KASPV warnt vor Folgen der Verwaltungsbremse

Die KASPV übt deutliche Kritik an der Annahme der sogenannten Verwaltungsbremse durch die rechtsbürgerliche Mehrheit im Grossen Rat. Aus Sicht des Verbands sendet dieser Entscheid sowohl gegenüber den Mitarbeitenden des Kantons als auch gegenüber der Bevölkerung das falsche Signal.

Die Motion sieht vor, dass das Wachstum des Personalbestands der kantonalen Verwaltung künftig an das Bevölkerungswachstum gekoppelt und politisch gesteuert wird. Was oberflächlich betrachtet nach mehr Effizienz klingt, stellt für die KASPV jedoch eine starre Begrenzung des Personals dar. Der Verband befürchtet, dass dadurch die Leistungs- und Handlungsfähigkeit des Kantons geschwächt wird.

Stefan Dietrich, Präsident der KASPV, erklärt dazu: «Die rechtsbürgerliche Mehrheit beschliesst eine Verwaltungsbremse, obwohl der Aargau bereits heute eine sehr schlanke Verwaltung hat. Das ist reine Symbolpolitik auf Kosten der Mitarbeitenden.» Besonders kritisch beurteilt die KASPV, dass die Motion trotz der klaren Ablehnung durch den Regierungsrat angenommen wurde. Dieser bezeichnete die Vorlage als unnötig und zugleich als problematisch.

In seiner Stellungnahme weist der Regierungsrat darauf hin, dass die Zahl der ordentlichen Stellen in der kantonalen Verwaltung zwischen 2014 und 2024 lediglich um 7,5 Prozent angestiegen ist, während die Bevölkerung im gleichen Zeitraum um 14,1 Prozent gewachsen ist. Von einem übermässigen Ausbau des Personalbestands könne daher keine Rede sein. Im Gegenteil: Der Kanton Aargau verfüge bereits heute über eine sehr schlank organisierte Verwaltung.

Zudem entwickeln sich die Aufgaben des Kantons nicht automatisch parallel zur Bevölkerungszahl. Bereiche wie neue Vorgaben des Bundes, komplexere Verwaltungsverfahren, organisierte Kriminalität, Digitalisierung, Cybersicherheit, der Asylbereich, die Justiz, der Strafvollzug sowie die Polizeiarbeit führen zu zusätzlichem Personalbedarf, der sich nicht mit einer starren Quote erfassen lasse. Stefan Dietrich betont dazu: «Wer mehr Sicherheit, raschere Verfahren und einen funktionierenden Service public fordert, kann nicht gleichzeitig beim Personal einen Deckel setzen. Das schwächt den Kanton und gefährdet die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen.»

Für die KASPV ist eine funktionierende Verwaltung kein Luxus, sondern eine zentrale Voraussetzung für Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit, verlässliche Abläufe, gute Dienstleistungen und einen starken Wirtschaftsstandort Aargau. Wer die Verwaltung pauschal ausbremse, treffe letztlich nicht eine abstrakte Bürokratie, sondern direkt die Bevölkerung, die Gemeinden, die Wirtschaft sowie die Mitarbeitenden, die täglich dafür sorgen, dass der Kanton funktioniert.

Die KASPV fordert deshalb, dass der weitere Gesetzgebungsprozess sorgfältig, transparent und unter Einbezug der Personalverbände durchgeführt wird. Insbesondere sicherheitsrelevante Aufgaben, rechtlich vorgeschriebene Anforderungen sowie zusätzlicher Personalbedarf aufgrund neuer Aufgaben müssten zwingend berücksichtigt werden. Der Verband warnt davor, dass sich der Kanton durch eine ideologisch motivierte Personalformel selbst schwächen könnte.

Fabio Iseini, Geschäftsführer der KASPV, erklärt abschliessend: «Eine Verwaltungsbremse darf nicht zu einer Personalbremse werden. Die KASPV wird sich im weiteren Prozess dafür einsetzen, dass Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und qualitativ gute öffentliche Dienstleistungen nicht gefährdet werden.»

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Neubesetzung Präsidium KASPV

Die Delegiertenversammlung der Konferenz der Aargauischen Staatspersonalverbände (KASPV) hat Stefan Dietrich zum neuen Präsidenten gewählt. Er übernimmt das Amt von Marco Hardmeier.
Stefan Dietrich ist Grossrat des Kantons Aargau sowie Lehrer und bringt langjährige politische Erfahrung mit. Unter anderem war er Co-Präsident der SP Aargau. Mit seiner politischen und beruflichen Erfahrung übernimmt er nun die Leitung der KASPV.




