Ordentliche Mitgliederversammlung 2020 auf dem Schriftweg
Die ordentliche Mitgliederversammlung 2020 des Baselstädtischen Angestellten-Verbandes (BAV) wurde gestützt auf die vom Bundesrat erlassene Sonderregelung für Versammlungen von Gesellschaften (Art. 27 Covid-19-Verordnung 3) auf schriftlichem Weg durchgeführt. Die Abstimmung ergab, dass sämtliche Anträge des Vorstandes mit grosser Mehrheit angenommen wurden.
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie hat der BAV-Vorstand Ende März 2020 auf der Homepage des BAV und in der ZV Info über die Verschiebung der ursprünglich auf den 28. Mai 2020 terminierten ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 (auf ein noch nicht näher bestimmtes Datum im Spätsommer 2020) informiert. Bereits im Sommer 2020 erschien es als nahezu ausgeschlossen, dass im Jahr 2020 eine Mitgliederversammlung im gewohnten Rahmen durchgeführt werden kann.
Aus diesem Grund hat der Vorstand des BAV anlässlich der Vorstandssitzung vom 25. Juni 2020 einstimmig beschlossen, dass die ordentliche Mitgliederversammlung 2020, gestützt auf die vom Bundesrat erlassene Sonderregelung für Versammlungen von Gesellschaften (Art. 27 Covid-19-Verordnung 3), auf schriftlichem Weg durchgeführt wird. Darüber hat der Vorstand in der September-Ausgabe der ZV Info sowie auf der BAV-Homepage informiert.
Die vom Vorstand getroffene Anordnung bedeutet, dass die BAV-Mitglieder ihre Mitgliedschaftsrechte im Jahr 2020 ausschliesslich schriftlich – mittels Stimmzettel – ausüben konnten. Eine sogenannte «Restversammlung», an welcher zwingend eine vorsitzende Person aus dem Vorstand und eine protokollführende/stimmenzählende Person teilnehmen, hatte zwar weiterhin stattzufinden, jedoch aufgrund der massgeblichen Bestimmungen der Covid-19-Verordnung 3 ohne physisches Teilnahmerecht der Mitglieder.
Am 7. Dezember 2020 hat der Vorstand den Mitgliedern die Traktandenliste samt Anträgen und Bemerkungen des Vorstandes, den Jahresbericht 2019 sowie die weiteren relevanten Unterlagen per A-Post zugesendet und sie dazu eingeladen, ihre Stimme mit ebenfalls beiliegendem Stimmzettel bis spätestens 21. Dezember 2020 abzugeben.
Die vorerwähnte «Restversammlung», an welcher BAV-Präsident Dr. Gregor Thomi als vorsitzende Person und Sekretär Steven Hürlimann als Protokollführer und Stimmenzähler teilnahmen, fand am 23. Dezember 2020 statt. Der Sekretär hat die fristgerecht eingegangenen Stimmzettel ausgezählt und die abgegebenen Stimmen validiert. Bis und mit 21. Dezember 2020 sind insgesamt 175 Stimmzettel beim BAV-Sekretariat eingegangen; es haben somit 175 BAV-Mitglieder ihr Stimmrecht fristgerecht wahrgenommen.
Die erst nach dem 21. Dezember 2020 beim BAV-Sekretariat eingegangenen Stimmen wurden nicht berücksichtigt. Seitens der Mitglieder sind weder eigene Anträge noch Gegenanträge beim Vorstand eingegangen. Gemäss Art. 11 der Statuten des BAV ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig, welches auch die Zahl der anwesenden Mitglieder sei, sofern die Statuten nicht etwas anderes vorsehen. Massgebend ist das relative Mehr. Ergibt sich Stimmengleichheit, so entscheidet bei Wahlen das Los und bei Abstimmungen der Stichentscheid des Präsidenten.
Wie der Präsident anlässlich der «Restversammlung» vom 23. Dezember 2020 feststellte, wurden sämtliche Anträge des Vorstandes mit grosser Mehrheit angenommen. Die schriftliche Abstimmung ergab folgende Beschlüsse der Mitgliederversammlung:
Das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2019, der Jahresbericht 2019 sowie die Jahresrechnung 2019 wurden genehmigt und dem Vorstand wurde Décharge erteilt. Der Jahresverlust 2019 wurde auf die neue Rechnung vorgetragen. Ebenfalls genehmigt wurde das Budget 2020. Der Mitgliederbeitrag wird auch für das Jahr 2021 unverändert bei Fr. 160.– für Aktive und Fr. 80.– für Pensionierte und Lehrlinge belassen.
Die laufende Amtsperiode des Vorstands und des Beirats des BAV dauert noch bis zur Mitgliederversammlung 2022. Neu in den Vorstand gewählt wurde Frau Sandra Haas. Sandra Haas ist seit rund acht Jahren im Universitätsspital Basel als Leiterin der Abteilung Leistungserfassung/Finanzen tätig und seit über sechs Jahren Mitglied im BAV. Damit umfasst der Vorstand des BAV aktuell folgende zehn Mitglieder:
| Dr. Gregor Thomi | Präsident |
| Andreas Reyes | Vizepräsident |
| Sandra Haas | Kassierin/Ressort Finanzen |
| Steven Hürlimann | Sekretär |
| Dr. Markus Dürrenberger | Ressort Versicherungen/ Ressort Universität |
| Christian Heim | Ressort Personalrecht |
| Werner Weisskopf | Ressort Public Relations/ Ressort Spitäler |
| Patrizia Bardelli | |
| Prof. Dr. Anne Eckert | |
| Haci Akgül |
Als zusätzliches Beiratsmitglied wurde Herr Michel Vogel gewählt. Michel Vogel ist seit rund 16 Jahren als Schulhauswart des Gymnasiums Kirschgarten tätig und seit knapp acht Jahren Mitglied im BAV. Nachdem Herr Florim Ferati Ende Juli 2020 seinen sofortigen Rücktritt aus dem Beirat erklärt hatte, umfasst der Beirat nun wieder vier Verbandsmitglieder, womit die in den Statuten vorgegebene Mindestanzahl wiederhergestellt ist. Der Beirat des BAV setzt sich neu wie folgt zusammen:
| Thomas Mohler | Präsident |
| Roger Chitvanni | |
| Michèle Runco | |
| Michel Vogel |
Als Rechnungsrevisoren für das Jahr 2020 wurden Herr Pascal Bornèque (bisher) und der ehemalige Sekretär des BAV, Dr. Georg Schürmann (bisher Ersatzrevisor), gewählt; als Ersatzrevisoren Herr Claudius Asche (bisher) und Herr Ralf Vogt (neu).
Die ordentliche Mitgliederversammlung 2021 des BAV ist auf Mittwoch, 30. Juni 2021, 18.00 Uhr terminiert. Der Vorstand hofft, dass die diesjährige Mitgliederversammlung wieder im gewohnten Rahmen stattfinden kann, andernfalls müsste erneut auf den Schriftweg ausgewichen werden. Für die übrigen BAV-Veranstaltungen, insbesondere auch für den Ausflug der Gruppe Pensionierte und den Pensionierten-Stamm, hat der Vorstand angesichts der aktuellen Situation, welche mit viel Ungewissheit verbunden ist, noch keine konkreten Termine festgesetzt.
MLaw Steven Hürlimann
Sekretär BAV, Advokat