Burgdorf
Teuerung/Besoldung
Der Teuerungsausgleich für das Budgetjahr richtet sich nach den Massnahmen des Kantons und wurde mit 2.0% festgelegt.
An der Budgetberatung 2024 waren im Stadtrat die Lohnmassnahmen kein Thema mehr, dies weil der Stadtrat die Lohnmassnahmen für die Jahre 2021 – 2024 mit 1% Zuwachs der Lohnsumme noch in der alten Legislatur so beschlossen hat und sich an die Vorgaben hält (Aufteilung 0,5 generell, 0,5 individuell).
Pensionskasse
Mit dem Versichertenausweis teilt die Pensionskasse SHP den Versicherten im März mit, dass die Performance per 31.12.23 des SHP-Portfolios bei 6.22% ist.
Die finanzielle Situation der SHP ist nach wie vor gut, der Deckungsgrad liegt im November 2023 bei 103.28%. Der Umwandlungssatz liegt bei 5,5. Vorerst hat der Stiftungsrat beschlossen, die Altersguthaben der Aktiven im 2024 umhüllend mit 1.25% zu verzinsen. Dies entspricht dem von Bundesrat für 2024 festgelegten BVG-Mindestzinssatz.
Personalreglement
Im März unterbreitete der Gemeinderat dem Stadtrat die Anpassung des Personalreglements. Mit der Anpassung wird der vorgeburtliche Mutterschaftsurlaub geregelt. Neu erhalten die Frauen 3 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin Urlaub ohne ein Arztzeugnis.
Diverses
Am 26. März konnte die 72. Hauptversammlung durchgeführt werden. Im 2023 wurde aktiv Werbung für den Verband gemacht und so konnte der Vorstand 18 neue Mitglieder in den Verband aufnehmen. Ein Mitglied hat den Austritt aus dem Verband gegeben. Für die Vorstandsarbeit werden neue Mitglieder gesucht.
Köniz
Teuerungszulage
Die PV forderte den vollen Ausgleich der aktuellen Teuerung von 3.1%. Gewährt wurde eine Teuerungszulage von 2,5%.
Für individuelle Lohnerhöhungen stehen 2024 wie in Vorjahren 0,7% zur Verfügung.
Pensionskasse
Aufgrund des guten Geschäftsergebnisses hat die Verwaltungskommission eine Verzinsung von 3.75% fürs 2023 sowie eine einmalige Auszahlung von 700.- für die Renter:innen beschlossen.
Teilrevision Personalreglement und -verordnung
Die Revision ist in drei Arbeitspakete unterteilt.
- Allgemeinde Bestimmungen, Allgemeine Rechte und Pflichten, Personalbe-
urteilung und Förderung sowie Personalentwicklung
- Lohn- und Arbeitszeitmodell, Zuständigkeiten, Rechtsschutz
- Vollzug und Schlussbestimmungen
Die PV hat die Möglichkeit zu jedem Paket Stellung zu nehmen. Die Fachabteilungen haben dann erst bei der Schlussversion die Möglichkeit Stellung zu nehmen.
Das erste Paket wurde im März vom Gemeinderat z.H. der parlamentarischen Kommission verabschiedet. Paket 2 wird im Sommer 2024 bearbeitet.
Diverses
- Dart-Turnier im Oktober 2023
- Jassabend im Februar 2024
- Hauptversammlung am 11. März 2024 mit rund 60 Teilnehmenden. Verabschiedung und Würdigung Kurt, Wahl von 3 neuen Vorstandsmitgliedern.