Aargauer Staatsangestellte enttäuscht über die Lohnbeschlüsse des Grossen Rates

Die Konferenz der Aargauischen Staatspersonalverbände (KASP), der auch der ASPV angehört, hat am 29. November 2022 eine Medienmitteilung zur Lohnrunde 2023 publiziert.

Die KASPV hat anlässlich des Sozialpartnergesprächs Ende Juni dem Regierungsrat eine erhöhte Lohnforderung übermittelt, um die Jahresteuerung für 2023 aufzufangen. Sowohl der Regierungsrat als auch heute der Grosse Rat sind der detailliert begründeten Forderung nicht gefolgt. Die KASPV zeigt sich dementsprechend und stellvertretend für sehr viele Staatsangestellte enttäuscht, da der Kanton lediglich einen Teil der Teuerung auszugleichen bereit ist. Unsere Kolleginnen und Kollegen im Kanton Zürich erhalten die volle Teuerung ausgeglichen.

Bei den Löhnen des Staatspersonals und der Lehrpersonen wurden in den vergangenen Jahren mehrfach Nullrunden durchgeführt, was zu einem spürbaren Lohnrückstand und zu Kaufkraftverlust führte. Begründet wurde dies mit verschiedenen Sparmassnahmen, der Coronakrise oder weil die Kantonsfinanzen zu pessimistisch budgetiert wurden. Bislang hat das Personal diese Entscheide immer solidarisch, wenn auch nicht euphorisch, mitgetragen. Nun regt sich jedoch Widerstand. Im Kanton Zürich hat der Regierungsrat am 29. September 2022 mitgeteilt, den kantonalen Angestellten für 2023 3,5 Prozent Lohnerhöhung im Sinne eines Teuerungsausgleichs zu sprechen. Es ist der KASPV nicht bekannt, dass die Teuerung im Kanton Aargau signifikant tiefer liegt.Die Teuerung steigt, Güter des täglichen Bedarfs kosten spürbar mehr und auch die Krankenkassenprämien steigen im Kanton Aargau um durchschnittlich knapp 6 Prozent. Von dieser Entwicklung betroffen sind nicht bloss Angestellte mit tiefen Einkommen – diese trifft es jedoch überdurchschnittlich stark.

Die KASPV hätte in der aktuellen Situation erwartet, dass der Grosse Rat eine Lohnerhöhung beantragt, welche mindestens den Ausgleich der gestiegenen Teuerung und auch die Lohnsystempflege berücksichtigt. Die KASPV hat als spürbaren Verhandlungsbeitrag das legitime Anliegen, die durch die Nullrunden der vergangenen Jahre eingefahrenen Lohnrückstände aufzuholen, für dieses Jahr ausgesetzt.

Dass der Grosse Rat seinen Angestellten nun nicht einmal die Jahresteuerung vollständig ausgleicht, ist enttäuschend und spricht nicht für eine besonders ausgeprägte Wertschätzung gegenüber den eigenen Angestellten – wobei selbst mit Wertschätzung alleine keine Milch an der Laden-
kasse gekauft werden könnte.

Die KASPV hätte sowohl von Regierungsrat als auch vom Grossen Rat erwartet, dass sie zu ihrem Wort stehen, für das Staatspersonal eine konkurrenzfähige und arbeitsmarktgerechte Lohnpolitik zu führen.




Nebenbeschäftigungsgesuch abgelehnt – Catherine Merkofer muss als Präsidentin des ASPV zurücktreten

Am 17. Oktober 2018 wurde Catherine Merkofer an der ausserordentlichen Generalversammlung des ASPV zur neuen Präsidentin gewählt. Nachdem Catherine Merkofer mehrere Jahre als Gerichtsschreiberin für den Kanton Aargau tätig war, wurde sie Ende 2021 als Oberrichterin gewählt und trat ihre neue Stelle per 1. Mai 2022 an. Dabei stellte sie auch ein Gesuch für ihre Nebenbeschäftigung als Präsidentin des ASPV. Dieses wurde von der Justizleitung des Kantons Aargau abgelehnt. Catherine Merkofer musste somit per Ende August 2022 von ihrer Funktion als Präsidentin des ASPV zurücktreten.

