Generalversammlung 2021 Ort: Wegen der Corona-Pandemie findet die 105. Generalversammlung auf dem Korrespondenzweg statt.

Bericht/Beschluss

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und der damit einhergehenden ungewissen Entwicklung hinsichtlich Zulässigkeit von Versammlungen, hat sich der Vorstand im Sinne der Planungssicherheit frühzeitig entschieden, in diesem Jahr die statutarischen Geschäfte auf dem Korrespondenzweg zu behandeln und auf einen entsprechenden Anlass vor Ort (z. B. durch Verschiebung der Generalversammlung auf den Herbst) zu verzichten. Grundlage dazu bietet die Covid-19-Verordnung 3 des Bundes, die das Parlament bis Ende 2021 verlängert hat. Sie erlaubt, Versammlungen auf schriftlichem Weg durchzuführen und sichert so das Mitbestimmungsrecht der Mitglieder.

Die Mitglieder haben dementsprechend verschiedene Unterlagen zu den einzelnen Traktanden im Sinne von Art. 11 der Statuten per Post (Passivmitglieder) bzw. per Mail (Aktivmitglieder) erhalten. Ebenfalls haben die Aktivmitglieder ein Abstimmungsformular für die Geschäfte zur Beschlussfassung erhalten, welches im Vier-Augen-Prinzip ausgewertet wurde.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass in Anlehnung an Art. 5 der Verbandsstatuten eine Stimmberechtigung nur Aktivmitgliedern zusteht, während Passivmitgliedern eine beratende Stimme zukommt.
Die Ehrengäste, welche in den Vorjahren eingeladen wurden, wurden ebenfalls darüber informiert, dass die Generalversammlung dieses Jahr wegen der Corona-Pandemie auf dem Korrespondenzweg stattfindet.

Traktanden

Traktandenliste:

  1. Protokoll der Generalversammlung vom 17. September 2020
  2. Jahresbericht des Vorstandes
  3. Kassa- und Revisorenbericht
  4. Festsetzung Mitgliederbeiträge 2021 und 2022
  5. Anträge der Mitglieder gemäss Art. 11 lit. d Statuten
  6. Abstimmungsresultate Generalversammlung 2021

1. Protokoll der Generalversammlung vom 17. September 2020

Das Protokoll der letzten GV wurde von Judith Isenegger Niederberger verfasst und ist im ZV-Info sowie im Intranet publiziert worden. Das Protokoll wurde mit der schriftlichen Abstimmung einstimmig genehmigt.

2. Jahresbericht des Vorstandes

Der Jahresbericht des Präsidenten Peter Hofstetter wird in der ZV Info Nr. 9 vom 13. September 2021 und auch im Intranet der Stadt Luzern publiziert. Der Jahresbericht wird einstimmig genehmigt.

3. Kassa- und Revisorenbericht

Corona hat im Jahr 2020 die ganze Welt auf den Kopf gestellt und viele Dinge haben sich anders entwickelt als in den vergangenen Jahren. Dies trifft auch auf die Rechnung 2020 zu. Sie schliesst mit einem Mehrertrag von Fr. 7202.05 ab. Budgetiert war ein Mehrertrag von Fr. 500.–. Die Begründung für dieses Ergebnis liegt auf der Hand. Leider konnten wir im letzten Jahr keine Mitgliederanlässe durchführen und auch die Kosten für die Generalversammlung waren tiefer, weil wir weniger Teilnehmer hatten. Dem Vorstand ist es aber ein grosses Anliegen, dass wir «die versäumten Anlässe» nachholen werden.

Das Vermögen betrug per 31.12.2020 Fr. 34 314.69.

Die Rechnung 2020 wurde von den beiden Revisoren Katja Coray und Theo Lamberts geprüft und gemäss Statuten für richtig befunden. Der Revisorenbericht wurde den Mitgliedern zusammen mit der Rechnung 2020 und dem Budget 2021 auf dem
Korrespondenzweg ebenfalls zugestellt.

Die Jahresrechnung 2020 wurde einstimmig genehmigt. Ebenfalls einstimmig genehmigt wurde der Antrag der Revisoren auf Entlastung des Vorstandes.

4. Festsetzung Mitgliederbeiträge 2021 und 2022

Mit der Einladung zur Generalversammlung werden die Mitglieder gebeten, den jährlichen Mitgliederbeitrag zu überweisen. Dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Höhe des Beitrages an der Generalversammlung beschlossen werden muss. Der Vorstand hat beschlossen, dieses Prozedere zu ändern. In Zukunft soll die Generalversammlung den Mitgliederbeitrag des folgenden Jahres beschliessen. In Folge dieser Praxisänderung muss im Jahr 2021 über die Mitgliederbeiträge 2021 und 2022 beschlossen werden. Ab 2022 wird dann der Beschluss jeweils für das Folgejahr gelten. Mit dieser Änderung können die Mitgliederbeiträge im Frühjahr in Rechnung gestellt werden.

Die Mitgliederbeiträge für die Jahre 2021 und 2022 pro Jahr Fr. 40.– für Aktive und Fr. 20.– für Passive werden einstimmig beschlossen.

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