen mit Regierungsrätlicher Personalkommission

Der VGSG möchte sich weiterhin massgeblich, konstruktiv und in zielorientierter Zusammenarbeit mit der Regierungsrätlichen Personalkommission (RRPK) und den weiteren Personal-verbänden an der nachhaltigen Entwicklung der Lohn- und Leistungsbestimmungen beteiligen. Der VGSG hielt auch wieder im Jahre 2017 daran fest, dass eine moderne Personalpolitik monetäre und nichtmonetäre Leistungsfaktoren beinhalten soll, weil für die Arbeitnehmenden beide von ähnlich grosser Bedeutung sind.

4. Lohnforderungen

Analog der Strategie vom letzten Jahr forderte der VGSG wieder eine Lohnsumme um einen Betrag, welcher eine generelle, individuelle und strukturelle Lohnerhöhung ermöglicht. Von einer konkreten Forderung monetärer Güter hat der VGSG abgesehen, weil das herkömmliche System schlicht den Landrat überfordert. Die Diskussion über Prozentwerte ist höchst ineffizient und zu abstrakt, da jeder Landrat, ja gar jede Person solche Werte für sich anders einordnet. Der VGSG fodert daher lieber zeitgemässe Forderungen wie etwa den Ausbau des Vaterschaftsurlaubes, Ferien oder flexible Zeiteinteilung im Falle von Umzügen oder kranken Kindern. In der Folge lässt sich feststellen, dass die Debatten im Landrat viel substanzieller geworden sind. Gestützt auf Budgetantrag 2018 vom 3. Oktober 2017 liess der Regierungsrat verlauten, dass er dem Landrat 1% der der aktuellen Lohnsumme bzw. 750 000 Franken für Lohnanpassungen im Budget 2018 beantragt.

5. Dank an Regierungsrat

Aufgrund der erfreulichen Entwicklung im Rahmen der Teilrevision des Personalgesetzes, der Totalrevision der Personal- und Lohnverordnung hat der VGSG in einer kurzen Stellungnahme in der Zeitung Südostschweiz am 21. September 2017 dem Regierungsrat öffentlich für die gelungene Zusammenarbeit gedankt.

6. Ausblick 2018

Am 4. März 2018 finden im Kanton Glarus Gesamterneuerungswahlen für den Regierungsrat und die Gemeindevorsteherschaften statt. Geplant ist, dass der Vorstand VGSG jedem Kandidat für den Regierungsrat ein «Hearing» anbietet. Ob eine Wahlempfehlung an die Mitglieder durch den VGSG erfolgt, wird sich noch weisen. Der VGSG ist bestrebt, weiterhin die Interessen der Arbeitnehmer im öffentlichen Sektor zu vertreten und zu schützen, gemäss dem Motto: «Wir bleiben dran – auf jeden Fall»

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