Die Haltung der Justizleitung, wonach das Amt als Oberrichterin nicht mit der Tätigkeit als Präsidentin des ASPV vereinbar sei, überzeugt den ASPV nicht. Der ASPV ist parteipolitisch unabhängig und konfessionell neutral. Er wahrt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder, fördert die Solidarität innerhalb des Personals und unterstützt Bestrebungen, welche die soziale Stellung des Personals stärken und die Weiterbildung der Mitglieder zum Ziel haben (Art. 1 und 2 Statuten ASPV).

Das Engagement als ASPV-Präsidentin zeugt somit von Interesse an personalpolitischen Fragen und dem Willen, zu Gunsten aller Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung für faire, zeitgemässe und gerechte Arbeitsbedingungen einzutreten. Der ASPV bezieht Stellung zu aktuellen personalpolitischen Fragen und führt mit der Arbeitgeberseite einen Dialog, ohne extrem aufzutreten. Ebenso wenig besteht eine Interessenkollision im Hinblick auf die richterliche Unabhängigkeit und in Bezug auf einzelne Führungsaufgaben. Der ASPV wurde in der Vergangenheit denn auch mehrfach durch Oberrichter präsidiert, was nie zu irgendwelchen Problemen geführt hat.

Der ASPV bedankt sich ganz herzlich bei Catherine Merkofer für ihr grosses Engagement. Sie hat den Verband mit viel Herzblut und Leidenschaft geführt. Die Zeit war geprägt von vielen Herausforderungen, mit welchen das Aargauer Staatspersonal in den vergangenen Jahren zu kämpfen hatte. Der ASPV hofft, dass Catherine Merkofer weiterhin als Vorstandsmitglied im Verband tätig sein kann.

Der ASPV ist nun gezwungenermassen auf der Suche nach einer neuen Präsidentin oder einem neuen Präsidenten. Interessierte können sich gerne beim ASPV melden. In der Zwischenzeit wird der Verband wie bereits 2018 durch den aktuellen Vizepräsidenten Severin Frei ad interim geführt.




Kommentar zum Entscheid des Obergerichts

Der Entscheid des Obergerichts überzeugt nicht. Er schafft ein unangenehmes Präjudiz und bricht mit alten Traditionen.

Zunächst gilt verfassungsrechtlich: Richterinnen und Richter können sich auf die Freiheit der Meinungsäusserung berufen, es ist ihnen selbstverständlich erlaubt, sich zu allen möglichen gesellschaftlichen Themen zu äussern, sie müssen darauf achten, dass durch politische Äusserungen nicht Zweifel an ihrer Unabhängigkeit entstehen. Das wäre es dann auch schon.

Der ASPV ist parteipolitisch nicht gefärbt, unabhängig und auch konfessionell neutral. Er wahrt lediglich die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder, fördert die Solidarität innerhalb des Personals, unterstützt Bestrebungen, welche die soziale Stellung des Personals stärken, und er bemüht sich um Weiterbildung. Durchaus edle Vorsätze. Offenbar nicht für das Obergericht.

Wo genau möchte man denn die Interessenkollision sehen? Die bisherige ASPV-Präsidentin ist nicht Richterin am Verwaltungsgericht, wo personalrechtliche Entscheide getroffen werden. Sie ist in völlig anderen Rechtsgebieten tätig. Ebenso wenig dürfte ein Hindernis darin liegen, dass einer Oberrichterin Arbeitgeberfunktionen zukämen. Das ist nicht der Fall. Es gibt kaum eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter im Kanton, dem weniger Arbeitgeberfunktionen zukommen als einem Oberrichter oder einer Oberrichterin. Sie haben faktisch keine Untergebenen und die Führung des Gerichts erfolgt durch die Geschäftsleitung.

Der Entscheid ist damit unzutreffend. Anders gesagt: Was hätte eine solche Praxis denn für Auswirkungen? Sie würde dazu führen, dass nur noch externe dritte Personalverbände präsidieren können. Das ist nicht sinnvoll.

Diese Einstellung ist leider kein Einzelfall. Zurzeit versucht die Stadt Biel, bei der ein gröberer Rückbau beim Personal bevorsteht, sämtliche Mitarbeitende als Interessenvertreter von den Verhandlungen über einen Sozialplan auszuschliessen. Dies mit der Begründung, die Mitarbeitenden könnten nicht ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertreten. Weshalb das so sein soll, ist unklar, dass die Verfassung aber genau das Gegenteil sagt, das ist klar.

