Das Durchführen von Generalversammlungen in Zeiten des Coronavirus stellt für viele Personal- und andere Verbände im Kanton Schaffhausen eine Herausforderung dar.
Häufig steht in Statuten geschrieben, dass die Durchführung einmal jährlich stattfindet, so auch bei uns. In unseren Statuten wird überdies vorgeschrieben, dass die GV im ersten Halbjahr durchgeführt werden muss.
Nun ist jedoch seit Mitte März 2020 ein Versammlungsverbot vom Bundesrat verhängt worden und mehr als 5 Personen dürfen nicht zusammenstehen (-sitzen) und der Abstand von 2 Metern muss gewährleistet sein.

Aufgrund dieser Situation hat der Vorstand des SSV beschlossen, die ursprünglich auf den 20. März 2020 terminierte ordentliche Mitgliederversammlung abzusagen.

Wie müssen wir nun vorgehen, damit die Versammlung doch noch statutenkonform abgehalten werden kann? Kann die Rechnung für den Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr ausgestellt werden ohne die Abnahme der Jahresrechnung und des Budgets?
Fragen, welche die Vorstandsmitglieder der Verbände beschäftigen.

Natürlich besteht die Möglichkeit, die Versammlung zu verschieben. Wenn wichtige GV-Entscheide anstehen und die Mitglieder abstimmen müssen, ist ein ungewisser Aufschub jedoch keine Option. Da in der Regel die GV innerhalb des Verbandjahres stattfinden müssen, oder wie bei uns statutengemäss im ersten Halbjahr, können diese auch nicht endlos herausgeschoben werden. Der Bundesrat hat dieses Problem erkannt und ermöglicht es nun Gesellschaften – mit viertägiger Ankündigung –, eine GV mit Fernteilnahme durchzuführen.

Die Sondervorschriften laut Covid-19-Verordnung 2 beziehen sich auf Versammlungen sämtlicher Gesellschaften. Als Gesellschaften gelten neben den Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften und GmbH auch die Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, Vereine, Verbände und Genossenschaften.

Die Ankündigung muss spätestens vier Tage im Voraus erfolgen, und darin muss zudem beschrieben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte ausüben können. Die Ankündigung kann per Post oder auch elektronisch erfolgen.
Endlich Klarheit, was das weitere Vorgehen anbelangt. Die bestehende Traktandenliste wurde aktualisiert, das Datum haben wir 6 Arbeitstage im Voraus bekanntgegeben, ein informativer Text wurde verfasst, die Mitgliederliste kontrolliert und alles weitere veranlasst, damit wir über das Webling des Zentralverbandes Öffentliches Personal Schweiz die Mitglieder per E-Mail erreichen konnten. Jene, welche keine E-Mail-Angaben hinterlegt hatten, wurden brieflich zur Abstimmung eingeladen. Hier hat sich gezeigt, wie wichtig dieses Tool (Webling) für die Verbände des ZV sein kann. Erfreulich war auch, dass mit dem Rücksenden des Abstimmungsformulars, Worte und Zeilen des Dankes für den geleisteten Einsatz an den Vorstand gelangten.

An dieser Stelle geben wir den Dank an die Geschäftsleitung des ZV und Michael Merker weiter. Anfragen zum weiteren Vorgehen wurden uns schnell, sehr schnell beantwortet.
Alles Weitere, unter anderem Informationen zu dem gemeinsamen Anlass mit dem Personalverband der Stadt Schaffhausen im August 2020, ist auf der Homepage www.ssv-sh.ch einsehbar.
Hoffen wir alle, dass wir Geselligkeiten in (naher) Zukunft wieder geniessen können, und helfen denjenigen, die Unterstützung brauchen.

Die Solidarität in der Corona-Krise ist wichtiger denn je!

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