Aus dem Vorstand

Seit dem 01.01.2018 ist das überarbeitete Personalvorsorgereglement in Kraft – genau ein Jahr früher, als es im ursprünglichen politischen Fahrplan vorgesehen war.

Die PVK führt neu einen Standardsparplan, eine Sparplanvariante Minus sowie eine Sparplanvariante Plus. Unabhängig von der Wahl der versicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlen die Arbeitgebenden immer gleich hohe Sparbeiträge. Die Mitarbeitenden können die Sparplanvariante jährlich für das folgende Kalenderjahr ändern. Diese Option wurde von vielen Verbandsmitgliedern bereits geprüft und teilweise auch gewählt. Die Option wird von vielen als Verbesserung im Zuge des Primatwechsels wahrgenommen.

Rückblickend darf aus Verbandssicht mit Genugtuung festgestellt werden, dass bei der Revision alle Anliegen und Forderungen der Personalverbände erfüllt worden sind. Insbesondere ist gewährleistet, dass die Altersrenten im Alter 63 auch nach dem Primatwechsel mindestens gleich hoch ausfallen werden wie mit dem bisherigen Leis-tungsprimat.

Der Personalverband wird sich auch in Zukunft für gute Arbeitsbedingungen einsetzen und ist gewillt, mitzuhelfen, dass die Stadt Bern eine attraktive Arbeitgeberin bleibt. Dabei stehen aus heutiger Sicht zwei Themenbereiche im Vordergrund: einerseits die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit sowie flexible Arbeitsmodelle zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, andererseits die Digitalisierung der Arbeitswelt. Gerade bezüglich der Digitalisierung gilt es, aufzupassen, dass nicht künftige Möglichkeiten, die dem Personal zugutekommen könnten, in ein generell negatives Licht gerückt werden.

Zur Personalversorgekasse

Den aktuellen Herausforderungen des anhaltend tiefen Zinsniveaus und der weiterhin steigenden Lebenserwartung kann sich auch die PVK auf Dauer nicht entziehen.

Die Aufsichtsbehörde wies die PVK darauf hin, dass der von der PVK angewandte technische Zinssatz von 2,75 Prozent für die Berechnung der Deckungskapitalien der Rentenbeziehenden zu hoch ist. Der von der Kammer der Pensionskassenexperten empfohlene Referenzzinssatz liegt aktuell bei 2,0 Prozent. Zudem ist die Lebenserwartung seit der Festlegung der Parameter für den Primatwechsel weiter angestiegen.

Die Verwaltungskommission hat deshalb Ende Oktober 2018 beschlossen, den technischen Zinssatz per 1. Januar 2019 um 0,25 Prozent auf 2,5 Prozent zu senken und die Umwandlungssätze für die Berechnung der Altersrenten ebenfalls ab 1. Januar 2019 der aktuellen durchschnittlichen Lebenserwartung anzupassen.

Damit keine längere Übergangsregelung nötig wird, beschloss die Verwaltungskommission, den am 31. Dezember 2018 und am 1. Januar 2019 versicherten Mitarbeitenden eine einmalige Gutschrift zulasten des Deckungsgrads auf ihren Alterskonten zu gewähren, welche die Leistungseinbusse aufgrund der Senkung des Umwandlungssatzes ausgleicht. Die Gutschrift erfolgte per 1. Januar 2019. Die PVK hat dafür in den Jahresabschlüssen 2017 und 2018 eine Summe von 148 Mio. Franken zurückgestellt.

Zusammenarbeit mit dem Kaufmännischen Verband (KV)

Die Zusammenarbeit mit dem KV ist unverändert gut, der Informationsaustausch funktioniert einwandfrei. 2018 wurden die Rechtsberatungen für unsere Mitglieder im gewohnten Sinne durchgeführt. Der KV unterstützte uns bezüglich der Verhandlungen zum GAV ewb sowie bezüglich arbeitsrechtlicher Fragen.

Energie Wasser Bern (EWB): Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

Ein anderes Schwerpunktgeschäft des vergangenen Jahres bildete die Anfang 2017 umgesetzte Reorganisation der Gesamtunternehmung Energie Wasser Bern (EWB) bzw. deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmenden. Gewisse Zuständigkeiten und Verantwortungen scheinen nach wie vor nicht eindeutig definiert zu sein, einige Ar-beitsprozesse haben sich im Alltag noch zu bewähren oder müssen noch angepasst werden. Die Reorganisation wird den Verband daher als GAV-Partner und grösste Ar-beitnehmendenvertretung von EWB voraussichtlich noch einige Zeit beschäftigen.

Umso wichtiger ist es, dass es Ende August 2017 endlich gelungen ist, den vakanten Sitz der Arbeitnehmenden im Verwaltungsrat von EWB wieder zu besetzen. Nach einem unschönen Gezerre innerhalb des Gewerkschaftsbunds, das auch in den Medien Niederschlag fand, wählte der Stadtrat die vom Personalverband der Stadt Bern und vom VPOD vorgeschlagene Flavia Wasserfallen, Co-Generalsekretärin der SP Schweiz, in den EWB-Verwaltungsrat.

Der Vorstand

Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen im Vorstand für die aussergewöhnlich freundschaftliche und angenehme Zusammenarbeit. Der Vorstand führte im Berichtsjahr insgesamt elf ordentliche Sitzungen durch und setzte sich wie folgt zusammen:

  • Präsidium: Simon Bühler
  • Vizepräsidium + Rechtsberatung: Bernadette Bechtiger
  • Sekretariat + Mutationen: Eliane Wirth
  • Finanzen: Lukas Bieri
  • Protokoll: Werner Wirth
  • Vertrauenspersonen: Carmen Roggo
  • Kommunikation: Dieter Arnold

An der kommenden Hauptversammlung vom 25. März 2019 stehen gemäss Statuten keine Vorstandswahlen an.

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