An der Generalversammlung vom 15. Mai 2017 um 18 Uhr durfte der Präsident im Steinhof-Pflegeheim in Luzern 65 Teilnehmende begrüssen.
Anwesend
61 Mitglieder (inkl. Vorstand und Vertrauensleute, gemäss separater Präsenzliste) sowie als Gäste (4):
- Franziska Bitzi Staub, Stadträtin der Stadt Luzern
- Christian Bünter, Personalchef der Stadt Luzern
- Robert Bühler, Ehrenmitglied und ehemaliger Präsident SPVL
- Helga Christina Stalder, Geschäftsführerin des Luzerner Staatspersonalverband LSPV
Der Präsident des Stadtpersonalverbandes Luzern (SPVL), Peter Hofstetter, begrüsst die Anwesenden zur ordentlichen Generalversammlung.
Nach der speziellen Jubiläums-GV 2016 im Rathaus Luzern kehren wir wieder sozusagen zur Normalität zurück und halten unsere Jahresversammlung im üblichem Rahmen ab. Zu Gast sind wir heute erstmals im Pflegeheim Steinhof Luzern, dem neuen Wirkungsort unserer ehemaligen Mitarbeiterin und Vorstandsmitglied Andrea Denzlein; sie amtet hier seit zirka einem Jahr als Heimleiterin. Peter Hofstetter begrüsst herzlich Andrea Denzlein.
Andrea Denzlein freut sich als Hausherrin die Mitglieder des Stadtpersonalverbands in den Räumlichkeiten des Pflegeheims begrüssen zu dürfen. Andrea Denzlein ist als ehemalige Mitarbeiterin der Stadt Luzern nach wie vor Passivmitglied des Stadtpersonalverbands.
Peter Hofstetter heisst alle Anwesenden zur 101. GV unseres Verbandes herzlich willkommen und dankt für das Erscheinen. Speziell begrüsst Peter Hofstetter die folgenden Gäste:
- Stadträtin und Finanzdirektorin Franziska Bitzi Staub (erstmals unter uns, herzlich willkommen)
- Ehrenmitglied Robert Bühler
- Personalchef Stadt Luzern Christian Bünter
- Christina Stalder, LSPV
Es haben sich wie üblich zahlreiche Mitglieder für die heutige GV entschuldigt, darunter Ehrenpräsident Anton Merz und Daniel Burri, unser Ehrenmitglied André Zumthurm, Frau Sandra Wittich von Öffentliches Personal Schweiz (ZV), Markus Mehr, Präsident PVL und Hans Bucher, Vorstandmitglied SPVL.
Einige administrative Angaben: GV-Durchführung gemäss Statuten vom 12. Juni 1995.
Traktanden
Gemäss Art. 12 findet die GV in der ersten Jahreshälfte statt. Die Bekanntgabe der GV muss zwei Monate im Voraus erfolgen (siehe ZV Info März 2017). Die Einladung muss einen Monat im Voraus erfolgen. Die Einladungen wurden am 3. April 2017 versandt.
Über nicht traktandierte Geschäfte kann nicht Beschluss gefasst werden. Gemäss Art. 18 finden Wahlen und Abstimmungen durch einfaches Handmehr statt. Anträge seitens der Mitglieder und des Vorstandes sind keine eingegangen.
Peter Hofstetter fragt die Anwesenden, ob sie mit diesen formellen Angaben einverstanden sind. Es erhebt niemand Einsprache, so dass die Generalversammlung nach der Traktandenliste gemäss Einladung durchgeführt werden kann.