Vor mehr als einem Monat haben wir im ASPV-Newsletter über die Verschiebung der Generalversammlung des ASPV informiert. Auch wenn sich die Situation mittlerweile etwas stabilisiert hat, ist es leider aufgrund der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus nicht absehbar, wann es wieder möglich sein wird, mit grossen Gruppen eine Generalversammlung abzuhalten. Aus diesem Grund hat der Vorstand des ASPV beschlossen, die diesjährige ordentliche Generalversammlung gestützt auf die vom Bundesrat erlassene Sonderregelung für Versammlungen von Gesellschaften (Art. 6a COVID-19-Verordnung 2) auf dem schriftlichen Weg durchzuführen. Dies bedeutet für die ASPV-Mitglieder, dass sie ihre Rechte im Jahr 2020 mittels Stimmkarte ausschliesslich schriftlich (per Post) ausüben können. Eine sogenannte «Restversammlung», an welcher zwingend eine vorsitzende Person aus dem Vorstand, eine protokollführende Person/stimmenzählende Person und gegebenenfalls ein/eine RevisionsstellenvertreterIn teilnehmen, hat zwar weiterhin stattzufinden, jedoch leider ohne physisches Teilnahmerecht der Mitglieder.
Der Versand der definitiven Traktandenliste und Anträge inklusive der entscheidrelevanten Unterlagen, Informationen und der Stimmkarte erfolgt voraussichtlich in der Kalenderwoche 24 (zweite Juni-Woche 2020), sodass die «Restversammlung» im Juli die eingegangenen Stimmen verifizieren und auszählen kann. Das dazu erstellte Protokoll sowie die Ergebnisse werden im Anschluss daran per ASPV-Newsletter elektronisch bekanntgegeben und auf der ASPV-Homepage publiziert.
Die Traktanden für die schriftliche Generalversammlung sehen wie folgt aus:
- Protokoll der Generalversammlung vom 2. Mai 2019
- Jahresbericht 2019
- Jahresrechnung 2019, Revisionsbericht
- Budget 2020
- Jahresbeiträge 2021
- Statuten-Revision
Anträge für eine Anpassung der oben erwähnten Traktandenliste sowie zusätzliche Traktanden können von den ASPV-Mitgliedern bis spätestens am 19. Mai 2020 per E-Mail an info@aspv.ch oder per Post (Aargauer Staatspersonalverband, Frau Sarah Müller, Junkermattweg 16, 5040 Schöftland) schriftlich eingereicht werden. Bitte achten Sie auf rechtzeitige Postaufgabe. Die Anträge müssen bis am 19. Mai 2020 beim ASPV eingegangen sein.
Wir bedauern sehr, dass wir unsere diesjährige ordentliche Generalversammlung nicht wie jedes Jahr in geselliger Runde mit all unseren Mitgliedern durchführen können. In Wahrnehmung unserer Verantwortung dem Verband, aber nicht zuletzt auch unseren Mitgliedern gegenüber, sind wir jedoch überzeugt, in der aktuellen Situation die richtige Entscheidung getroffen zu haben.
Wir danken für Ihr Verständnis, und bleiben Sie gesund!
Der Vorstand