Jahresbericht 2016

Bei der Behandlung des Pakets «Altersvorsorge 2020» haben Ständerat und Nationalrat beschlossen, den BVG-Mindestumwandlungssatz schrittweise von 6.8 Prozent auf 6 Prozent zu senken. Dies soll jeweils in Schritten zu 0.2 Prozentpunkte pro Jahr erfolgen. In beiden Räten herrscht zudem Konsens, dass Ausgleichsmassnahmen notwendig sind, um das Rentenniveau zu halten. Strittig ist, welche Massnahmen zu treffen sind. Während der Ständerat ein Ausgleichskonzept beschlossen hat, das Massnahmen in der AHV und der 2. Säule vorsieht, will der Nationalrat Ausgleichsmassnahmen nur im BVG treffen. Welches der beiden Konzepte den Vorzug erhält, war Ende Berichtsjahr noch offen. Positiv ist immerhin, dass in beiden Räten eine Mehrheit Ausgleichs¬massnahmen für unabdingbar erachtet.

Eine zentrale Frage, die sich nach der Ablehnung der Initiative «AHV plus» noch pointierter stellt als bisher, ist noch offen. Dies betrifft die Frage, wie weit der Technische Zinssatz vom BVG-Mindestzinssatz abweichen darf oder soll. Dabei geht es um Umverteilungseffekte und die Solidarität zwischen den Generationen. Wenn sich das Zinsumfeld nicht erheblich ändert, werden die Pensionskassen weiterhin kaum in der Lage sein, mit vertretbaren Risiken im Anlagebereich die erforderlichen Min-destrenditen zu erzielen. Sparpotenzial besteht durch tiefe Verzinsung des Sparkapitals der Aktivversicherten und bzw. oder durch die Senkung des Technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes, zumindest wenn dieser kostenneutral sein soll. Dies bedeutet aber auch eine Senkung des Rentenniveaus.

Ehrlicherweise braucht es, wenn das Rentenniveau gehalten werden soll, nebst den Ausgleichsmassnahmen, wie sie in den Eidgenössischen Räten diskutiert werden, auch höhere Lohnbeiträge. Eine 3. Säule kann sich nämlich nicht jeder leisten. Und realistischerweise muss auch in der 2. Säule ein gewisses Mass an Umverteilungseffekten in Kauf genommen werden. Nicht zuletzt deshalb, weil der Rentenbezug attraktiver sein sollte als der Kapitalvorbezug. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Technische Zinssatz auf einem halbwegs attraktiven Niveau bleibt. Ist dies nicht mehr gegeben – es gibt in Fachkreisen Szenarien, die von einem Nullniveau des Technischen Zinssatzes ausgehen – dürfte der Kapitalbezug stark überhand nehmen, was zwangsläufig zu einem Chaos in der Altersfinanzierung führen würde.

Daraus ergeben sich folgende Schlüsse: In der Altersvorsorge gibt es kein Freibier. Und ohne einen gemeinsamen Willen und gemeinsame Anstrengungen beider Sozialpartner und ohne Generationensolidarität ist eine gesicherte Altersvorsorge nicht möglich.

Der VBS setzt alles daran, dass am strategischen Ziel der beruflichen Vorsorge, ein Einkommensniveau von 60 Prozent des letzten versicherten Lohns zu gewährleisten, festgehalten wird.

3. Abstimmungsvorlagen

Volksinitiative für eine faire Verkehrsfinanzierung

Der VBS hat die Volksinitiative für eine faire Verkehrsfinanzierung (Milchkuh-Initiative) abgelehnt. Auch bei Volk und Ständen fand diese Initiative am 5. Juni 2016 keine Zustimmung. Die Initiative wollte die gesamten drei Milliarden Franken, welche der Bund mit der Mineralölsteuer einnimmt, für die Strassenfinanzierung verwenden. Mit der Hälfte dieses Betrags werden Aufgaben wie Bildung und Forschung sowie Gesundheit und Landwirtschaft finanziert.

Eine Annahme der «Milchkuh-Initiative» hätte beim Bund unweigerlich zu weiteren Sparmassnahmen geführt. Der mit der Initiative verbundene Ausnahmenausfall von 1,5 Milliarden Franken hätte nämlich aufgrund der bereits angespannten Finanzlage des Bundes nicht anderweitig kompensiert werden können.

Der Standpunkt des VBS lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Schweiz braucht gute Strassen, aber nicht auf Kosten des Service Public.

Volksinitiative «Pro Service Public»

Ebenso abgelehnt hat der VBS die Initiative «Pro Service Public», welche ebenfalls am 5. Juni 2016 zur Abstimmung gelangte. Auch bei Volk und Ständen fand diese Initiative kein Gehör.
Die Initiative wollte, dass die staatsnahen Betriebe wie etwa die Post, die Swisscom und die SBB keinen Gewinn mehr erwirtschaften dürfen. Ebenso sollten andere Bereiche nicht mehr quersubventioniert werden. Das Verbot der Querfinanzierung hätte vor allem die Rand- und Bergregionen hart getroffen, weil der Service Public noch stärker abgebaut worden wäre. Die von der Initiative betroffenen staatsnahen Betriebe wären zudem in ihrer Innovationsfähigkeit stark eingeschränkt worden. Dies hätte für die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen in der Schweiz mittelfristig negative Auswirkungen gehabt. Die staatsnahen Betriebe müssen auch künftig Gewinne erzielen können, um Investitionen in neue Technologien wie etwa die Bereitstellung von Glasfasernetzen usw. zu tätigen.

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