vom 4. April 2016, 17:30 Uhr im Hotel Kreuz, Zeughausgasse 41, 3011 Bern

3. Standespolitik

Der Präsident orientiert die Versammlung über den Stand der Verhandlungen zum geforderten Primatwechsel der Personalvorsorgekasse:

Noch mehr als im vergangenen Berichtsjahr war die Personalvorsorgekasse (PVK) das Hauptthema unserer Verbandstätigkeit. Wie an der letztjährigen Hauptversammlung bereits angekündigt, rückte der geforderte Primatwechsel aufgrund der politisch definierten Fristen sehr stark in den Fokus unserer Verbandsarbeit. Im März 2012 wurde im Stadtrat bekanntlich eine Motion erheblich erklärt die vom Gemeinderat verlangt bis am 31. März 2016 ein Reglement vorzulegen, welches den Wechsel vom Leistungs- in das Beitragsprimat der Personalvorsorgekasse vorsieht. Der Gemeinderat wurde somit beauftragt, zusammen mit den Sozialpartnern den Primatwechsel vorzubereiten. Damit wir in diese Verhandlungen mit dem Gemeinderat einsteigen konnten, haben wir uns erlaubt vorgängig einen Forderungskatalog zu erstellen. Diese Forderungen wurden am 18. November 2014 an einer gemeinsamen Mitgliederversammlung von vpod und PVSB beschlossen. Unsere Anliegen und Forderungen haben wir formuliert und dazu einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss erwirkt, welcher unsere Anliegen stützt. Dies bildete die Grundlage für unsere Debatten. Inhaltlich wurden folgende Forderungen festgehalten:

  • Wir gehen von den Bedingungen für Beiträge und Renten aus, die per 1.1. 2015 bei der PVK gelten.
  • Für uns muss ein Leistungsziel von 61.2% mit 63 auch im Beitragsprimat erreicht werden. Dies muss schriftlich und verbindlich festgeschrieben sein.
  • Bei einem Primatwechsel erscheint uns eine Ausfinanzierung auf 100% zum Zeitpunkt des Primatwechsels notwendig.
  • Die Wertschwankungsreserven von 21.9% müssen aufgebaut und zum Zeitpunkt des Primatwechsels gedeckt sein.
  • Übergangsgeneration sind alle Personen, die zum Zeitpunkt des Primawechsels in der Stadt Bern, bei Bernmobil, bei Energie Wasser Bern und den weiteren angeschlossenen Firmen, angestellt sind. Bei ihnen muss die Initialgutschrift aufgrund des Leistungsziels von 61,2 % mit 63 Jahren festgesetzt werden.
  • Die Risikoleistungen bleiben im Leistungsprimat.

Wir haben zudem immer klar formuliert, dass es für die Personalverbände nach der vom Stadtrat am 16. Oktober 2014 beschlossenen Ausfinanzierung grundsätzlich keine Änderungen am Reglement über die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern braucht.

Es sollte vorerst einmal abgewartet werden bis alle Massnahmen zu wirken beginnen, dies insbesondere weil die Übergangsfristen bis 2018 andauern.

Es entspricht jedoch auch unserem Grundsatz, auf Diskussionen einzutreten und den sozialpartnerschaftlichen Austausch zu pflegen. Darum haben wir im Jahr 2015 an vier internen Arbeitsgruppensitzungen mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern teilgenommen und unsere Anliegen eingebracht. Wir haben unser beabsichtigtes Vorgehen als Verband transparent aufgezeigt.

Von Anfang an war eine erneute Mitgliederversammlung PVSB / vpod geplant um dort den Mitgliederbeschluss zur Vernehmlassungsantwort demokratisch festzulegen.

Aufgrund der sehr guten Verhandlungsergebnisse sowie auch dadurch, dass unsere Forderungen im Vernehmlassungsentwurf alle eingehalten werden, konnten wir am 26.01.2016 mit einem fast einstimmigen Beschluss unsere Vernehmlassungsantwort verabschieden. Darin haben wir die folgenden Schwerpunkte nochmals beschrieben:

Der definierte Forderungskatalog zusammen mit dem Gemeinderatsbeschluss ist von zentraler Bedeutung und entscheidend für unsere Beurteilung des Resultates. Uns erscheint die aktuell vorliegende Totalrevision ausgewogen, die zukünftigen Risiken aller Beteiligten werden beachtet und der Ausfinanzierungsprozess bleibt ungestört. Für die Personalverbände ist es entscheidend, dass die vorliegende Revision als gesamtes Paket betrachtetet wird. Es ist jetzt ausgewogen und ist so für alle Beteiligten zu tragen. Würden beispielsweise nachträglich die beschlossenen Ausfinanzierungsmodalitäten verändert, müssten wir auf die sofortige Behebung der Unterdeckung und die Ausfinanzierung der Wertschwankungsreserven bestehen, was sehr hohe Kosten verursachen würde. Ein Primatwechsel darf nicht zu einer Verschlechterung des Rentenziels mit 63 Jahren führen und wir stimmen einer Veränderung nur zu, wenn der Verfassungsauftrag auf eine Weiterführung des bisherigen Lebensstandards auch – wie jetzt angedacht – für die tieferen Einkommen wieder erfüllt wird. Aufgrund des fast einstimmigen Beschlusses an unserer Mitgliederversammlung darf gesagt werden, dass der Gemeinderat, die angeschlossenen Arbeitgeberinnen, die Verwaltungskommission der PVK und die Personalverbände geschlossen hinter der Vorlage stehen. Am 30. März 2016 verabschiedete der Gemeinderat die Vorlage zur Vernehmlassung bei den städtischen Parteien. Wie es auch im Schreiben der PVK vom März 2016 festgehalten wird, ist aktuell der folgende Fahrplan zur Weiterbearbeitung vorgesehen:

Frühling 2016: Vernehmlassung bei den politischen Parteien Herbst 2016: Verabschiedung der Vorlage durch den Gemeinderat zuhanden der vorberatenden Kommission des Stadtrates.

2017: Behandlung der Vorlage in der vorberatenden Kommission sowie im Stadtrat.

Ab 1. Januar 2019: Inkrafttreten des neuen Personalvorsorgereglements.

Wir verfolgen die Entwicklungen in der politischen Debatte aufmerksam und sind sehr gespannt auf die Resultate der verschiedenen Etappen der Vorlage.

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