Urs Stauffer,
Präsident Öffentliches Personal Schweiz




Anhörungsvorlage «Sicherung der beruflichen Vorsorge»

Die berufliche Vorsorge, insbesondere auch die des Aargauer Staatspersonals, ist seit Jahren unter Druck. Der ASPV hat sich in der Vergangenheit mehrfach kritisch dazu geäussert. Nun scheint zumindest etwas Bewegung in die Sache zu kommen. Auch der Regierungsrat sieht nun in vier Bereichen Handlungsbedarf und schlägt daher Anpassungen vor.

Der Kanton Aargau hat dazu folgendes auf seiner Webpage geschrieben: «Die steigende Lebenserwartung und die schwierige Lage an den Kapitalmärkten erhöhen den Reformdruck auf die berufliche Vorsorge. Dies führt generell zu sinkenden Umwandlungssätzen und damit zu tieferen Renten. So gab auch die Aargauische Pensionskasse (APK) 2020 die erneute Senkung des Umwandlungssatzes von 5,3% auf 5,0% bekannt. Ziel der Vorlage ist es, ein übermässiges Absinken der Renten zu verhindern. Zudem sollen im Pensionskassendekret neu Massnahmen bei Unterdeckung definiert werden. Weiter sollen der Nachvollzug und die Umsetzung von Bundesrecht erfolgen.

Kurzbeschrieb

Die erwähnten Schwierigkeiten in der beruflichen Vorsorge sowie spezifische Herausforderungen der APK haben den Regierungsrat bewogen, eine umfassende Auslegeordnung vorzunehmen. Der Regierungsrat sieht auf Basis dieser Prüfung in vier Bereichen Handlungsbedarf und schlägt daher folgende Anpassungen vor.

Abfederungsmassnahmen mit Leistungsziel 60%

Als Folge der Senkungen des Umwandlungssatzes durch den Vorstand der APK reduziert sich das planmässige Leistungsniveau von 65% (2018) auf neu 55% (ab 2024) des versicherten Lohnes. Damit wird das aus der Bundesverfassung abgeleitete Vorsorgeziel von 60% aus 1. und 2. Säule im Durchschnitt nicht mehr erreicht. Der Regierungsrat möchte diese Absenkung im Vorsorgeplan des Kantons abfedern und schlägt verschiedene Massnahmen vor. So ist neu ein planmässiges Leistungsziel von 60% des versicherten Lohns vorgesehen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Sparbeiträge anteilsmässig erhöht werden. Weiter schlägt der Regierungsrat eine Einmaleinlage für Personen 50+ sowie eine Anpassung des Koordinationsabzugs vor. Mit Letzterem sollen auch sozialpolitische Ziele verfolgt und Angestellte mit tiefen Löhnen besser versichert werden.

Definierung der Eckwerte für Massnahmen bei Unterdeckung

Im Falle einer Unterdeckung verpflichtet das BVG die Vorsorgeeinrichtungen, Massnahmen zu deren Behebung zu ergreifen. Das bis anhin gültige Sanierungskonzept der APK zielte einseitig auf Minderverzinsungen zulasten der Versicherten ab. Auf Empfehlung der Expertin für die berufliche Vorsorge möchte der Vorstand das Konzept überarbeiten. Neu sollen die Grundzüge der Sanierungsmassnahmen im Pensionskassendekret festgehalten werden, was die Planungssicherheit für den Kanton erhöht. Neben der Erhebung von Sparbeiträgen soll das Instrument der Minderverzinsung gegenüber dem BVG-Mindestzinssatz als Massnahme festgelegt werden. Zurzeit liegt der Deckungsgrad der APK über 100 Prozent. Damit besteht kein Sanierungsbedarf.

Umsetzung Motion 20.123

Am 16. März 2021 überwies der Grosse Rat die Motion 20.123 und beauftragte den Regierungsrat, die in § 20 Abs. 5 des Pensionskassendekrets definierte zeitliche Befristung der Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) zur Absicherung der Wertschwankungsreserve von 20 Jahren aufzuheben. Die inzwischen festgestellte Bundesrechtswidrigkeit verhindert die Umsetzung von Motion 20.123, da die Massnahmen zeitlich zu befristen sind. Infolge der Überschreitung der ordentlichen Sanierungsdauer nach Bundesrecht sollen die Bestimmungen in § 20 Pensionskassendekret aufgehoben werden.

