Rechtsberatung Verbände

Hauptaufgabe von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) ist die Interessenvertretung seiner Mitgliedsverbände rsp. seiner Mitglieder. Ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit ist der Einsatz für gute Arbeitsbedingungen.

Öffentliches Personal Schweiz (ZV) bietet seinen Mitgliedsverbänden deshalb die Möglichkeit bei einer Revision der Personalerlasse die Entwürfe rechtlich überprüfen zu lassen. Der Mitgliederverband erhält eine Stellungnahme, welche er in seinem Namen oder im Namen von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) bei der Arbeitgeberin einreichen kann. 

Mitgliederverbände von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) haben überdies die Möglichkeit, rechtliche Fragen, welche alle ihre Mitglieder betreffen, mittels einem Kurzgutachten klären zu lassen. 

Als Mitglied eines dem ZV angehörenden Mitgliederverbands können Sie im Rahmen der Kollektivrechtsschutzversicherung in Zusammenarbeit mit der AXA-ARAG Rechtsberatung für Ihre eigenen arbeitsrechtlichen Anliegen beantragen. Jeder Mitgliedsverband des ZV hat sich per 2023 entschieden, entweder die Prozesskosten- oder Vollkostenvariante zu wählen. 

Wie Sie die individuelle Rechtsberatung beantragen, erfahren Sie unter folgendem Link: ZV Kollektivversicherung

Die Rechtsberatung der Mitgliedsverbände erfolgt durch Rechtsanwalt Dr. Michael Merker in Baden. 

Rechtsberatung Öffentliches Personal Schweiz
Oberstadtstrasse 7, 5400 Baden
Tel 056 200 07 99
michael.merker@zentral.ch