Rechtsberatung Mitglieder

Ihr Schutz als Arbeitnehmende bei Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen.

Als Mitglied von Öffentliches Personal Schweiz (ZV), bzw. einem dem ZV angeschlossenen Verband, geniessen Sie im Rahmen der ZV-Kollektivrechtsschutzversicherung automatisch Rechtsschutz im Bereich Arbeitsrecht. Unsere Vertragspartnerin ist die AXA-ARAG.

Welche Rechtsschutz-Varianten* gibt es?

Vollkosten-Rechtsschutzversicherung

Versichert ist die vorprozessuale, arbeitsrechtliche Beratung und der arbeitsrechtliche Prozess.

Die Garantiesumme beträgt CHF 300’000. Der Mindeststreitwert liegt bei CHF 1’000.00.

Die Bearbeitung des Rechtsfalls und die Vertretung wird durch eine Anwältin oder einen Anwalt, der von den Verbänden und der AXA-ARAG anerkannt ist, vorgenommen.

Prozesskosten-Rechtsschutzversicherung

Versichert ist der arbeitsrechtliche Prozess, nicht aber die vorprozessuale Beratung.

Die Garantiesumme beträgt ebenfalls CHF 300’000. Der Mindeststreitwert liegt bei CHF 1’000.00.

Die Bearbeitung des Rechtsfalls und die Vertretung wird durch eine Anwältin oder einen Anwalt, der von den Verbänden und der AXA-ARAG anerkannt ist, vorgenommen.

* Die Variante wird vom jeweiligen Mitgliederverband festgelegt und gilt einheitlich für alle Mitglieder des jeweiligen Verbandes.

Kosten

Stand heute kostet

  • die Vollkosten-Rechtsschutzversicherung Fr. 17.50 pro Mitglied
  • die Prozesskosten-Rechtsschutzversicherung Fr. 9.00 pro Mitglied

Gibt es eine Wartefrist?

Die Wartefrist beträgt 3 Monate.

Rechtsfallanzeige

Um eine Rechtsfallanzeige zu machen, senden Sie bitte so schnell als möglich folgende Unterlagen per E-Mail an das Sekretariat von Öffentliches Personal Schweiz (ZV):

• Das Formular „Rechtsfallanzeige“ können Sie hier herunterladen.

• allfällige weitere relevante Dokumente, z.B. Arbeitsvertrag, Mitarbeitergespräch, Zwischenzeugnis.

Das Sekretariat leitet eine Rechtsfallmeldung sofort der AXA-ARAG zur Bearbeitung weiter.*

* Für die Prozesskosten-Rechtsschutzversicherung gilt dies nur bei prozessualen Streitigkeiten vor Gerichts- oder Verwaltungsbehörden.

Reglement und Factsheet

Das Reglement Rechtsschutz des ZV sowie das Factsheet mit weiteren Informationen zu den Versicherungsleistungen finden Sie hier.

Bei Fragen wenden Sie sich direkt an Samuel Blapp, Tel 056 200 07 99 oder E-Mail.