Weiterer rechtlicher Anpassungsbedarf infolge Weiterentwicklung, übergeordneter Vorgaben oder aufgrund veralteter Bestimmungen

Im Rahmen der Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen hat sich weiterer Handlungsbedarf im Pensionskassendekret herauskristallisiert. So wird vorgeschlagen, Detailregelungen im Bereich Risiko (Vorsorgeplan Kanton) sowie zur Wahl der Vertretung der Arbeitgebenden im Vorstand neu in den Reglementen der APK festzulegen. Zudem sind Bestimmungen im Organisationsgesetz und im Pensionskassendekret aufgrund veralteter oder im Widerspruch zu den geltenden bundesgesetzlichen Vorgaben stehenden Regelungen anzupassen. «Der Regierungsrat ist überzeugt, mit den vorgeschlagenen Massnahmen solide und moderne Rahmenbedingungen für die kantonale Pensionskasse zu schaffen, die Planungssicherheit für den Kanton zu erhöhen und damit die berufliche Vorsorge für die Versicherten künftig zu sichern.»

Weitere Details dazu wurden auf der Internetseite des Kantons aufgeschaltet.
 
Der ASPV steht bereits mit den anderen Personalverbänden im Austausch und wird nach kritischer Prüfung der Vorlage an der Anhörung seine Meinung kundtun. Nutzen auch Sie als Privatperson die Gelegenheit und nehmen ebenfalls an der Anhörung teil. Jede Meinung zählt! Die Anhörungsfrist läuft noch bis am 3. Juni 2022.



Lohnrunde 2022 – Lohnerhöhung von 0,5 Prozent

Die KASPV (Konferenz der Aargauischen Staatspersonalverbände), der auch der ASPV angehört, hat am 30. November 2021 eine Medienmitteilung zur Lohnrunde 2022 publiziert.

Medienmitteilung KASPV

Die Konferenz der Aargauer Staatspersonalverbände ist mit der vom Grossen Rat beschlossenen Lohnerhöhung von 0,5 Prozent angesichts der nach wie vor herausfordernden Lage zufrieden.

Der Kanton Aargau hat, dies wurde erst unlängst erneut bestätigt, eine der kostengünstigsten und schlanksten Staatsverwaltungen in der Schweiz. Die lohnmässigen Nullrunden und die weiteren Sparrunden der letzten Jahre haben beim Staatspersonal Spuren hinterlassen und einen spürbaren Nachholbedarf generiert. Zudem stieg die Teuerung im Jahr 2021 und hat dadurch die Kaufkraft vermindert. 2020 als erstem Pandemiejahr schloss der Kanton Aargau zudem mit einem verhältnismässig grossen Überschuss und einem guten Ergebnis ab. All diese Faktoren führen dazu, dass die KASPV die Lohnrunde 2022 verhalten zufrieden zur Kenntnis nimmt.

Rückstand vergrössert sich fortlaufend

Die KASPV beantragte für das Budget 2022 eine durchschnittliche prozentuale Erhöhung der Löhne von 2,0 Prozentpunkten plus Teuerung. Dies wäre ein Beitrag dazu gewesen, den ausgewiesenen, aufgelaufenen Rückstand mittelfristig Schritt für Schritt auszugleichen. Dass der Grosse Rat dem Antrag der Regierung nunmehr dieses Jahr folgte, entspricht zwar nicht den Wünschen der KASPV, ist aber angesichts der nach wie vor unsicheren Situation knapp zufriedenstellend. Mit dem heutigen Beschluss wird nun mindestens die Lohnsystempflege wieder teilweise ermöglicht. Ein Abbau des Lohnrückstands wird jedoch nicht vollzogen.

Noch im Jahr 2020 beantragte der Regierungsrat von sich aus eine Halbierung der vorgesehenen einprozentigen Lohnsummenerhöhung. Das Kantonsparlament strich dann Ende 2020 in der Budgetdebatte auch das verbleibende halbe Prozent. Die seinerzeitigen diffusen Begründungen in Richtung Symbolpolitik sowie die teilweise vermutlich fehlende Kenntnis der Funktionsmechanismen des aktuellen Lohnsystems führten 2021 zu einer weiteren Lohnreduktion: ca. 0,5% plus Mutationseffekt garantieren die Lohnsystempflege, mit mehr als 0,5% können Rückstände aus den vergangenen Jahren aufgeholt werden, mit weniger als 0,5% resultiert ein Abbau.

