Rechtsberatung

Hauptaufgabe von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) ist die Interessenvertretung für seine Mitglieder. Ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit ist der Einsatz für gute Arbeitsbedingungen. 

Öffentliches Personal Schweiz (ZV) bietet seinen Mitgliedern deshalb die Möglichkeit bei einer Revision der Personalerlasse die Entwürfe rechtlich überprüfen zu lassen. Der Mitgliederverband erhält eine Stellungnahme, welche er in seinem Namen oder im Namen von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) bei der Arbeitgeberin einreichen kann. 

Mitgliederverbände von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) haben überdies die Möglichkeit, rechtliche Fragen, welche alle ihre Mitglieder betreffen, mittels einem Kurzgutachten klären zu lassen. 

Die Rechtsberatung erfolgt durch Rechtsanwalt Dr. Michael Merker in Baden. 

Rechtsberatung Öffentliches Personal Schweiz
Oberstadtstrasse 7, 5400 Baden
Tel 056 200 07 99
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