Abstimmungs- und Wahlempfehlungen – ein Denkanstoss

Empfehlung personalfreundlicher Politiker/innen

Der Verband des Bündner Staatspersonals (VBS) hat anlässlich seiner Generalversammlung vom 24. April 2015 eine Statutenrevision beschlossen. Demzufolge kann der Vorstand neu bei Wahlen und Abstimmungen Empfehlungen abgeben, sofern dies im Interesse des Verbandes ist. Solche Empfehlungen erfordern jedoch die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Vorstandsmitglieder.

Ausgangspunkt für diese Statutenrevision waren zwei Entscheide des Bündner Grossen Rates. Dieser ist in der April-Session 2014 mit knappem Mehr nicht auf die Totalrevision des kantonalen Personalgesetzes eingetreten. Das neue Personalgesetz hätte nicht nur für das Staatspersonal in einzelnen Bereichen Verbesserungen gebracht, sondern überzeugte auch in formeller Hinsicht. Für Eintreten sprachen sich mehrheitlich die Fraktionen der BDP und SP aus, während eine Mehrheit der CVP-Fraktion und die beinahe geschlos-sene FDP-Fraktion sich gegen Eintreten auf die Vorlage aussprachen.

In der Juni-Session 2014 hat der Grosse Rat die Teilrevision des kantonalen Pensionskassengesetzes mit deutlichem Mehr angenommen. Für die Revision haben sich mehrheitlich die Fraktionen der BDP, CVP und SP ausgesprochen, während die FDP-Fraktion bei einem Personalgeschäft ein weiteres Mal im Abseits stand. Damit hat die FDP Verschlechterungen für das Staatspersonal im Pensionskassenbereich willentlich in Kauf genommen.

Das Nichteintreten auf die Totalrevision des Personalgesetzes und parlamentarische Vorstösse der FDP und SVP zeigen, dass die Löhne und Anstellungsbedingungen des Bündner Staatspersonals im Grossen Rat von rechter Seite zunehmend unter Druck geraten. Der Vorstand ist entschlossen, dieser Entwicklung mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten. Daher hat er der Ge-neralversammlung die eingangs erwähnte Statutenrevision unterbreitet.

Die vorstehenden Ausführungen zeigen aber auch, dass es im Bündner Grossen Rat auch personalfreundliche Parteien und Parlamentsmitglieder gibt. Es ist daher ein Gebot der Fairness, diese Parteien und Mitglieder des Grossen Rates zu unterstützen.

Der VBS wird auch in Zukunft konfessionell und parteipolitisch unabhängig bleiben. Dies darf jedoch nicht ausschliessen, dass der VBS ihm nahestehende Parteien oder Mitglieder des Grossen Rates bei Wahlen unterstützt. Gleiches gilt für Abstimmungen über Personalgeschäfte sowie sozial- und familienpolitische Vorlagen. Bei der Statutenrevision geht es darum, die Interessen des Staatspersonals mit unserer Stimmkraft wirksamer wahrzunehmen. Ich bin überzeugt, dass uns das gelingen wird. Ich würde mich freuen, wenn weitere Mitgliederverbände von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) diesen Weg einschlagen würden. In diesem Sinn hoffe ich, dass mein Denkanstoss auf fruchtbaren Boden fällt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.