Die KASPV wünscht sich, dass die (beantragten) Lohnbeschlüsse von Regierung und kantonalem Parlament nach Spar- und Krisenjahren nunmehr einer guten Personalpolitik folgen. Der Aargau muss als Arbeitgeber an Attraktivität gewinnen und will die Herausforderungen der nächsten Jahre mit gutem, weiterhin motiviertem Personal anpacken. Die KASPV akzeptiert die ausserordentliche Lage und das Staatspersonal trägt seit Ausbruch der Pandemie seinen Teil bei. Viele der Mitglieder unserer Verbände sind in systemrelevanten Bereichen und Berufen tätig. Sie erwarten zu Recht, dass jetzt die immer grösser werdenden Lohnrückstände angegangen und abgebaut werden.




Schriftliche Generalversammlung auch im Jahr 2021

Mit der Absage der physischen Generalversammlung im Jahr 2020 war die Hoffnung gross, dass wir die ASPV-Mitglieder im Mai 2021 wieder zur Generalversammlung im Restaurant Schützen in Aarau begrüssen können.

Die vergangenen Monate haben uns aber gezeigt, dass eine Planung in der jetzigen Situation äusserst schwierig ist. Aufgrund der aktuellen Situation bleibt dem Vorstand des ASPV nichts anderes übrig, als die Generalversammlung auch 2021 schriftlich durchzuführen. Dies bedeutet für die ASPV-Mitglieder, dass sie ihre Rechte auch im Jahr 2021 mittels Stimmkarte ausschliesslich schriftlich (per Post) ausüben können. Die sogenannte Restversammlung, an welcher zwingend eine vorsitzende Person aus dem Vorstand, eine protokollführende Person/stimmenzählende Person und gegebenenfalls ein/eine RevisionsstellenvertreterIn teilnimmt, findet zwar wiederum statt, jedoch leider auch 2021 ohne physisches Teilnahmerecht der Mitglieder.

Der Versand der Traktandenliste und Anträge inklusive der entscheidrelevanten Unterlagen, Informationen und der Stimmkarte erfolgt voraussichtlich in der Kalenderwoche 23 (zweite Juni-Woche 2021). Die «Restversammlung» wird Ende Juli die eingegangenen Stimmen verifizieren und auszählen. Das dazu erstellte Protokoll sowie die Ergebnisse werden im Anschluss daran per ASPV-Newsletter elektronisch bekanntgegeben und auf der ASPV-Homepage publiziert.

Die Traktanden für die schriftliche Generalversammlung sehen wie folgt aus:

  • Protokoll der Restversammlung vom 29. Juli 2020
  • Jahresbericht 2020
  • Jahresrechnung 2020, Revisionsbericht
  • Budget 2021
  • Jahresbeiträge 2022
  • Gesamterneuerungswahlen (Präsidium, Vorstand und Revisoren)

Anträge für eine Anpassung der oben erwähnten Traktandenliste sowie zusätzliche Traktanden können bis spätestens am 18. Mai 2021 per E-Mail an info@aspv.ch oder per Post (Aargauer Staatspersonalverband, Frau Sarah Müller, Hofacker 367, 5044 Schlossrued) schriftlich eingereicht werden. Bitte achten Sie auf rechtzeitige Postaufgabe. Die Anträge müssen bis am 18. Mai 2021 beim ASPV eingegangen sein.

 

Nach dem Motto «die Hoffnung stirbt zuletzt» schauen wir positiv vorwärts und hoffen fest, unsere Mitglieder wieder persönlich an der Generalversammlung 2022 begrüssen zu können. Wir danken für Ihr Verständnis, und bleiben Sie gesund!




Generalversammlung vom 2. Mai 2019

Am Donnerstag, 2. Mai 2019, fand im Restaurant Schützen in Aarau die Generalversammlung des Aargauer Staatspersonalverbands (ASPV) statt. Es konnten über 70 Mitglieder begrüsst werden.

Der ASPV hat ein intensives und ereignisreiches Jahr hinter sich. Nach dem Rücktritt von Ruedi Hochuli als ASPV-Präsident wurde an der letztjährigen ordentlichen Generalversammlung vom 17. Mai 2018, gestützt auf einen Ordnungsantrag aufgrund einer umstrittenen Kandidatur, die Wahl eines neuen Präsidenten bzw. einer neuen Präsidentin verschoben. Der Wunsch nach einer neuen Kandidatin oder eines neuen Kandidaten wurde vom Vorstand aufgenommen. Dank der breiten Abstützung der Aufgaben konnte der ASPV in der Zwischenzeit auch ohne Präsident bzw. Präsidentin seine Tätigkeiten weiterführen. Anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung vom 17. Oktober 2018 wurde Catherine Merkofer zur neuen Präsidentin des ASPV gewählt.

