Köniz
Budget und Teuerungszulage ab 1. Januar 2019
Für 2019 wird kein Teuerungsausgleich ausgerichtet, da gegenüber der heute gültigen Basis von 161.9 noch eine kleine Minusteuerung besteht.
Für individuelle Beförderungen werden wie bisher 0,8 Lohnprozente eingesetzt. Für Weiterbildungen ist ein Betrag von rund
Fr. 295 000.– budgetiert.
Pensionskasse
2018 waren die Börsenerträge negativ. Der Deckungsgrad wird deshalb auf ca. 105% sinken. Das Kapital des aktiven Personals wird mit 1% verzinst. Infolge Senkung des Umwandlungssatzes von 5,8 auf 4,8 wird noch intensiv an einer guten Lösung für Abfederungsmassnahmen gearbeitet.
Diverses
- Im November 2018 haben wir zu Händen des Gemeinderates zur SP-Interpellation «Fachkräftemangel und demographische Entwicklung in de Verwaltung» Stellung genommen und eigene Vorschläge eingebracht (z.B. kein Abbau der bisherigen Zulagen, Weiterbeschäftigung über das ordentliche Pensionierungs-alter hinaus).
- Bereits jetzt beschäftigen sich Verwaltung und Gemeinderat mit dem Budget 2020. Eine Steuererhöhung ist eigentlich unumgänglich. Vorerst muss Köniz aber sparen. Eine erneute Aufgabenprüfung wurde vom Gemeinderat verordnet. Aus Sicht der Personalvereinigung hat es in den entsprechenden Vorschlägen einige Positionen, dessen Spareffekt äusserst gering, die negative Wirkung auf das Personal aber beträchtlich ist (Streichen von Fringe Benefits).
- Am 11.3.2019 fand die HV bei guter Beteiligung statt. Der Wintersporttag in der Lenk durfte bei schönstem Winterwetter über die Bühne gehen. Als nächstes stehen der Billard-Abend, das Fyrabe-Konzert und das Bouleturnier auf dem Programm.
Langenthal
Besoldung 2019/2020
Der Gemeinderat beschloss die folgenden Anpassungen für 2019:
- 0.5 % als Basisfaktor für die leistungsabhängige individuelle Gehaltserhöhung
- 0.86 % als Teuerungsausgleich
Die Forderung des Personalverbandes für 2020 lautet folgendermassen:
- (1.2 %) für individuelle, leistungsorientierte Gehaltsanpassung
- Voller Teuerungsausgleich
Überarbeitung der personalrechtlichen Grundlagen
Das Vernehmlassungsverfahren wurde Ende Januar 2019 abgeschlossen. Über den weiterführenden Fahrplan wurde noch nicht informiert. Das überarbeitete Reglement sollte jedoch per 01.01.2020 in Kraft treten.
Grosse Unterstützung erhielt der Personalverband im Vernehmlassungsverfahren von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) durch Herrn Dr. Merker.
Pensionskasse
Nach einem guten Anlagejahr 2017 haben sich die Schwankungen an den Finanzmärkten ab dem 1. Quartal 2018 verstärkt. Vor allem der Handelsstreit zwischen den USA und China und die Brexit-Verhandlungen zwischen Grossbritannien und der EU haben für Unsicherheit gesorgt. Entsprechend hat die Mehrzahl der Anlagekategorien das Jahr mit negativen Renditen abgeschlossen. In diesem schwierigen Umfeld sind auch die Pensionskassen mit negativen Renditen konfrontiert.
Für die Pensionskasse der Stadt Langenthal resultierte eine Anlagerendite von Minus 4.5%. Das negative Anlageergebnis sowie die Kosten für die Verzinsung der Altersguthaben und der Rentenkapitalien belasten den Deckungsgrad entsprechend.
Zum jetzigen Zeitpunkt (Februar 2019) gehen wir davon aus, dass unter Anwendung eines technischen Zinssatzes von 2.5% eine geringe Unterdeckung eintreten wird.
Der Stiftungsrat hat den definitiven Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben im Jahr 2018 auf 1.0 Prozent festgelegt. Das Altersguthaben der aktiven Versicherten für unterjährige Austritte, Vorsorgefälle und Pensionierungen wird im Jahr 2019 mit 1.0% verzinst. Der Zinssatz entspricht damit dem BVG-Mindestzinssatz. Der Stiftungsrat wird Ende 2019 definitiv über die Verzinsung der Altersguthaben der am
31. Dezember 2019 aktiven Versicherten entscheiden.