Das Lohnprojekt «Systempflege» wurde in einer ersten Phase umgesetzt. Dabei hat sich gezeigt, dass viele Mitarbeitende mit den neuen Zuordnungen nicht einverstanden sind und aus diesem Grund ein Einspracheverfahren eröffnet haben. Die entsprechenden Verfahren sind zeitintensiv und kommen nur schleppend voran. Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über den Stand der Dinge gegeben.

I. Systempflege – um was geht es?

Ziel des seit mehreren Jahren andauernden Projekts «Systempflege» war und ist eine Anpassung des Einreihungsplanes bzw. der Richtpositionen sowie der Modellumschreibungen an die aufgrund der neuen Ausbildungslandschaft entstandenen veränderten Verhältnisse. Dies kann Auswirkungen auf die Lohnklassen der einzelnen Funktionen haben.

Basis für die neue Einreihung bildet der Stellenbeschrieb der jeweiligen Funktion. Da zahlreiche Stellen- und Funktionsbeschreibungen zum Teil sehr veraltet waren und nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprachen, mussten diese zunächst überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht werden, was zwar grundsätzlich positiv zu werten ist, da damit alle Stellenbeschreibungen auf dem neusten Stand sind; nachteilig hat sich dies allerdings auf die Dauer des Verfahrens ausgewirkt.

II. Was bisher geschah

Nach intensiver Vorarbeit des Zentralen Personaldienstes (ZPD) bzw. der dortigen Abteilung Vergütungsmanagement hat der Regierungsrat sämtliche Stellen per 1. Februar 2015 eingereiht, wobei festzustellen war, dass sich für den Grossteil der Mitabreitenden nichts verändert hat und zahlreiche Funktionen in ihrer Lohnklasse unverändert geblieben sind.

Unbesehen dessen hat es neben diesen gleichbleibenden Lohnklassen und Höhereinreihungen auch Funktionen gegeben, die einer tieferen Lohnklasse zugeordnet wurden. Diese Funktionen bzw. die jeweils betroffenen StelleninhaberInnen hatten die Möglichkeit, eine Einsprache bei der eigens hiefür geschaffenen Überführungskommission einzureichen. Diese Kommission prüft den Sachverhalt und gibt anschliessend eine Empfehlung zu Handen des Regierungsrates ab, welcher über die Einsprache entscheidet.

Alleine das Sekretariat des BAV betreut über 100 Personen, welche mit der aufgrund der Systempflege erfolgten Einreihung nicht einverstanden sind. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist, dass die Einsprachebegründung an eine Frist von 30 bzw. maximal 60 Tage gebunden ist, die Behandlung durch die Überführungskommission bzw. das Vergütungsmanagement jedoch viel mehr Zeit in Anspruch nimmt und äusserst schleppend erfolgt. Grund hiefür ist gemäss Angaben des Zentralen Personaldienstes eine Überlastung des Vergütungsmanagements, welches aufgrund des Projektes Systempflege und zusammen mit dem Tagesgeschäft an die Grenzen der Kapazität gelangt.

Per Ende 2016 sind sämtliche Einsprachebegründungen eingereicht worden, Einspracheentscheide des Regierungsrates liegen bis heute jedoch nur vereinzelt vor. Das Sekretariat des BAV rechnet damit, dass im Laufe des Jahres 2017 die Mehrheit der Einspracheentscheide ergehen werden.

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