Die Zusammenarbeit mit den Verbänden und der Personalkommission wurde mit dem Ziel, die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder noch besser zu wahren, intensiviert. Zwei Vorstandsmitglieder des ASPV sind in der Personalkommission des Kantons Aargaus vertreten. Der Austausch und die Zusammenarbeit mit der Personalkommission kann somit gewährleistet werden. Ebenfalls können so Anfragen besser triagiert und dadurch in geeigneterem Gefäss deponiert und vorgebracht werden. Auch ist der ASPV in der Konferenz Aargauischer Staatspersonal Verbände (KASPV) vertreten, welche die angeschlossenen Verbände und deren Mitglieder in den Sozialpartnergesprächen mit dem Regierungsrat vertritt. Im direkten Dialog mit Regierungsrat Dr. Dieth und HR Aargau können Forderungen erneut deponiert, Fragen geklärt, aber auch Rückmeldungen wie etwa über erfolgte Umsetzungen gegeben werden.

Der Kanton Aargau muss wieder auf Kurs kommen, damit er ein attraktiver Arbeitgeber ist, welcher seine qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin an Bord halten kann. Der ASPV hat entsprechende Forderungen gestellt – wichtig in diesem Zusammenhang natürlich die Forderung, dass endlich an die Lohnentwicklung des Personals gedacht wird und dass das positive Ergebnis der Staatsrechnung 2018 nun eine echte Lohnerhöhung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Folge haben muss.

Weiter verfolgt der ASPV gerade nach der Senkung des technischen Zinssatzes auch die Entwicklung der Aargauischen Pensionskasse (APK), sucht gemeinsam mit den anderen Verbänden den Dialog mit Vertretern der APK und der Regierung. Ein ASPV-Vorstandsmitglied setzt sich hierfür als Experte für APK-Fragen intensiv mit der Pensionskasse auseinander, sucht den Austausch mit der APK und engagiert sich im Interesse des Staatspersonals.

Vom ASPV wurden zudem verschiedene Vorstösse mit personalrechtlichem und politischem Inhalt unterstützt sowie die Umsetzung von positiven Massnahmen – wie zum Beispiel die Abwicklung der strukturellen Lohnerhöhungen – stellvertretend für das Staatspersonal begleitet. Der Austausch mit den Verbänden, der Personalkommission, aber auch den Sozialpartnern funktioniert.

Weiterhin kann der ASPV seinen Mitgliedern attraktive Dienstleistungen anbieten. Insbesondere die kostenlose Erstberatung durch Rechtsanwalt Dr. Michael Merker sowie die Vollkosten Rechtsschutzversicherung wurden im vergangenen Jahr äusserst rege genutzt.

Selbst wenn die Mitgliederzahlen glücklicherweise stabil im Bereich von etwas mehr als 1000 Mitgliedern liegen, braucht der ASPV als parteipolitisch unabhängiger und konfessionell neutraler Verband auf Dauer vor allem bei der Mitgliederentwicklung einen kräftigen Schub. Nur auf diese Weise kann der ASPV seine ihm zugedachte Rolle auch in Zukunft wirkungsvoll wahrnehmen. Doch dafür braucht der ASPV auch die Unterstützung seiner Mitglieder, denn gemeinsam wollen wir mehr erreichen!

Da 2019 kein Wahljahr ist, konnten die offiziellen Traktanden speditiv abgehandelt werden. Nach Erstattung des Berichts sowie der Rechnung 2018 konnte Susanne Widmer (15 Jahre Revisorin), Bernadette Reich (mehr als 10 Jahre Kassiererin) sowie Dominik Frei (5 Jahre Revisor) für ihre treuen und zuverlässigen Dienste für den ASPV herzlich gedankt werden. Bevor es zum geselligen Teil der Versammlung bei einem gemeinsamen Nachtessen überging, berichtete der Gastreferent Roy Ferrari unterhaltsam und kurzweilig von seiner täglichen Arbeit als Berufsinspektor beim Kanton Aargau.