Die Mitgliederversammlung begann mit einem wie stets guten Nachtessen in der Mensa der Gewerbeschule Riethüsli.

Jürg Jakob begrüsst im Namen des Vorstandes die anwesenden Mitglieder sowie Neumitglieder, Peko Mitglieder und folgende Gäste:

  • Herr Stadtpräsident Thomas Scheitlin
  • Herr Urs Stauffer (Präsident Öffentliches Personal Schweiz [ZV])
  • Herr Gallus Hufenus, Präsident Stadtparlament
  • Frau Karin Winter-Dubs (Fraktionspräsidentin SVP)
  • Herr Benno Lindegger (Präsident Verband Staats- und Gemeindepersonal)
  • Herr Res Flückiger (Präsident der Kadervereinigung und der Verbändekonferenz )

Ehrenmitglieder:

  • Herr Manfred Stalf
  • Herr Eugen Fricker

Entschuldigt haben sich:

  • Herr Ernst Wälter, Leiter Personalamt
  • Frau Cornelia Bein (Ehrenmitglied)
  • Herr Daniel Kehl (Fraktionspräsident SP/Juso/PFG)
  • Herr Christian Aegerter (Stabschef Direktion Bildung und Freizeit)
  • Herr Andreas Bissegger (Stadtpolizei/Quartierpolizei)

Bedauerlicherweise war auch im Jahr 2017 wieder eine Anzahl von Todesfällen aktiver und passiver Mitglieder zu verzeichnen. Für alle Verstorbenen wurde kollektiv eine Schweigeminute abgehalten.

Im Anschluss überbrachten Stadtrat Thomas Scheitlin und Urs Stauffer den Verbandsmitgliedern die Grussworte der Stadtregierung und des Dachverbandes.
Es folgten die statutarischen Traktanden:

St. Galler Pensionskasse

Bereits anlässlich der Volksabstimmung zur Fusion und Verselbständigung der kantonalen Pensionskassen war klar, dass die bereitgestellten Gelder nicht ausreichen würden, eine Tatsache, die indes nie offen diskutiert wurde. Bereits per 01.01.2016 musste der technische Zinssatz von 3,5% auf 3% gesenkt werden (bei gleichzeitigem Wechsel von Perioden- zu Generationentafeln). Mit einer Einmaleinlage des Kantons von CHF 202,5 Mio. sollte die erste Sanierungsmassnahme finanziert werden. Die besagten CHF 202,5 Mio. wurden der SGPK in der Folge vorenthalten. Im Frühjahr 2017 entbrannte über jene «Spritze an die Pensionskasse» eine heftige Debatte zwischen Regierung und Finanzkommission, welche in der Presse breitgetreten wurde und das St. Galler Staatspersonal zu einer Demonstration auf dem Gallusplatz veranlasste. Mit Ballonen, Transparenten, Reden und Pfiffen machten ca. 3000 Staatsangestellte Druck auf den Kantonsrat. Im September 2017 beantragte die Finanzkommission dem Kantonsrat, eine freiwillige Einmaleinlage von CHF 128 Mio. vorzunehmen. Mit diesem Vorschlag sollten die Mitarbeitenden, gleich wie bei der Ausfinanzierung am 01.01.2014, zu einem Viertel an den Kosten beteiligt werden. Trotz Widerstand der Personalverbände-Konferenz bewilligte der Kantonsrat mit 81 gegen 30 Stimmen den Antrag der Finanzkommission, womit der Beschluss nun noch dem Volk vorgelegt werden muss. Ob das Volk diesen Entscheid noch einmal mitträgt, wird sich weisen.

Mit obiger Einmaleinlage nichts zu tun hat die vom Stiftungsrat eingeleitete Sanierung wegen Unterdeckung. Zu nachhaltigen Stabilisierung der SGPK hatte der Stiftungsrat nämlich beschlossen, per 01.01.2019 den technischen Zinssatz von 3 auf 2,5 % und den Umwandlungssatz im Rentenalter 65 von bislang 6,4 auf 5,2 % zu senken. Zur Abfederung der Renteneinbussen sollen die Jahrgänge 1970 und älter gestaffelte Einlagen ins Sparguthaben erhalten. Die dafür notwendigen Rückstellungen führten dazu, dass der Deckungsgrad der St. Galler Pensionskasse per 31.12.2016 auf 92.4 % absackte. Glücklicherweise gelang es der kantonalen Vorsorgeeinrichtung, im Jahr 2017 eine Rendite von 7,5 % zu erwirtschaften, was den Deckungsgrad wieder auf gut 97 % ansteigen liess. Damit kann von weiteren Sanierungsmassnahmen zwar (vorderhand) abgesehen werden und per März 2018 fällt der Ausfinanzierungsbeitrag der Aktivversicherten weg. Das Sparguthaben der Aktivversicherten durfte indes angesichts der Unterdeckung im Jahr 2017 nur mit dem BVB-Minimalzinssatz von 1 % verzinst werden. Zudem wird nach mehreren guten Börsenjahren nun eine Korrektur der überhöhten Aktienwerte stetig wahrscheinlicher. Die St. Galler Pensionskasse verfügt über keinerlei freie Mittel und Risikofähigkeit, um einen negativen Börsentrend auch nur ansatzmässig abzufedern.

Neues Lohnsystem (Nelo)

Wie die Stadt St. Gallen will auch der Kanton mit dem Projekt «Nelo» sein Lohnsystem anpassen. Bei der Umsetzung zeigte sich allerdings, dass entgegen der ursprünglichen Kommunikation keine Besitzstandswahrung gewährleistet ist. Der maximale Lohnanstieg sollte neu bei 85% des Lohnbandes enden. Der Bereich darüber wäre dem ausserordentlichen Leistungsbereich vorbehalten, was faktisch für einen Grossteil der Mitarbeitenden zu einer Kürzung des Lebenslohnes führte. Den Mitarbeitenden des Kantons sollen keine Erfahrungsjahre mehr angerechnet werden, was sie im Vergleich zu neu angestellten externen Personen massgeblich benachteiligt. Gemäss Übergangsbestimmungen sollen Löhne, die am 01.01.2019 über dem Lohnband für die massgebende Referenzfunktion liegen, drei Jahre später auf 100% des jeweiligen Lohnbands gesenkt werden, was einem Lohnabbau gleichkommt. Die Verbände gaben im Juni 2017 ihre Stellungnahme ab. Die Regierung hielt trotz massiver Kritik am neuen Lohnsystem weitgehend an den bereits getroffenen Beschlüssen fest. Nur die Limitierung des Lohnanstiegs wurde leicht auf 90% erhöht. Der erste Schritt zur Umsetzung erfolgte bereits zum 01.01.2018 durch Aussetzung des automatischen Stufenanstiegs und der Beförderungsregeln. Davon sind insbesondere die Polizei und die Gerichte betroffen, welche definierte Lohnlaufbahnen kannten. Per 01.01.2019 werden die neuen Lohnbänder und Referenzfunktionen definitiv eingeführt.

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