Auch im Jahre 2016 war der BAV in den verschiedensten Bereichen des Anstellungsverhältnisses für das Staatspersonal des Kantons Basel-Stadt tätig. Neben den wiederum zahlreichen individuellen rechtlichen Anfragen, gehörte der neue Gesamtarbeitsvertrag für die Spitäler, das Lohnprojekt «Systempflege» sowie die Diskussionen und Verhandlungen zu den von der Regierung geplanten Abbaumassnahmen zu den Haupttätigkeitsgebieten des Verbandes.

I. Geplante Abbaumassnahmen

Anfang Februar 2015 hatte der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund Fr.70 Millionen verabschiedet. Rund Fr. 15 Millionen davon sollen die Staatsangestellten mittels verschiedener Sparmassnahmen beisteuern. Nach mehrmonatigen Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern wurde das ursprünglich geplante Abbaupaket reduziert und anfangs 2016 wie folgt beschlossen:

NBU-Prämie

Neu sollen die Staatsangestellten anstatt einem Drittel der Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung zwei Drittel selber tragen und der Arbeitgeber ein Drittel übernehmen. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Dienstaltersgeschenk

Die neue Regelung für das Dienstaltersgeschenk entspricht derjenigen, welche im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für die verselbständigten Spitäler festgelegt wurde und lautet wie folgt:

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter erhält nach 5 Dienstjahren 2.5 Tage, nach 10 und 15 Dienstjahren 5 Tage, nach 20 Dienstjahren 10 Tage, nach 25, 30 und 35 Dienstjahren 15 Tage sowie letztmals nach 40 Dienstjahren 20 Tage bezahlten Urlaub. Die Einzelheiten werden vom Regierungsrat auf dem Verordnungswege festgelegt, wobei auch vorgesehen werden kann, dass das Dienstaltersgeschenk in Form von Geld ausgerichtet werden kann. Im Sinne einer Übergangsregelung wurde sodann bestimmt, dass allen Mitarbeitenden, die vor Inkrafttreten, also vor dem 1. Januar 2017, angestellt wurden, das nächstfolgende Dienstjubiläum nach alter Regelung gewährt wird, sofern diese für sie vorteilhafter ist.

Mit diesen Kompromissvorschlägen, die im März 2016 vom Grossen Rat beschlossen worden sind, hat die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) dass Abbauvorhaben der Regierung bei den Anstellungsbedingungen des Staatspersonals deutlich reduziert. Für die in der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände zusammengeschlossenen Verbände war dieser Vorschlag der äusserste Kompromiss und es wurde beschlossen, von einem Referendum abzusehen.

II. Projekt Systempflege

Im Rahmen des Lohnprojektes «Systempflege» wurden bereits im Jahre 2015 die neuen Lohneinreihungen bekannt gegeben und zahlreiche Mitarbeitende haben von der Möglichkeit, eine anfechtbare Verfügung zu verlangen, Gebrauch gemacht. Zwischen Herbst 2015 bis Sommer 2016 sind die entsprechenden Verfügungen ergangen und es ist seither zu einigen Einspracheverfahren gekommen.

Aufgrund der Menge der Einsprachen und darauf jeweils folgenden Stellungnahme der Abteilung Vergütungsmanagement des Zentralen Personaldienstes (ZPD) ist die Bearbeitung stark in Verzug geraten und effektive Einspracheentschiede des Regierungsrates liegen per Ende 2016 nur in einigen wenigen Einzelfällen vor. Davon ausgehend, dass auch ein Teil der regierungsrätlichen Einspracheentscheide an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden, ist damit zu rechnen, dass sich die rechtskräftige Umsetzung der Systempflege für bestimmte Funktionen weiter in die Länge ziehen wird.

III. Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Spitäler

Die öffentlich-rechtlichen Spitäler USB; FPS und UPK wurden verselbständigt und nach einer Übergangsfrist von vier Jahren unterstehen die Mitarbeitenden seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr dem kantonalen Personalrecht. Deshalb musste mit den drei öffentlich-rechtlichen Spitälern in Basel-Stadt (Universitätsspital, Felix Platter-Spital und Universitäre Psychiatrische Kliniken) ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ausgehandelt werden, der per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt worden ist. Der GAV regelt die Anstellungsbedingungen, wie etwa der Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung bei Krankheit oder die Anzahl Ferientage. Der Lohn wird im GAV nur in den Grundzügen geregelt, Einzelheiten finden sich in den Reglementen der jeweiligen Spitäler. Gesamthaft kann gesagt werden, dass sich mit dem GAV für die Mitarbeitenden nicht sehr viel ändern wird und Vieles bleibt wie es war. Der BAV ist in den diversen Gremien der Spitäler hauptsächlich vertreten durch das Vorstandsmitglied Werner Weisskopf, stellvertretend übernimmt der Sekretär dieses Geschäft.

Das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) verfügt bereits seit mehreren Jahren über einen Kollektivvertrag. Im Zuge der Schaffung des neuen GAV’s für die drei vorgenannten Spitäler wurde der Kollektivvertrag des UKBB leicht angepasst. Die entsprechenden Neuerungen treten per 1. Januar 2017 in Kraft.

IV. Individueller Rechtsschutz

Wiederum rege genutzt worden ist der Rechtsschutz des BAV. Das Rechtsschutzreglement sieht vor, dass der Sekretär des BAV den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen unentgeltlich zur Verfügung steht. Soweit Verbandsmitglieder vom Verband im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. rechtliche Verbeiständung benötigen, wird diese den Verbandsmitgliedern vom Verbandssekretär gewährt, wobei der jeweilige Verbandssekretär auch als selbständiger Anwalt tätig ist und somit über das nötige Fachwissen verfügt.

Die häufigsten Themen im Jahre 2016 waren wiederum Anfragen zu:

  • Massnahmen des Arbeitgebers:
    Zahlreiche Mitglieder fragen beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einem schriftlichen Verweis oder einer Änderung des Aufgabengebietes betroffen sind.
  • Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
    Auch bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – ist regelmässig eine rechtliche Beratung angezeigt.
  • Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung:
    Das Projekt «Systempflege» wurde umgesetzt, woraus zahlreiche Anfragen und Beratungen resultierten (siehe dazu oben II).

Ebenfalls rege genutzt wird der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, beim Anwalt des Verbandes einmal pro Jahr eine unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten, nicht das Arbeitsverhältnis betreffende Angelegenheiten einzuholen. Im Zentrum stehen dabei Anfragen aus den Bereichen Familien-, Erbschafts- und Vertragsrecht.

V. Ausblick für das Jahr 2017

Bereits jetzt abzusehen ist, dass im kommenden Jahr das Projekt «Systempflege» die Verantwortlichen des BAV stark beanspruchen wird; bereits sind zahlreiche Einspracheverfahren hängig und werden vom Sekretariat des Verbandes betreut. Sodann hat der BAV mit den übrigen in der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände (AGSt) tätigen Verbände eine Unterschriftensammlung für die Reduktion der Wochenarbeitszeit von 42 auf 40 Stunden lanciert. Die Unterschriftensammlung ist derzeit in vollem Gange.

Dauerhaft beschäftigen wird den BAV die Umsetzung und Pflege des Gesamtarbeitsvertrages für die Spitäler inkl. dem UKBB. Auch bei der Universität Basel dürfte mit einigen Tätigkeiten verbandsseitig zu rechnen sein.

Zum Jahresende möchte sich das Sekretariat des BAV bei sämtlichen Mitgliedern für ihre Treue zum Verband bedanken und wünscht ihnen sowie sämtlichen Leserinnen und Lesern eine geruhsame Weihnachtszeit und alles Gute für das kommende Jahr.

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